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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Direktvertrieb

(Stand 01/2025: Gültig für Angebote ab 01.01.2025)

Präamble #

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen karriere.at GmbH (im Folgenden “karriere.at”) und einem Unternehmen (im Folgenden „Partner“) und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch karriere.at zugestimmt.
  3. Diese AGB sind unterteilt in einen „Allgemeinen Teil“ und einen „Besonderen Teil“. Der Allgemeine Teil regelt die grundsätzliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien, der Besondere Teil regelt die einzelnen Produktspezifikationen.

Allgemeiner Teil #

  1. Vertragsgegenstand
    1. karriere.at bietet dem Partner unterschiedliche Produkte zur Auswahl:
      1. Stelleninserate: Auf der Webseite sowie in Partner- und Distributionskanälen von karriere.at werden Stelleninserate des Partners veröffentlicht. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass der Partner vorerst nicht genannt wird.
      2. Talentsuche: karriere.at bietet dem Partner die Möglichkeit, auf die von Kandidat*innen auf der Webseite von karriere.at gespeicherten Daten zuzugreifen und Kandidat*innen direkt zu kontaktieren.
      3. Employer Branding: karriere.at bietet dem Partner Platz für die Veröffentlichung einer Arbeitgeberpräsentation und unterstützt diese dadurch beim Aufbau einer „Arbeitgebermarke“.
    2. karriere.at bietet Services wie bewerber.manager und smart bewerben, welche für die Dauer des Hauptvertrages oder bis auf Widerruf genutzt werden können.
    3. Die Produkte und Services von karriere.at können auf aktuellen Endgeräten, Browsern und Betriebssystemen genutzt werden. karriere.at verpflichtet sich jedoch nicht, bestimmte Versionen, Geräte oder Software zu unterstützen. Die Spezifikationen von schnittstellenbasierten Produkten, werden von karriere.at vorgegeben und vor Vertragsabschluss bekannt gemacht.
  2. Vertragsabschluss
    1. Der Vertragsabschluss zwischen dem Partner und karriere.at erfolgt durch ein (freibleibendes) schriftliches Angebot durch karriere.at und Annahme durch den Partner („Auftrag“).
    2. Der Preis wird individuell iSd § 22 (3) Z 1 Dienstleistungsgesetz anhand der Angaben des Partners errechnet und angezeigt bzw. mitgeteilt. Maßgeblich sind ausschließlich die im Einzelfall konkret vereinbarten und in Rechnung gestellten Preise für den festgelegten Leistungszeitraum.
    3. Der Partner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang dieses Auftrages bei karriere.at kann der Partner seinen Auftrag nicht widerrufen (stornieren).
    4. karriere.at ist berechtigt, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    5. Inkludiert der Vertrag eine Veröffentlichung, erfolgt diese nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich auf Begehren des Partners.
    6. Nach Vertragsabschluss erhält der Partner Zugriff zu einem individuellen Account (Verwaltungsportal).
  3. Rechte und Pflichten
    1. Die erworbenen Produkte dürfen nur für eigene Zwecke des Partners verwendet und nicht an Dritte veräußert werden. Für den Fall eines Zuwiderhandelns – insbesondere gegen das Verbot der Weiterveräußerung – behält sich karriere.at das Recht vor, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000.- pro Verstoß bei erster Aufforderung einzuheben. Dabei ist jede Weiterveräußerung einer Stellenausschreibung (Inserat) als ein Verstoß zu werten. Darüberhinausgehende höhere Schäden bleiben von dieser Vertragsstrafe unberührt.
    2. Der Partner kann eigene Materialien, etwa Fotos, Videos, Werbeeinschaltungen, Stellenausschreibungen und andere Inhalte, Logos, Marken etc. an karriere.at unter den Voraussetzungen des Punkt 4. dieser AGB übergeben, welche von karriere.at übernommen, bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen, jedoch nicht müssen. Der Partner sichert zu, dass durch die Materialien keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt werden und ist alleine für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Materialien verantwortlich und haftbar. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch den Partner entstehen, sind nicht durch karriere.at zu vertreten.
    3. Materialien, die von Mitbewerbern von karriere.at produziert wurden, sind von dieser Weiterverwendung durch karriere.at ausgeschlossen. Mitbewerber sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen/Körperschaften, die ihre Dienstleistungen in selben oder ähnlichen Unternehmensgegenständen wie karriere.at anbieten oder deren gesetzlicher Auftrag oder faktische Tätigkeit sich auf diese Sparten erstreckt. Dies gilt vor allem für eine Videointegration solcher Videos, jedoch auch für andere Inhalte, die textliche, bildhafte, kontextuelle oder andere Hinweise auf Mitbewerber enthalten.
    4. Links auf andere externe Webseiten von Dritten, welche nicht Teil der Vereinbarung zwischen karriere.at und dem Partner sind, können von karriere.at jederzeit und ohne weitere Information entfernt werden.
