
Dienstwagen in Österreich: Regelungen, Privatnutzung und Steuervorteile
Ein Firmenwagen ist für viele Berufstätige in Österreich ein attraktiver Zusatz zum Gehalt. Doch was darfst du mit dem Dienstwagen eigentlich machen? Welche steuerlichen Folgen gibt es, wenn du den Dienstwagen privat nutzt? Und lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen besonders? Hier bekommst du einen umfassenden, aktuellen Überblick.
Wer erhält einen Dienstwagen? #
Ein Firmenwagen ist für viele mehr als nur ein praktisches Fortbewegungsmittel – er kann Statussymbol, Arbeitsmittel und Teil der Gehaltsverhandlung zugleich sein. Ob du einen Dienstwagen bekommst, hängt in der Regel von der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab.
„Arbeitnehmer*innen können einen Dienstwagen erhalten, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart wird. Es handelt sich dabei nicht um ein Recht, sondern um einen frei verhandelbaren Vorteil.“
Gründe, warum Arbeitgeber Dienstwagen anbieten:
- Um mobil zu bleiben: Der Job erfordert regelmäßige und weite Fahrten (wie Außendienst).
- Attraktivität am Arbeitsmarkt: Firmenwagen als Zusatzleistung, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein.
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Für Unternehmen gibt es mitunter Vorteile, wenn sie ihren Arbeitnehmer*innen einen Dienstwagen zur Verfügung stellen.
👉 Tipp für Arbeitnehmer*innen: Auch wenn deine Position nicht automatisch einen Dienstwagen einschließt – sprich es in Verhandlungen an, wenn du daran interessiert bist. Es kann eine interessante Alternative oder Ergänzung zu einem höheren Bruttogehalt sein.
Dienstwagen privat nutzen: was erlaubt ist (und was geregelt sein muss) #
Einen Firmenwagen auch privat zu nutzen – zum Einkaufen, in den Urlaub oder für Familienfahrten – ist für viele Arbeitnehmer*innen attraktiv.
❗Aber: Ob du deinen Dienstwagen außerhalb der Arbeitszeit fahren darfst, ist keine Selbstverständlichkeit. Es braucht klare Regelungen, sonst drohen böse Überraschungen bei Steuer oder Haftung.
Privatnutzung des Firmenfahrzeugs: nur mit Vereinbarung erlaubt
Wichtig!
Ohne klare Vereinbarung kann der Dienstwagen schnell zur Grauzone werden. Bestehe auf schriftlichen Regelungen, denn nur so vermeidest du spätere Diskussionen.
Die Privatnutzung des Dienstwagens muss ausdrücklich erlaubt sein. Idealerweise regelt ihr das im Dienstvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Ohne schriftliche Regelung gilt der Dienstwagen ausschließlich für berufliche Fahrten. Der Arbeitgeber kann die Privatnutzung dabei einschränken (etwa keine Auslandsfahrten, keine Nutzung durch Angehörige).
Was sollte die Vereinbarung enthalten?
Eine korrekte Regelung in Form eines Dienstwagenvertrags schützt beide Seiten und sollte die folgenden Punkte abdecken:
- Nutzung durch Dritte: Nur mit ausdrücklicher Zustimmung, z. B. Partner*in darf mitversichert sein
- Fahrten ins Ausland: Klären, ob Fahrten in EU / Nicht-EU erlaubt sind
- Kilometerbegrenzung: Falls relevant, definiert ihr eine maximale Anzahl an Privatkilometern pro Monat/Jahr
- Tankkosten / Ladekosten: Wer zahlt bei privaten Fahrten? Pauschale oder Selbstbehalt?
- Fahrtenbuch: Kommt eher selten vor, wäre aber wichtig für steuerliche Zwecke
- Widerrufsklausel: Arbeitgeber kann Privatnutzung bei Bedarf einschränken oder widerrufen
Wenn du einen Dienstwagen auch privat nutzt, musst du in der Regel einen Sachbezug versteuern. Dazu mehr im nächsten Abschnitt. Auch für Unfälle in der Freizeit gelten besondere Haftungsregeln.
Was kostet dich ein Dienstwagen mit Privatnutzung wirklich? #
Wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzt, wird das vom Finanzamt als geldwerter Vorteil gewertet und diesen musst du versteuern. In Österreich geschieht das über den sogenannten Sachbezug, der monatlich auf dein Bruttogehalt aufgeschlagen wird.
Wie wird der Sachbezug berechnet?
Der Sachbezug richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs und beträgt:
CO₂-Ausstoß (erstmalige Zulassung) | Sachbezug | Maximalbetrag / Monat |
≤ 126 g/km (ab 2025) | 1,5 % vom Listenpreis | max. 720 EUR |
> 126 g/km | 2,0 % vom Listenpreis | max. 960 EUR |
0 g/km (z. B. Elektroauto) | 0 % (kein Sachbezug!) | - |
💡 Der „Listenpreis“ ist der Brutto-Neupreis inklusive aller Sonderausstattungen, also die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug. Andere Jahre der Zulassung haben andere CO₂-Werte.
