Rechtspfleger sind bei Landes- und Bezirksgerichten angestellt und betreuen Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie Grundbucheintragungen und Firmenbücher. Sie verfügen über juristische Entscheidungskompetenzen und können diese auch unabhängig vom Richter ausüben.
Die Ausbildung wird direkt beim Gericht absolviert und dauert drei Jahre. Dabei arbeitet man im angestrebten Arbeitsgebiet mit, nimmt an einem Grundlehrgang und einem Arbeitsgebietslehrgang teil und legt zwei Rechtspflegerprüfungen ab. Bevor man als Rechtspfleger zugelassen wird, muss man mindestens zwei Jahre in einer Gerichtskanzlei gearbeitet haben.