    5. karriere.at ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Materialien zu prüfen. karriere.at übernimmt keine Haftung, unabhängig der Rechtsgrundlage, etwa für allfällige rechtswidrige Inhalte, Verstöße gegen Nutzungsrechte oder ähnliches. Im Falle der Inanspruchnahme von karriere.at durch Dritte stellt der Partner karriere.at zur Gänze schad- und klaglos.
    6. karriere.at haftet auch nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der dargestellten Materialien, unabhängig davon, ob karriere.at diese selbst erstellt hat oder vom Partner zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Im Falle der Inanspruchnahme von karriere.at durch Dritte stellt der Partner karriere.at zur Gänze schad- und klaglos.
    7. karriere.at kann auf Aufforderung des Partners Änderungen an den auf karriere.at veröffentlichten freigegebenen Inhalten während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Nach Veröffentlichung der Inhalte sind Änderungswünsche des Partners entgeltpflichtig.
    8. karriere.at ist berechtigt, Inserate, Arbeitgeberprofile, etc. im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner, insbesonders Beteiligungsgesellschaften von karriere.at, zu veröffentlichen. Ferner ist karriere.at berechtigt, die Stelleninserate auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen. Die Auswahl bleibt karriere.at vorbehalten.
    9. karriere.at ist nicht verpflichtet, Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.
    10. karriere.at wird in dem Fall, dass ein Dritter Ansprüche behauptet, im Sinne von „notice and take down“ bis zur Klärung des Sachverhalts allenfalls rechtswidrige, insbesonders urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte offline stellen. karriere.at ist nicht verpflichtet, den Partner über diese Maßnahme zu informieren. Der Zahlungssanspruch von karriere.at bleibt auch bei Offline-Stellung des Inhaltes aufrecht. Stellt sich die Maßnahme als nicht notwendig heraus, wird karriere.at den Vertragszeitraum um den Zeitraum der Offline-Stellung verlängern.
    11. karriere.at ist nach eigenem freien Ermessen berechtigt, bei Aufträgen eine Vorauskasse als Bedingung für die Leistungserbringung zu stellen.
    12. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Datenschutzanfragen seitens betroffener Personen, die sie direkt oder über die andere Vertragspartei erreichen, umgehend zu bearbeiten und fristgerecht entsprechende Maßnahmen zu setzen. Die Maßnahmen sind der anderen Vertragspartei nach Abschluss schriftlich zu bestätigen.
  4. Werknutzungsrechte und geistiges Eigentum
    1. Jedenfalls für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Vertragsparteien räumt der Partner karriere.at ein uneingeschränktes Werknutzungsrecht an sämtlichen vom Partner zur Verfügung gestellten Materialien ein. karriere.at ist sowohl berechtigt, diese Materialien im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Partners und von karriere.at zu verwenden, aber auch, die Materialien zu bearbeiten. Nach Ende der Geschäftstätigkeit kann der Partner das Werknutzungsrecht widerrufen, worauf karriere.at – wo technisch möglich – den Inhalt entfernen wird.
    2. Der Partner garantiert, über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Materialien, die er zur Verfügung stellt, sowie insbesonders auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Im Falle der Inanspruchnahme von karriere.at durch Dritte stellt der Partner karriere.at zur Gänze schad- und klaglos.
    3. Das Werknutzungsrecht des Partners für von karriere.at erstellten oder bearbeitete Inhalte endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages.
    4. Sofern der Partner sein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist er verpflichtet, karriere.at diesen Umstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    5. Sämtliche Rechte aus geistigem Eigentum, insbesonders, aber nicht ausschließlich, Urheber- oder Markenrechte sowie nicht geschützte Erfindungen oder Know-How, und daraus abgeleitete Verwertungsrechte verbleiben bei karriere.at. Umfasst das Produkt von karriere.at Software, erhält der Partner lediglich das Recht, die Software ausschließlich zu eigenen Zwecken im Umfang der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Der Partner darf die von karriere.at zur Verfügung gestellten Dienste oder Software oder Teile davon weder kopieren, noch modifizieren, verkaufen, vertreiben oder vermieten. Darüber hinaus darf der Partner den verwendeten Quellcode nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), extrahieren oder in irgendeiner Weise beschädigen.
  5. Geheimhaltungsvereinbarung
    1. Der Partner verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit karriere.at erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
    2. Ebenso bewahren karriere.at und ihre Mitarbeiter*innen Stillschweigen über Informationen des Partners, die unabhängig der Geschäftsbeziehung sind und welche sie, etwa am Ort des Partners, zufällig erfahren.
    3. Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeits-schutzrechtlichen Bestimmungen. Abhängig vom Produkt werden die Vertragsparteien hierzu entsprechende Datenschutzvereinbarungen treffen. Im Falle der Inanspruchnahme von karriere.at durch Dritte für Verstöße des Partners stellt der Partner karriere.at zur Gänze schad- und klaglos.