Die Grenzwerte für frühere Zulassungsjahre sind bei der WKO einsehbar.
Ein Beispiel:
- Listenpreis: 40.000 EUR
- CO₂-Ausstoß: 130 g/km
- Ergebnis: → Sachbezug: 2,0 % → 800 EUR werden monatlich steuer- und SV-pflichtig auf das Bruttogehalt angerechnet.
„Dein Nettogehalt sinkt, wenn du einen Dienstwagen privat nutzt, obwohl du nicht mehr verdienst. Grund dafür ist, dass der Dienstwagen mit privater Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert wird. Ausnahme: E-Auto.“
👉 Wenn du den Dienstwagen nur sporadisch privat nutzt (z. B. unter 500 km/Monat) oder dich an den Kosten beteiligst, kann ein noch weiter reduzierter oder gar kein Sachbezug gelten. Das muss aber gut dokumentiert und mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein.
Elektro-Dienstwagen: Steuerliche Vorteile & Laden zu Hause #
Wichtig
Diese Regelung gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge, nicht für Hybridfahrzeuge mit Emissionen.
Immer mehr Unternehmen setzen auf E-Mobilität – nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch wegen der steuerlichen Vorteile. Für Arbeitnehmer*innen kann ein Elektroauto als Dienstwagen ein echter Gewinn sein – wenn ein paar Dinge beachtet werden.
Was ist steuerlich besonders bei E-Firmenwagen?
Vollelektrische Dienstfahrzeuge (0 g CO₂/km) sind in Österreich vom Sachbezug befreit, ganz egal, wie teuer das Auto ist oder wie viel du damit privat fährst.
Laden zu Hause: Wer zahlt? Wie wird abgerechnet?
Wenn du den E-Dienstwagen zu Hause lädst, stellt sich schnell die Frage nach der Kostenübernahme. Hier gibt es mehrere Optionen, entscheidend dabei ist, was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast.
- Kostenpauschale: Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen fixen Betrag (z. B. 50 EUR) als Abgeltung.
- Kilowatt-genaue Abrechnung: Du reichst die kWh-Daten (etwa über eine Wallbox mit App) ein und Arbeitgeber zahlt die realen Stromkosten.
- Ladekarte/Ladevertrag: Arbeitgeber stellt eine Ladekarte für das Tanken an öffentlichen Ladestationen bereit.
- Kein Ersatz: Du trägst die Kosten selbst (eher unüblich und steuerlich problematisch).
Arbeitgeber können auch die Ladeinfrastruktur (z. B. Wallbox) bei dir zu Hause bezahlen und steuerfrei übernehmen – das zählt nicht als geldwerter Vorteil.
👉 Hinweis: Für eine steuerfreie Erstattung muss die Ladung grundsätzlich nachvollziehbar sein, etwa mit einer smarten Wallbox oder einem Stromzähler. Bei einer Pauschale reicht oft ein einmaliger Nachweis, dass die Höhe sachlich begründet ist.
Unfall, Schaden, Panne: Wer haftet beim Dienstwagen? #
Ein Missgeschick passiert schnell: Kratzer beim Einparken, ein Auffahrunfall auf dem Weg zum Kundentermin oder ein technischer Defekt auf der Autobahn. Aber wer haftet eigentlich, wenn mit dem Dienstwagen etwas passiert – besonders bei privater Nutzung?
👉 Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber trägt das Risiko für Schäden, die im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit entstehen – auch bei Unfällen. Bei Privatfahrten kann es jedoch anders aussehen. Hier kann je nach Regelung im Dienstvertrag eine Mitschuld oder Kostenbeteiligung auf dich zukommen.
Die genauen Haftungsregelungen hängen von der Dienstwagenvereinbarung, vom Dienstvertrag und von der Versicherung ab.
Situation | Haftung |
Unfall während beruflicher Fahrt | In der Regel Arbeitgeber (über Versicherung) |
Unfall während Privatnutzung | Je nach Vereinbarung – oft Arbeitnehmer*in anteilig beteiligt |
Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol, Handy am Steuer) | Arbeitnehmer*in haftet voll – auch bei beruflicher Nutzung |
Nutzung durch nicht erlaubte Dritte | Arbeitnehmer*in haftet komplett |
Schaden ohne Unfall (z. B. Parkschaden) | Oft Eigenbeteiligung / Selbstbehalt oder je nach Vereinbarung |
💡 Beachte bitte, dass „grobe Fahrlässigkeit“ mitunter recht streng ausgelegt wird. Darunter fallen unter anderem:
- das Schreiben einer Nachricht am Steuer,
- Alkohol
- oder zu schnelles Fahren.
Dienstwagen oder mehr Gehalt: Was solltest du wählen? #
Tipp
Wenn du kaum privat mit dem Auto fährst oder kein Auto benötigst, ist mehr Gehalt wahrscheinlich die bessere Option.
