Der Staatsanwalt vertritt die staatliche Anklagebehörde und prüft, ob Delikte tatsächlich gerichtlich zu verfolgen sind. Um eine strafbare Handlung festzustellen, führen sie unter Einbezug der Polizei und Untersuchungsrichter Ermittlungsverfahren durch. Der Staatsanwalt ist Anklagevertreter im Namen der Republik Österreich und daher ein Beamter.
Staatsanwälte durchlaufen die selbe Ausbildung wie Richter. Ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Rechtswissenschaften ist Voraussetzung. Danach muss eine Gerichtspraxis im Ausmaß von mindestens fünf Monaten absolviert werden. Nach dieser Praxis besteht die Möglichkeit, einen Übernahmeantrag in den richterlichen Vorbereitungsdienst zu stellen. Nach vier Jahren interner Ausbildung kann die Richteramtsprüfung absolviert werden.