  6. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
    1. Für den gemäß Punkt 2.2. dieser AGB festgelegten Preis erfolgt die Rechnungslegung unverzüglich nach Vertragsschluss und wird dem Partner per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Der Partner erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge binnen 14 Tagen nach Zustellung fällig.
    2. Zahlungen an karriere.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von karriere.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von karriere.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.
    3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart.
    4. Für jede Mahnung verrechnet karriere.at ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 40,00. Darüber hinaus ist der Partner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von karriere.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
    5. Vom Partner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Partner – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.
  7. Dauer des Vertrages
    1. Verträge werden produktabhängig auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien. Nicht innerhalb des bestimmten Zeitraumes abgerufene Produkte verfallen.
    2. Unabhängig vom Hauptvertrag bleibt der Account des Partners weiterhin aufrecht und kann etwa als Verwaltungstool genutzt werden. Die Nutzung des Accounts bzw unentgeltlicher Produkte ohne Hauptvertrag kann von karriere.at unter Einhaltung einer angemessenen Warnfrist jedoch widerrufen werden. karriere.at behält sich somit vor, den unentgeltlichen Leistungsumfang jederzeit zu ändern bzw. aus dem Produktportfolio zu nehmen.
    3. Jeder Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Wichtige Gründe liegen beispielsweise, nicht abschließend, vor, wenn
      1. eine Vertragspartei gegen maßgebliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;
      2. die Geschäftsaktivität unabhängig der Gründe eingestellt wird;
      3. der Partner gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt, insbesonders gegen jene, die die Rechte der Betroffenen berühren (beispielsweise die Nichtdurchführung einer Löschung);
      4. der Partner Materialien zur Verfügung stellt, obwohl er keine ausreichenden Werknutzungsrechte darüber inne hat;
  8. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
    1. Trotz größtmöglicher Sorgfalt seitens karriere.at nimmt der Partner zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
    2. karriere.at sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Webseiten zu. Der Partner ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (24/7) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware – nicht zugesichert werden kann. Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von karriere.at wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.
    3. karriere.at haftet nicht bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseiten, insbesonders wenn diese auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.
    4. karriere.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch karriere.at wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden.
  9. Zustimmung zum Erhalt von Werbung
    1. Der Partner stimmt zu, dass er von karriere.at bezüglich sämtlicher Produkte und Dienstleistungen für Partner von karriere.at per E-Mail, sonstigen Kommunikationsmitteln, z.B. in sozialen Medien oder auch per Telefon, kontaktiert wird.
    2. Der Partner ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schriftliche Information, per E-Mail an office@karriere.at oder mittels des Abmelde-Links im jeweiligen Newsletter zu widerrufen.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau.
    2. Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen Anwendung.
    3. Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Partner maßgebliche Sprache ist Deutsch. Fremdsprachige Urkunden aller Art sind karriere.at auf Verlangen auch in deutschsprachiger Übersetzung, auf Verlangen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt, vorzulegen. Die Kosten dafür trägt der Partner.
    4. Der Partner ist verpflichtet, Änderungen in seinen Kontaktdaten umgehend an karriere.at bekannt zu geben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist karriere.at berechtigt, sämtliche Mitteilungen aus diesem Vertragsverhältnis an diese zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten zu richten. Zudem hat er E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von karriere.at zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen). Mitteilungen, welche an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten gesandt wurden, gelten als zugestellt.
    5. Mitteilungen des Partners sind an die im Impressum der Webseite von karriere.at (https://www.karriere.at) angeführten Adressen zu richten.
    6. Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.
    7. Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Sämtliche Erklärungen per E-Mail genügen der Schriftform.

