Gehaltsangabe im Stelleninserat: So geht es richtig
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StelleninseratAktualisiert am:
09. Juni 2026202606098 Min.8 Min.
Die Gehaltsangabe im Stelleninserat ist in Österreich Pflicht. Wie du diese transparent und gesetzeskonform gestaltest und warum sich Offenheit beim Gehalt im Recruiting lohnt, erfährst du hier.
Die Gehaltsangabe in Stelleninseraten ist in Österreich verpflichtend und das bereits seit 2011. Trotzdem sind laut unserer Umfrage acht Prozent der Inserate ohne Gehaltsangabe. Dabei gilt: Wer Gehalt klar kommuniziert, steigert die Qualität der Bewerbungen, spart Zeit im Recruiting und stärkt die Arbeitgebermarke.
Die Gehaltsangabe ist für Jobsuchende ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung, ob sie sich bei einem Unternehmen bewerben oder nicht. Für 89 Prozent der Bewerbenden ist das Gehalt sogar die wesentlichste Information im Stelleninserat (karriere.at, 2026). Bietet ein Arbeitgeber kein konkurrenzfähiges Gehalt oder gar keine Information zur Bezahlung, wenden sich viele Jobsuchende ab.
Unternehmen müssen das "Mindestentgelt für die ausgeschriebene Position" angeben. Wie genau diese Angabe formuliert wird, lässt das Gesetz bewusst offen.
Laut Gesetz gilt:
Angabe eines Mindestentgelts (z. B. laut Kollektivvertrag)
klare Zeiteinheit (z. B. monatlich oder jährlich)
Berücksichtigung von bekannten Zulagen, sofern bereits feststehend
Gibt es keinen Kollektivvertrag, muss jenes Gehalt angegeben werden, das als "Basis für die Verhandlung" dient.
Als simpelste Basisvariante gilt: Das monatliche Mindestgehalt in Österreich muss genannt werden. Dieses muss natürlich dem jeweiligen Kollektivvertrag entsprechen, sofern einer vorhanden ist. Gibt es keinen, so ist nach dem Gleichbehandlungsgesetz „jenes Entgelt anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen zur Vereinbarung des Entgelts dienen soll“.
Zwar nennen achtundsiebzig Prozent der Unternehmen im Inserat ein Mindestgehalt, doch für viele Talente bleibt damit unklar, wie hoch das tatsächliche Gehalt ausfallen kann. (karriere.at, 2026) Hier empfiehlt sich zumindest die zusätzliche Angabe des Kollektivvertrags oder der Wochenstunden, für die das Gehalt angegeben ist. Wenn es sich um eine Position handelt, die ein bestimmtes Mindest-Verwendungsgruppenjahr erfordert, muss das Mindestgehalt für die jeweilige Stufe laut Kollektivvertrag angegeben werden.
„Das monatliche Mindestentgelt beträgt 2.000 Euro brutto auf Vollzeitbasis.“
👉 Diese Angabe erfüllt die gesetzliche Pflicht, ist jedoch wenig aussagekräftig.
2. Angabe als Jahresgehalt
Statt das monatliche Entgelt zu nennen, kann natürlich auch das Jahresgehalt (inklusive 13. und 14. Gehalt) angegeben werden. Das kann in der Basisvariante so aussehen:
„Das jährliche Mindestentgelt beträgt 37.587 Euro brutto (auf Vollzeitbasis).“
👉 Die Angabe des Jahresgehalts ist besonders bei internationalen Positionen oder All-In-Verträgen sinnvoll. Gerade im internationalen Vergleich sorgt das Jahresgehalt für mehr Transparenz, da Monatsgehälter durch zusätzliche Zahlungen – wie das 13. und 14. Gehalt in Österreich – oft missverständlich sind. Ergänzende Informationen wie Stundenausmaß oder Kollektivvertrag erhöhen die Nachvollziehbarkeit der Gehaltsangabe.
3. Mindestgehalt + Überzahlungsbereitschaft
Da das Mindestgehalt im Jobinserat für erfahrene Talente in der Regel nicht attraktiv ist, sind Unternehmen meistens zur Überzahlung bereit. Das sollte im Inserat auch angeführt werden, um auch für höher qualifizierte Talente interessant zu bleiben.
„Für diese Position gilt der Kollektivvertrag für <Branche>. Das Mindestgehalt beträgt 2.000 Euro brutto monatlich mit Bereitschaft zur KV-Überzahlung.“
An diesem Beispiel sieht man auch, wie der jeweilige KV gut in die Gehaltsangabe integriert werden kann. Aber auch ohne Kollektivvertrag kann und sollte man die Bereitschaft zur Überzahlung des angegebenen Gehalts zeigen. Die Formulierung „marktkonforme Überzahlung“ ist gängig, lässt bei Bewerbenden aber immer noch Fragen offen.
👉 Dies ist die gängigste Form in Österreich und signalisiert Flexibilität. Dennoch bleibt die Gehaltsangabe dabei oft unkonkret.
4. Gehaltsrange (Best Practice)
Eine der am häufigsten gestellten Fragen, die uns zum Thema Gehalt erreichen, ist die des Verhandlungsspielraums bei der Bewerbung. Diese erübrigt sich, indem man bereits bei der Stellenausschreibung angibt, wie viel Überzahlung möglich ist. Gehaltsranges eignen sich dazu hervorragend, der niedrigste angegebene Betrag darf aber auch in dieser Variante den KV-Mindestgehalt nicht unterschreiten.
„Das Bruttomonatsgehalt liegt je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen 2.000 und 2.700 Euro auf Vollzeitbasis.“
💡 Tipp:
Achte darauf, dass bei der Angabe der Range die Untergrenze immer dem KV entspricht.
👉 Dies empfehlen wir als Best Practice, da es größte Transparenz und klare Erwartungen auf beiden Seiten erfüllt. Außerdem verschaffst du dir so einen klaren Wettbewerbsvorteil und reduzierst unnötige Bewerbungen.
Unternehmen, die konkrete Gehaltsranges angeben, profitieren mehrfach:
höhere Qualität der Bewerbungen
weniger Abbrüche im Bewerbungsprozess
stärkere Employer Brand
kürzere Besetzungsdauer
„Eine transparente Gehaltsangabe im Stelleninserat ist für Arbeitgeber ein Wettbewerbsvorteil im Kampf um die besten Talente und entspricht dem Trend. Die Formulierung ‚marktkonforme Bezahlung‘ oder ‚Mindestgehalt laut Kollektivvertrag‘ reicht da nicht.“
Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte wird Transparenz zum entscheidenden Faktor.
Fazit: Mindestangabe ist Pflicht, Transparenz ist Kür#
Die gesetzliche Mindestangabe ist schnell erfüllt und umgesetzt. Der echte Hebel liegt aber in der Umsetzung:
👉 Gehaltsranges statt Mindestgehalt
👉 klare und ehrliche Kommunikation
👉 Orientierung für Bewerbende
Auch im Hinblick auf die kommende EU‑Entgelttransparenz-Richtlinie gewinnt die Angabe konkreter Gehaltsranges zusätzlich an Bedeutung. Darum zahlt es sich aus, hier bereits heute einen Schritt weiterzugehen und auf klare, nachvollziehbare Gehaltsangaben zu setzen:
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