Nur Bares ist Wahres! Ein Grundsatz, der für jeden zweiten österreichischen Arbeitnehmer gilt, wenn es um Weihnachtsgeschenke vom Dienstgeber geht. Ebenfalls hoch im Kurs stehen zusätzliche Urlaubstage.
Geschenke vom Arbeitgeber: Was wünschen Sie sich?” Diese Frage stellte karriere.at seinen Usern. Die Präferenz der Teilnehmer auf Arbeitnehmerseite ist eindeutig: Jeder Zweite (49 Prozent) hält Gutscheine oder Geld für das sinnvollste Geschenk vom Unternehmen. Jeder Vierte (25 Prozent) bevorzugt einen zusätzlichen Urlaubstag als ?Packerl” unterm Firmen-Christbaum. 19 Prozent geben sich bescheiden und finden, dass eine kleine Aufmerksamkeit als nette Geste völlig ausreicht. Lediglich sieben Prozent denken hingegen, dass Geschenke im Job unnötig sind.
Ähnlich sehen dies auch die Umfrageteilnehmer auf Unternehmensseite: 52 Prozent halten Geld oder Gutscheine für das ideale Mitarbeitergeschenk. Knapp drei von zehn (29 Prozent) finden, dass kleine Aufmerksamkeiten ausreichen, während 17 Prozent der HR-Manager, Unternehmer und Führungskräfte einen zusätzlichen Urlaubstag als praktikables Geschenk ansehen. Nur zwei Prozent der Teilnehmer auf Arbeitgeberseite halten Geschenke im Job für unnötig.
Bei Mitarbeiter-Geschenken muss Gerechtigkeit sein. Jeder Mitarbeiter sollte Geschenke im gleichen Wert erhalten. ?Das gilt vor allem, wenn die Geschenkeverteilung im öffentlichen Rahmen wie bei einer Weihnachtsfeier stattfindet”, rät Jürgen Smid, Geschäftsführer der Online-Jobbörse karriere.at.
Entscheidend bei der Wahl der Mitarbeiter-Geschenke ist allerdings nicht nur der Geldwert, sondern die praktische Anwendbarkeit und der persönliche Touch des Präsents, ist Smid überzeugt: ?Weihnachtsgeschenke sind immer eine nette Geste, die letztlich Wertschätzung den Mitarbeitern gegenüber ausdrückt.”
Bei der Planung einer Weihnachtsfeier sollte man auch auf Abgaben und Steuern achten. Tut man seinen Arbeitnehmern etwas Gutes in Form von Betriebsfeiern, kann man diese Aufwen-dungen steuerlich absetzen, sie sind lohnsteuer- und so-zialversicherungsfrei.
Ab einer gewissen Grenze jedoch wird ein solcher ?geldwerter Vorteil” beim Dienstnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von 365 Euro. Dabei werden die Betriebsveranstaltungen des ganzen Jahres zusammengerechnet. Ist wegen häufiger Veranstaltungen mit einer Überschreitung des Freibetrages beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen, sind vom Arbeitgeber für je-de Veranstaltung Aufzeich-nungen über die Teilnahme zu führen. Denn ein Mehr-betrag ist “steuerpflichtiger Arbeitslohn”.
Bei einer Betriebsveran-staltung kann der Arbeitge-ber seinen Dienstnehmern auch Geschenke machen. Sie sind bis zu 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es Sachzuwendungen sind wie Autobahnvignetten, Gutscheine oder auch Goldmünzen. Geldgeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig. Das Geschenk darf überdies nicht den Charakter einer individuellen Belohnung haben, sondern muss eine Zuwendung für alle Mitarbeiter zu einem bestimmten Anlass sein. Arbeitgeber sollten deshalb bei der Kalkulation von Veranstaltungen und Geschenken stets ein Auge auf die Steuer haben.
Schlechte Nachrichten für Feiermuffel: Die Firmen-Weihnachtsfeier ist ein Pflichttermin. Sagen zumindest Experten. Denn ein Fernbleiben könnte als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima ausgelegt werden. Wer an der Feier nicht teilnimmt, gilt womöglich als arrogant und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter zu machen.
Quelle: Tiroler Tageszeitung, 2. Oktober 2014