Besonderer Teil #

Produktabhängig gelten für die einzelnen Produkte noch zusätzlich folgende Bestimmungen

  1. Stelleninserate
    1. karriere.at erstellt nach den Angaben des Partners oder der Partner erstellt über Selbsteingabe ein Stelleninserat. Je nach Produktwahl bietet karriere.at auch die Möglichkeit, Stelleninserate automatisiert über eine Schnittstelle zu importieren. karriere.at bietet auch die Möglichkeit eines Stelleninserats, bei dem der Partner nicht namentlich genannt wird.
    2. Stelleninserate von Partnern werden nur dann auf karriere.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesonders im Design) um Stelleninserate des jeweiligen Partners handelt. Bei Personaldienstleistern kann die Veröffentlichung eines Logos des Kunden, für den das Stelleninserat veröffentlich wird, zugekauft werden.
    3. Jedes Stelleninserat darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten. Die Inhalte müssen sich auf eine konkrete freie Position oder Tätigkeit beziehen. Personaldienstleister dürfen nur ein Stelleninserat für ein Unternehmen und eine konkrete freie Position oder Tätigkeit verwenden.
    4. Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen.
    5. Videodateien des Partners werden ohne zusätzliche Kosten – sofern für die Integration der Videos keine zusätzlichen Leistungen von karriere.at erforderlich sind – in das Stelleninserat des Partners integriert. Sofern für die Integration zusätzliche Leistungen von karriere.at erforderlich sind, werden die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand an den Partner verrechnet.
    6. Änderungen nach Veröffentlichung des Stelleninserates sind gemäß Punkt 3.7. der AGB möglich. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesonders den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesonders die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.
    7. Bei der Veröffentlichung von Stelleninseraten ist der smart bewerben Button als Bewerbungsmöglichkeit fix integriert und kann wie folgt genutzt werden:
      • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von karriere.at werden die Bewerbungen durch karriere.at in den bewerber.manager des Partners übermittelt;
      • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von karriere.at werden die Bewerbungen mittels API direkt in ein Bewerbungsmanagement System des Partners übermittelt;
      • Verlinkung direkt auf die vakante Position auf der Unternehmenswebseite des Partners.

        Weitere Empfangsmöglichkeiten können von den Vertragsparteien geprüft und gegebenenfalls vereinbart werden.

    8. Auf Punkt 3.2. der AGB wird verwiesen. Der Partner verpflichtet sich insbesonders Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oä geltende Mindestentgelt bzw. die entgeltliche Mindestgrundlage für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. Im Falle der Inanspruchnahme von karriere.at durch Dritte für Verstöße des Partners stellt der Partner karriere.at zur Gänze schad- und klaglos.
    9. karriere.at behält sich das Recht vor, Stelleninserate nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu ändern, deaktivieren oder löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für karriere.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise, aber nicht exklusiv, dann der Fall, wenn bei unbeteiligten Nutzern der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf karriere.at
      • missbräuchlich ist, also zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck (Bewerbung des Partners als Arbeitgeber o.ä.) erfolgte, oder
      • zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Webseite führen könnte, oder
      • sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen von karriere.at führen könnte.

