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Bildungsteilzeit – Alle Infos dazu
Damit Arbeitnehmer sich weiterbilden können ohne ihr Arbeitsverhältnis ganz aufzugeben, wurde die Bildungsteilzeit eingeführt. Im Gegensatz zur Bildungskarenz ist diese Möglichkeit insbesondere für Personen interessant, die mit einem kleineren Einkommen auskommen müssen. Was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.
Voraussetzungen #
Ähnlich wie bei der Bildungskarenz, müssen auch für die Bildungsteilzeit einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Du musst Anspruch auf Arbeitslosengeld beim AMS haben.
- Du musst mindestens 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und vollversichert gewesen sein.
- Das Einverständnis deines Arbeitgebers musst du schriftlich eingeholt und dabei die Dauer deiner Bildungsteilzeit angegeben haben.
Weitere wissenswerte Informationen zur Bildungsteilzeit #
Die Voraussetzungen sind aber nur die eine Hälfte. Wer gerne eine Bildungsteilzeit wahrnehmen möchte, der muss sich auch über einige andere Fragen Gedanken machen. Wir haben die wichtigsten davon aufgegriffen und für euch beantwortet:
Frage | Antwort |
Wie hoch fällt das Bildungsteilzeitgeld aus? | Für jede verringerte Arbeitsstunde bezahlt das AMS € 0,80 aus. D.h. zum Beispiel: Wer 10 Stunden weniger arbeitet, bekommt € 8,00 pro Tag ausbezahlt. |
Wie ist der Antrag auf Bildungsteilzeitgeld zu stellen? | Dem Antrag auf Bildungsteilzeitgeld ist ein Schreiben des Arbeitgebers zuzufügen. Auf diesem müssen einige Angaben gemacht werden. Nämlich die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (arbeitslosenversicherungspflichtig), die Anzahl der Arbeitnehmer, die sich bereits in Bildungsteilzeit befinden, die wöchentliche Normalarbeitszeit in den letzten 6 Monaten und die geplante wöchentliche Normalarbeitszeit ab Beginn der Bildungsteilzeit. |
Ist es während der Bildungsteilzeit erlaubt, Über- und Mehrstunden zu leisten? | Werden Mehrstunden zeitnah durch Zeitausgleich verbraucht, hat das keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Überstunden hingegen sind problematisch. |
Wofür kann Bildungsteilzeit in Anspruch genommen werden? | Bildungsteilzeit wird für jede beruflich relevante Aus- und Weiterbildung gewährt, sobald sie das Mindestausmaß von 10 Wochenstunden übersteigt. |
Wie lange kann man Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen? | Die Bildungsteilzeit muss mindestens einen Zeitraum von 4, maximal jedoch 24 Monaten dauern. Die Monate können über 4 Jahre hinweg aufgeteilt werden. |
Wo ist der Antrag auf Bildungsteilzeit zu stellen? | Der Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld muss beim für dich zuständigen AMS gestellt werden. |
Ist es möglich, Bildungsteilzeit und Bildungskarenz miteinander zu kombinieren? | Es besteht die Möglichkeit, einmalig zwischen den beiden Modellen zu wechseln. Zwei Monate Bildungsteilzeit entsprechen einem Monat Bildungskarenz. Um zu wechseln, muss der Arbeitgeber einwilligen. |
Besteht während der Bildungsteilzeit Kündigungsschutz? | Nein, als Arbeitnehmer ist man während einer Bildungsteilzeit nicht vor einer Kündigung geschützt. Jedoch ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, dich aufgrund einer beabsichtigten oder in Anspruch genommenen Bildungsteilzeit zu entlassen. Dies fällt unter den allgemeinen Motivkündigungsschutz. |
Stand: Juli 2018
Bildnachweis: Ollyy / Quelle Shutterstock
Redaktion
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