Ein Dienstwagen mit privater Nutzung wirkt auf den ersten Blick attraktiv: modernes Auto, keine Anschaffungskosten, oft inklusive Tank- oder Ladekarte. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich:
❗Achtung: Den geldwerten Vorteil durch die private Nutzung musst du versteuern, und das kann dein Nettogehalt spürbar senken.
Option | Pro | Contra |
Mehr Gehalt | ● Höheres Netto (nach Steuern) | ● Kein Auto inkludiert |
● Flexibel einsetzbar | ● Anschaffung, Versicherung & Wartung selbst zahlen | |
● Transparent & frei verfügbar | ||
Dienstwagen (kein E-Auto) | ● Kein eigenes Auto nötig | ● Hoher Sachbezug → weniger Netto |
● Keine Anschaffungskosten | ● Tankkosten meist privat | |
● Wartung, Kfz-Steuer & Versicherung übernimmt Arbeitgeber | ||
Dienstwagen (E-Auto) | ● Kein Sachbezug → Gleichbleibendes Gehalt | ● An Fahrzeug gebunden |
● Keine Kfz-Steuer, Versicherung, Wartungskosten | ● Kein höheres Gehalt (im Vergleich zur Option „mehr Gehalt“) | |
● Mögliche Ladepauschale oder Ladekarte vom Arbeitgeber |
Sobald du regelmäßig privat mit einem Auto unterwegs bist, ist aus steuerlicher Sicht ein E-Dienstwagen klar im Vorteil. Das gilt zumindest gegenüber dem Benziner und oft auch gegenüber mehr Brutto.
Widerrufsrecht – das unterschätzte Risiko #
Wichtig!
Ein solcher Widerruf muss im Vertrag stehen, sonst kann die Entziehung des Wagens rechtlich problematisch für den Arbeitgeber sein.
Viele Arbeitgeber behalten sich das Recht vor, die Dienstwagennutzung bei Bedarf zu widerrufen – etwa bei:
- organisatorischen Veränderungen (andere Positionswechsel innerhalb des Unternehmens)
- wirtschaftlichen Gründen
- Fehlverhalten
FAQs zum Thema Dienstwagen in Österreich #
Was kostet ein Firmenwagen für den Arbeitnehmer in Österreich?
Wenn du den Dienstwagen auch privat nutzt, fällt ein monatlicher Sachbezug an. Dieser liegt in der Regel zwischen 1,5 und 2,0 % vom Bruttolistenpreis. Das reduziert dein Nettogehalt. Bei E-Dienstwagen entfällt der Sachbezug, wirkt sich steuerlich also deutlich besser aus.
Wie wirkt sich ein Firmenwagen auf das Gehalt aus?
Der Sachbezug erhöht dein Bruttoeinkommen, wenn du den Firmenwagen privat nutzt, und du zahlst also mehr Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dadurch sinkt dein Nettogehalt. Bei Elektroautos entfällt der Sachbezug, was steuerlich sehr vorteilhaft ist.
Was ist das Dienstwagenprivileg in Österreich?
Der Begriff beschreibt den Vorteil, einen Firmenwagen auch privat nutzen zu dürfen – meist ohne eigene Anschaffungskosten. Dieser geldwerte Vorteil wird über den Sachbezug versteuert.
Bei welchem Gehalt lohnt sich ein Dienstwagen?
Das hängt nicht vom Gehalt, sondern vom Fahrzeugtyp, der privaten Nutzung und dem Sachbezug ab. Wenn du den Dienstwagen privat nutzt, gilt: je höher der CO₂-Ausstoß, desto mehr Sachbezug. E-Dienstwagen sind in vielen Fällen besonders attraktiv, auch bei geringerem Einkommen.
Wie funktioniert die Abrechnung für das Laden des Dienstwagens zu Hause in Österreich?
Es gibt drei gängige Modelle: Fixpauschale (z. B. 50 EUR pro Monat), kWh-genaue Abrechnung über smarte Wallboxen oder eine Ladekarte für öffentliche Stationen. Die Kostenübernahme muss mit dem Arbeitgeber klar vereinbart werden.
Wer haftet bei einem Unfall mit dem Dienstwagen?
Wenn du mit deinem Dienstwagen beruflich unterwegs bist und einen Unfall hast, dann haftet der Arbeitgeber. Wenn du dagegen privat unterwegs bist, hängt die Haftung von eurer Vereinbarung ab. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. Alkohol, Handy am Steuer) haftest du in jedem Fall selbst.
Fazit: Dienstwagen – lohnt sich das für dich? #
Ein Dienstwagen mit privater Nutzung kann ein echter Vorteil sein, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Ob als Zusatzleistung, als steuerlich begünstigter E-Wagen oder als mobilitätsbedingtes Arbeitsmittel:
Wichtig ist, dass du alle Regelungen schriftlich festhältst, steuerliche Auswirkungen kennst und bei Unsicherheiten nachfragst. So nutzt du den Firmenwagen mit einem guten Gefühl und klarer Orientierung.