Feuerwehrleute sind nicht nur bei Bränden im Einsatz, sondern auch im Zivil- und Katastrophenschutz. Sie sind für die Bergung von Menschen und Tieren zuständig, wenn Einsturzgefahr eines Gebäudes besteht oder ein Fahrzeug einen Unfall erlitten hat.
Um Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig und das Mindestalter von 22 Jahren muss erreicht sein. Man absolviert einen zwölf Wochen dauernden Grundausbildungskurs, der mit einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird.