Der Begriff „Jurist“ umfasst sowohl klassische Rechtsberufe wie Rechtsanwalt, Notar, Staatsanwalt und Richter als auch andere Expertenberufe mit juristischer Ausbildung. Das können zum Beispiel unternehmensinterne Juristen sein, die ihren Arbeitgeber in rechtlichen Fragen beraten und vertreten.
Die Ausbildung zum Jurist erfolgt über das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften. Darüber hinaus sind, abhängig von der gewünschten beruflichen Tätigkeit, Gerichtspraxis und rechtsberufliche Praxiszeiten erforderlich.