Richter sind für die Leitung von Gerichtsverhandlungen zuständig, d.h. für die Rechtsprechung in den Gebieten der Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit in Außerstreitverfahren und Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Sachverhalte werden nach eingehendem Studium der Akten festgestellt.
Um den Beruf des Richters zu ergreifen, ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium an einer österreichischen Universität notwendig – das kann in den Bereichen Rechtswissenschaften, Jus oder Wirtschaftsrecht sein. Nach dem Studium ist man vier Jahre lang als Rechtspraktikant tätig. Um in den richterlichen Vorbereitungsdienst eintreten zu können, wird man zum Richteramtsanwärter ernannt und muss danach die Richteramtsprüfung bestehen.