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Ghosting bewerbung

Plötzlich Funkstille? Ghosting im Bewerbungsprozess

Bewerbung Erstellt am: 09. August 2018 3 Min.

Und plötzlich herrscht Funkstille: "Ghosting", der plötzliche Kontaktabbruch in einer freundschaftlichen oder partnerschaftlichen Beziehung, macht auch vor der Arbeitswelt nicht Halt. Letzte Woche noch so nett telefoniert, heute keine Reaktion mehr auf E-Mails oder Anrufe.

Was hat es mit Ghosting auf sich? #

Es ist ein Begriff für eine zwischenmenschliche Unart, die es schon lange gibt, die jedoch besonders im Zuge des Online-Dating zugenommen hat und zu einer Selbstverständlichkeit wurde: Ghosting bezeichnet den abrupten Kontaktabbruch ohne vorherige Ankündigung. Das kann auf privater Ebene vorkommen, aber auch im beruflichen Umfeld.

Hinter dem Phänomen können ganz unterschiedliche Motive stecken: Geringe Wertschätzung, Rückzug aus Überlastung oder auch der Wunsch, ein unangenehmes Gespräch zu vermeiden. In Zeiten von Online-Kommunikation und oft unverbindlichen zwischenmenschlichen Beziehungen ist der plötzliche Abbruch jeglichen Kontaktes dann auch ziemlich einfach: Kontakt entfernen, Nachrichten löschen.

  • Funkstille = Jobabsage?
    "Wenn Sie nichts mehr von uns hören, dann hat es nicht gepasst." Auf diese Weise möchten sich Arbeitgeber die Absagen sparen. Wer nichts mehr von der Personalabteilung hört, wurde aussortiert. Ghosting mit Vorwarnung - echt jetzt? Es geht jedoch noch unschöner, dann meldet sich ein Arbeitgeber nach bereits erfolgter Kontaktaufnahme nämlich gar nicht mehr. Für die Kandidat*in bedeutet das: Aktiv nachhaken und so versuchen, an eine Auskunft zu kommen oder zu grübeln, warum er still und heimlich abserviert wurde. Geht jedoch auch umgekehrt: Nach einem guten ersten Kontakt kann ein Arbeitgeber die Wunschkandidat*in nicht mehr erreichen.
  • Dieser Platz bleibt leer.
    Bewerbungsgespräch um 15 Uhr. Die Recruiter*in ist da, die Bewerber*in nicht. Vielleicht, weil er*sie mehrere Eisen im Feuer hat und einem anderen Unternehmen den Vorzug gibt, vielleicht auch nur, weil er*sie keine Lust mehr auf den Job hat. Dieses unschöne Phänomen gibt es natürlich auch umgekehrt.
  • Nicht böse gemeint.
    Es steckt nicht immer böse Absicht hinter der Funkstille, denn Irren ist menschlich und Termine können auch schon mal vergessen werden.

Die vermeintlich einfachste Lösung wird zum Problem #

Einfach nicht mehr schreiben, einfach nicht mehr antworten - das erscheint wie eine sehr bequeme Lösung. Aber nicht jeder Mensch nimmt Ghosting einfach so hin und besonders für die Arbeitswelt gilt: Man trifft sich im Leben immer zwei Mal. Arbeitgeber merken sich, welche Kandidat*innen abtauchen und Bewerber*innen merken sich, welche Unternehmen auf Funkstille setzen. Betroffene geraten so in eine sehr unangenehme Situation: Was habe ich falsch gemacht? Liegt es an mir? Ist Nachhaken lästig? Besonders jene, die sich Dinge schnell zu Herzen nehmen, leiden unter Ghosting.

Das können Arbeitgeber tun #

Versprochen ist versprochen: "Sie hören binnen einer Woche von uns." Dann aber wirklich! Klar, es kann immer etwas dazwischenkommen - aber falls sich die Sache wirklich verzögert, ist danach Wiedergutmachung angesagt.

Falls die tägliche HR-Arbeit es erlaubt: Kurz vor dem vereinbarten Bewerbungsgespräch einen kurzen Reminder schicken, z.B. per E-Mail oder Textnachricht, das ruft Bewerber*innen den Termin noch einmal in Erinnerung.

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Das können Bewerber*innen tun #

Du hörst nach dem Jobinterview nichts mehr vom Arbeitgeber? Nachfragen ist erlaubt! So hakst du richtig nach.

Wenn du beim Bewerbungsgespräch festgestellt hast, dass das mit dir und diesem Arbeitgeber sicher nichts wird, dann zeig Größe und ziehe deine Bewerbung zurück.

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