Abfertigung ALT
Die Abfertigung ALT gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben. Es handelt sich dabei um ein außerordentliches Entgelt, das Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gebührt. Damit ein Abfertigungsanspruch entsteht, muss das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre gedauert haben und auf „anspruchswahrende“ Art enden. (§§ 23, 23a Angestelltengesetz).
Abfertigungsanspruch #
Die Abfertigung ist ein Entgelt, welches der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen muss. Der Anspruch hängt jedoch von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, unberechtigtem Austritt (grundlose, fristlose Kündigung des Arbeitnehmers) und bei verschuldeter Entlassung geht der Anspruch verloren.
Der Anspruch beträgt nach: #
- 3 Jahren 2 Monatsentgelte
- 5 Jahren 3 Monatsentgelte
- 10 Jahren 4 Monatsentgelte
- 15 Jahren 6 Monatsentgelte
- 20 Jahren 9 Monatsentgelte
- 25 Jahren 12 Monatsentgelte
Berechnung der Abfertigung #
Die Berechnungsbasis ist der letzte Bruttomonatsgehalt. Dieser wird um 2 x je 1/12 an Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige monatliche Überstunden und andere regelmäßig bezahlte Entgelte (z. B. Zulagen, Bonifikationen etc.) erhöht. Bei starken Entgeltschwankungen muss ein Durchschnitt des letzten Arbeitsjahres gebildet werden. Der Gesamtbetrag wird dann mit der Anzahl der Monatsentgelte multipliziert.
Fälligkeit #
Bis zu 3 Monatsentgelte werden mit dem letzten Arbeitstag fällig. Weitere Monatsentgelte werden dann ab Beginn des 4. Monats nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses jeweils monatlich fällig.
Abfertigung bei Pensionierung #
Wenn man zumindest 10 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war und wegen des Alters oder langer Versicherungsdauer in Pension geht, erhält man auch bei Selbstkündigung den vollen Abfertigungsanspruch. Bei einer Berufsunfähigkeitspension sind die 10 Jahre nicht erforderlich. Die Ausbezahlung kann jedoch pro Monat auf jeweils das halbe Monatsentgelt reduziert werden.
Hinweis: Seit 1.1.2016 besteht auch ein Anspruch auf Abfertigung bei Kündigung des Arbeitnehmers wegen Bezug des Rehageldes und bei Kündigung des Arbeitnehmers nach dem Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und dem Ende des Krankengeldanspruchs während eines Pensionsverfahrens.
Abfertigung bei Geburt eines Kindes, während Karenz oder Elternteilzeit #
Erfolgt nach der Geburt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes oder bis spätestens 3 Monate (im Falle einer Karenz von weniger als 3 Monaten sind es 2 Monate) vor Ende der Karenz, so gebührt die Hälfte der Abfertigung, maximal jedoch 3 Monatsentgelte. Das Arbeitsverhältnis muss jedoch mindestens 5 Jahre gedauert haben. Ein Austritt während der Karenz ist auch für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvater möglich. Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern während einer Elternteilzeit gekündigt wird.
Stand: Mai 2018
Autor: Mag. Dr. Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH.
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