        Unzulässig ist ferner

      • Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben;
      • Arbeitsangebote für pornografische und erotische Dienstleistungen;
      • Angebote, bei denen Bewerbende ohne die verbindliche Zusicherung einer Anstellung für Produkte oder Veranstaltungen finanziell in Vorleistung gehen müssen;
      • Angebote, bei denen Bewerbende sich ohne direkte Einstellungschance im Vorfeld registrieren oder Weiter- und Fortbildungen besuchen müssen.

        Nimmt karriere.at ein Stelleninserat nach diesem Punkt I.9. offline, ist karriere.at nicht zum Ersatz der verstrichenen oder verbleibenden Laufzeit verpflichtet.
    10. Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und karriere.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  2. Talentsuche (talent.cloud)
    1. Über die talent.cloud bietet karriere.at dem Partner die Möglichkeit, auf die von Kandidat*innen auf der Webseite von karriere.at gespeicherten Daten zuzugreifen und Kandidat*innen direkt zu kontaktieren. Die Kandidat*innen werden über einen Algorithmus anhand der Angaben im Stelleninserat automatisch generiert, oder der Partner hat die Möglichkeit, über eine manuelle Suche Kandidat*innen zu finden. karriere.at übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass ausschließlich geeignete Kandidat*innen vorgeschlagen und/oder gefunden werden. Zudem sieht der Partner zunächst ausschließlich ein anonymes Talentenprofil und kontaktiert die anonymen Kandidat*in direkt ausschließlich über karriere.at. Erst, wenn die Kandidat*in zustimmt, erhält der Partner personenbezogene Daten übermittelt. karriere.at kann die Freigabe nicht beeinflussen und gewährleistet nicht, dass eine Kandidat*in antwortet; ebenso wenig kann karriere.at die Richtigkeit der Angaben der Kandidat*in überprüfen. karriere.at stellt lediglich die Plattform zum Kontaktieren zur Verfügung.
    2. Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform sowohl der Partner als auch karriere.at Verantwortlicher iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR JOINT-CONTROLLERSHIP gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  3. Arbeitgeberprofil – Employer Branding
    1. Je nach Produkt bietet karriere.at dem Partner an, Content und Informationen des Partners als Arbeitgeberprofil darzustellen.
    2. Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und karriere.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.
  4. Recruiting Service (bewerber.manager)
    1. karriere.at bietet das Bewerber Management System bewerber.manager als zusätzliche inkludierte Leistung an. karriere.at behält sich das Recht auf eine Aktivierung sowie das Recht, dass die Weitergabe der Bewerbungen und Bewerberdaten ausschließlich in diesem Tool oder in ein Bewerber Management System des Kunden erfolgt, vor.
    2. Der bewerber.manager ist ein Softwaretool zur Online-Verwaltung von Bewerbungen. Bei den verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um typische Bewerberdaten, insbesonders aber nicht ausschließlich: Vorname, Name, Kontakt- und Adressdaten, Lichtbilder, Lebenslauf, etc. Die karriere.at GmbH als Auftragsverarbeiter verarbeitet die vom Partner im bewerber.manager gespeicherten Bewerberdaten ausschließlich für Maintenance, technische Services der angebotenen Funktionalitäten sowie für die zur Verfügungstellung von anonymisierten statistischen Tools zur Auswertung der Recruiting-Tätigkeiten des Partners. Die personenbezogenen Daten werden nicht zu sonstigen Zwecken verwendet und karriere.at ist zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Standards verpflichtet.
    3. Im Sinne der herrschenden Datenschutzgesetze ist in dieser Produktform der Partner Verantwortlicher und karriere.at Auftragsverarbeiter iSd DSGVO. Die entsprechende VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart.