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Dienstvertrag checken

Dienstvertrag: 6 Punkte, die du prüfen solltest

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 26. März 2024 4 Min.

Nach einer vorschnellen Unterzeichnung des Dienstvertrages kann das böse Erwachen folgen: Wechsel an einen anderen Arbeitsort? Doch kein Home Office und vom zugesagten Dienstwagen weit und breit keine Spur? Was die rechtlichen Aspekte eines Arbeitsvertrages angeht, sollten beide Seiten auf Nummer sicher gehen und die wichigsten Vereinbarungen im Vertrag festhalten. Arbeitnehmer*innen sollten diese sechs Punkte im Vertrag auf jeden Fall checken - noch vor der Unterschrift:

6 Tipps für den Check des eigenen Dienstvertrages #

Nach der Jobzusage der vielleicht schönste Moment für jede Bewerber*in: Die Unterzeichnung des Vertrages. Bis es so weit ist, müssen aber noch einige Punkte verhandelt werden und: schriftlich fixiert! Mündliche Zusagen sind gut, schriftliche sind noch besser.

Ein neuer Dienstvertrag sollte vor der Unterzeichnung immer genau kontrolliert werden, ganz besonders allerdings, wenn zur Konkurrenz gewechselt wird. Greifen Regelungen wie die Konkurrenzklausel, kann das unangenehme Folgen haben.

Auf diese sechs Punkte solltest du als Arbeitnehmer*in ganz besonders achten:

Vertragsform #

Auch eine mündliche Zusage ist eine Zusage ... theoretisch. Wirkliche Rechtssicherheit bietet aber nur ein schriftlicher Vertrag. Dasselbe gilt für mündliche Vereinbarungen, die ergänzend zu einem Vertrag getroffen werden. Der Arbeitgeber sagt bei der Zusage auch Dinge wie Homeoffice, Dienstwagen oder Gleitzeit zu? Auch das unbedingt schriftlich festhalten.

Jobtitel und Arbeitsbereich #

Welche Aufgaben und welcher Verantwortungsbereich im neuen Job warten, sollte im Vertrag klar ersichtlich sein. Von der genauen Jobbeschreibung hängt nicht nur das Gehalt ab, sondern auch die zu erwartenden Aufgaben. Je umfangreicher das Verantwortungsgebiet, desto mehr kann auch die Menge an Aufgaben wachsen. Es lohnt sich ein prüfender Blick auf das, was im Vertrag als zu erledigende Aufgaben festgelegt ist.

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Bedenkzeit

Es gibt keine zeitliche Frist, innerhalb derer der Dienstvertrag unterzeichnet werden muss. Üblicherweise geschieht das binnen kürzester Zeit nach der mündlichen Zusage.

Arbeitsort #

An welchem Ort gearbeitet wird, muss im Vertrag fixiert werden. Hat ein Arbeitgeber allerdings mehrere Unternehmensstandorte, kann unter Umständen ein Wechsel des Arbeitsortes vorgesehen sein. Wer verhindern möchte, überraschend versetzt zu werden, muss auf Festlegung eines konkreten Arbeitsortes im Vertrag achten. Fehlt so ein Passus, kann das Unternehmen den Wechsel zwischen unterschiedlichen Standorten verlangen.

Wie viele Dienstreisen absolviert werden müssen, das kann ebenfalls vertraglich festgehalten werden. Wer von zu Hause aus arbeiten möchte, sollte die Home Office Regelung in den Vertrag einarbeiten lassen. Mündliche Absprachen sind auch in diesem Fall schön und gut, schriftlich ist besser.

Gehalt #

Schriftlich festgehalten wird auch das Gehalt und alle anderen Leistungen. Das sind zum Beispiel Zulagen für Überstunden oder Schichtarbeitet, Sonderzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Aktienoptionen, Bonuszahlungen oder der versprochene Dienstwagen.

Achtung bei All-In-Verträgen: Sie müssen den Grundlohn bzw. das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit ausweisen.

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Neben den Lohn- und Gehaltstabellen enthalten Kollektivverträge in unterschiedlichem Ausmaß auch Regelungen über Zulagen und Zuschläge. In diesem Artikel kannst du Beispiele für Zulagen und Zuschläge nachlesen, die in Kollektivverträgen festgehalten sind.

Arbeitszeit und Urlaub #

Eine wichtige Information: Wie viele Stunden müssen pro Woche gearbeitet werden? Neben den üblichen 40 Stunden weisen viele Kollektivverträge eine verkürze Arbeitszeit von 38,5 Stunden auf.

Wer Überstunden zustimmt, sollte das Ausmaß vertraglich festlegen. Auch Bereitschafts- oder Wochenenddienste sollten schriftlich vermerkt werden. Gleitzeit mit Kernarbeitszeiten, fixe Arbeitszeiten oder komplette Flexibilität? Auch das sollte Vertragsbestandteil sein.

Arbeitnehmer*innen stehen bei bis zu 25 anrechenbaren Dienstjahren 30 Werktage Urlaub zu, ab dem 26. Jahr sind es sogar 36 Werktage. Damit es bei der Urlaubsplanung nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Einschränkungen bei der Planung bereits im Vorhinein besprochen und festgehalten werden. Über eine etwaige Urlaubssperre während der betrieblichen Hochsaison müssen schließlich alle Beteiligten Bescheid wissen.

Konkurrenzklausel #

Vereinbarungen wie die Konkurrenzklausel sollen verhindern, dass Arbeitnehmer*innen mit all ihrem Wissen zu konkurrierenden Unternehmen wechseln. Sie finden sich mittlerweile in vielen Verträgen wieder, sind oft aber nichtig. 2016 hat diese Klausel Änderungen erfahren.

Rücktritt vom Dienstvertrag #

Wenn du einen Dienstvertrag bereits unterschrieben hast, dann aber doch davon zurücktreten möchtest, ist das in der Regel kein Problem. Hast du mit dem Arbeitgeber einen Probemonat vereinbart, kannst du in diesem Zeitraum ohne Einhaltung von Fristen oder das Vorlegen von Gründen kündigen.

Gab es keine Einigung auf einen Probemonat, kann es für Arbeitnehmer*innen teuer werden. Trittst du ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, hat der Arbeitgeber potenziell Anspruch auf Schadenersatz. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn durch deine Kündigung eine teurere Leiharbeitskraft beschäftigt werden muss. Die Kostendifferenz kann dann gültig gemacht werden.

Dienstzeugnis fordern #

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