Dienstzeugnis & Co.: Was ist beim Bewerben wichtig und was nicht?
Dienstzeugnisse, Zertifikate über absolvierte Weiterbildungen oder der Nachweis besonderer Fähigkeiten: Wer etwas gut kann, will das auch belegen können. Nicht umsonst gehören Zeugnisse zum Standard-Repertoire in Bewerbungsunterlagen. Grundsätzlich geht dies auch in Ordnung, es sollte lediglich darauf geachtet werden, der Bewerbung lieber eine kleinere, dafür aber feine und relevante Auswahl an Zeugnissen beizulegen.
Drei Dienstzeugnisse, ein Praktikumsnachweis, sieben Seminar-Teilnahmebestätigungen, ein Uni-Abschlusszeugnis und zu guter Letzt noch das Maturazeugnis: Macht in Summe 13 Zertifikate und Zeugnisse. Zu viele, um für den Empfänger einer Bewerbung noch interessant zu sein. Auf die Dateigröße der Bewerbung (maximal 2 MB) wirkt sich das ebenfalls negativ aus.
Nur wichtige Zeugnisse beilegen! #
In Bewerbungsunterlagen sollten lediglich jene Dienst- und Abschlusszeugnisse bzw. Zertifikate aufgenommen werden, die für die jeweilige Bewerbung auch relevant sind. Vielfach wird in Bewerbungsunterlagen auch der Passus hinzugefügt, dass man weitere Zeugnisse und Bestätigungen gerne nachreicht, falls dies gewünscht ist.
- Schul- und Universitätszeugnisse: Falls nicht anders verlangt, reicht vielen Personalisten eine Kopie beziehungsweise eine Scan des höchsten Abschlusszeugnisses einer Ausbildungseinrichtung (Hauptschule, Mittelschule, Fachhochschule oder Universität).
- Aus- und Weiterbildung: Es macht durchaus Sinn, Zertifikate von berufsbegleitend oder privat absolvierten Seminaren und Weiterbildungseinrichtungen beizulegen. Immerhin zeugt dies nicht nur von Lernbereitschaft und Qualifikation, sondern auch von der Tatsache, in einem gewissen Themenbereich auf dem aktuellen Stand zu sein. Man sollte sich jedoch allein schon aufgrund der Fülle auf die für die Wunschposition wichtigen beschränken.
Dienstzeugnis
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Darin enthalten sein müssen Dauer und Art der Dienstleistung. Anmerkungen, die dem Dienstnehmer die Aussicht auf eine neue Stelle erschweren, sind nicht zulässig.
- Dienstzeugnis: Dienst- oder Arbeitszeugnisse sind ein zweischneidiges Schwert. Gerade wenn Auflösungen von Dienstverträgen im guten Einvernehmen oder aber auch aus Notsituationen des Arbeitgebers heraus entstanden sind, stehen diese gerne im Ruf, von den Arbeitnehmern selbst verfasst worden zu sein. Grundsätzlich sind diese ein wichtiger Teil jeder Bewerbungsmappe, legen sie doch für den künftigen Dienstgeber darüber Zeugnis ab, wie Führungskräfte (möglicherweise sogar aus derselben Branche oder vom Mitbewerb) die Leistungen eines Arbeitgebers einschätzen. Vorsicht sollte man auch hinsichtlich der Formulierungen in einem vermeintlich ausgezeichneten Arbeitszeugnis walten lassen. So haben sich in HR-Kreisen durchaus gewisse „Codes“ für Dienstzeugnisse etabliert (Beispiele für Dienstzeugnis-Codes), die mehr oder weniger positiv zu interpretieren sind.
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Redaktion
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