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Fakten zur Bildungskarenz

Auszeit? Die wichtigsten Fakten zur Bildungskarenz

Arbeitsrecht Erstellt am: 15. Mai 2017 3 Min.

Du hast Lust auf Veränderung, willst neue Lebenswege einschlagen? Dann ist eine Bildungskarenz vielleicht genau das richtige für dich, um dich neu zu orientieren. Doch Achtung! Es gibt einige Punkte, die du bei der Planung beachten musst. Welche das sind, verraten wir dir hier.

Voraussetzungen für eine Bildungskarenz #

Vorab: Ein Grundrecht auf Bildungskarenz gibt es nicht. Das bedeutet, dass sie ausschließlich über eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen werden kann. Hier gilt, dass sowohl die Interessen des Mitarbeiters als auch die Vorstellungen des Betriebes berücksichtigt werden müssen – schließlich sollen beide Seiten von einer Weiterbildung profitieren können. Das bedeutet, dass die jeweiligen Bildungsmaßnahmen unbedingt einen beruflichen Bezug aufweisen müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bildungskarenz erfüllt sein:

  • Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein.
  • Das Dienstverhältnis muss (ununterbrochen!) mindestens sechs Monate bestanden haben. Vorsicht: Für Saisonkräfte gelten Sonderregelungen.
  • Innerhalb von vier Jahren kann die Bildungskarenz in einem maximalen Ausmaß von 12 Monaten vereinbart werden – die Mindestdauer beträgt zwei Monate.
  • Werden die 12 Monate auf einmal in Anspruch genommen, so kann in den folgenden drei Jahren keine weitere Bildungskarenz mehr vereinbart werden!
  • Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die mindestens 20 Wochenstunden beansprucht, muss nachgewiesen werden.
  • Wenn während der Bildungskarenz ein Studium absolviert wird, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils sechs Monaten nachgewiesen werden, dass mindestens 8 ECTS-Punkte bzw. 4 Semesterwochenstunden geleistet wurden.

Das Weiterbildungsgeld und Zuverdienst #

Während der Bildungskarenz haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein sogenanntes Weiterbildungsgeld. Dafür müssen allerdings Beweise, dass die Weiterbildungsmaßnahme mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Bei Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nach­weis über 16 Stunden pro Woche, wenn tatsächlich keine darüber hin­aus­gehen­de Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht. Im Falle eines Studiums ist wieder ein Nachweis für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens vier Semesterwochenstunden bzw. 8 ECTS zu erbringen. Das Weiterbildungsgeld wird darüber hinaus maximal ein Jahr ausbezahlt – auch wenn die Ausbildung länger dauert.

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes orientiert sich am Arbeitslosengeld, muss aber mindestens € 14,53 täglich betragen. Es ist außerdem erlaubt, zusätzlich zum Weiterbildungsgeld etwas dazuzuverdienen – auch bei dem Arbeitgeber, der dich karenziert hat. Aber Achtung: Die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 460,66 darf nicht überschritten werden! Wenn du aufgrund einer Ausbildung Einkünfte er­zielst, dürfen diese das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht über­steig­en, um einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben.

Geographisch betrachtet sind dem Weiterbildungsgeld aber keine Grenzen gesetzt. Selbst wenn dich deine Fortbildung ins Ausland führt, bleibt dein Anspruch auf das Weiterbildungsgeld bestehen.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen #

Die Bildungskarenz ist zwar kein sicherer Schutz vor Kündigung. Dein Arbeitgeber darf dich aber trotzdem nicht kündigen, weil du sie in Anspruch nimmst. Das ist dank des allgemeinen Motivkündigungsschutzes gewährleistet.

Wenn du nach absolvierter Bildungskarenz in das Unternehmen zurückkehrst, müssen deine Rechte und Pflichten gleichgeblieben sein – dein Arbeitgeber darf also keine Änderungen an deiner Tätigkeit vorgenommen haben.

Was dir nicht zusteht, sind einmalige Bezüge – darunter fallen zum Beispiel Sonderzahlungen. Für diese muss eine angemessene Aliquotierung vorgenommen werden. Auch der Urlaubsanspruch verkürzt sich anteilig.

Sämtliche Gegenstände, die dir das Unternehmen zur Verfügung stellt – also Dienstauto, -handy, -laptop, etc.) können für den Zeitraum deiner Bildungskarenz zurückverlangt werden. Aber keine Sorge! Sobald du wieder ins Unternehmen eintrittst, kannst du von all dem wieder Gebrauch machen!

Vorsicht beim Krankenstand! Fällt dieser in die Zeit der Bildungskarenz, verlängert sich deren Dauer nicht. Aber: kranken- unfall- und pensionsversichert bist du während des Bezugs des Weiterbildungsgeldes trotzdem.

Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit #

Wurde eine Bildungskarenz genehmigt und die maximale Dauer nicht überschritten, besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Für die laufende Rahmenfrist kann dadurch allerdings keine weitere Bildungskarenz mehr vereinbart werden.

Ebenso verhält es sich beim Wechsel von der Bildungsteilzeit in die Bildungskarenz. Hier entsprechen zwei Monate Bildungsteilzeit einem Monat Bildungskarenz. Willigt der Arbeitgeber ein, kann eine verbleibende Bildungsteilzeit von 12 Monaten in 6 Monate Bildungskarenz umgewandelt werden.

Antragstellung #

Der Antrag auf Bildungskarenz muss spätestens bei deren Beginn beim zuständigen AMS gestellt werden. Die benötigten Unterlagen sind die Vereinbarung über die Bildungskarenz (abgeschlossen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) sowie die Bestätigung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme inklusive Kursdauer.

Die Formulare für die Bestätigung des Abschlusses der Bildungskarenz können auf der Homepage des AMS heruntergeladen werden.

Bildnachweis: Shutterstock/pathdoc


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