Zum Seiteninhalt springen
Zurück zu Arbeitsrecht
Gleichstellungsgesetz

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 06. März 2023 1 Min.

Am 1.1.2018 ist das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat in Kraft getreten. Dieses gilt für börsennotierte Gesellschaften und sonstige Gesellschaften, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigen.

Eine bestimmte Geschlechterquote von mindestens je 30 % besteht dann, wenn mindestens 20 % Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind und der Aufsichtsrat aus mindestens 6 Kapitalvertretern besteht. Ist dies der Fall, so müssen mindestens 30 % Männer und mindestens 30 % Frauen im Aufsichtsrat vertreten sein. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so bleibt das entsprechende Aufsichtsratsmandat unbesetzt.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die für Kapitalvertreter*innen und Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat geltende Geschlechterquote zu kombinieren, wenn nicht eine Seite dem widerspricht. Bei einem Aufsichtsrat mit 6 Kapitalvertreter*innen sind 3 Arbeitnehmervertreter*innen vom Betriebsrat zu entsenden. Getrennt gerechnet müssen bei den Kapitalvertreter*innen mindestens 2 Mitglieder eines anderen Geschlechts sein und bei den Arbeitnehmervertreter*innen eines, zB bei den Kapitalvertreter*innen 4 Männer, 2 Frauen, bei den Arbeitnehmervertreter*innen 2 Männer 1 Frau. . Sind auf Seite der Kapitalvertreter jedoch 3 Frauen vorhanden, so könnten die Arbeitnehmervertreter*innen auch 3 Männer entsenden. Ebenso wäre es, wenn die Arbeitnehmervertreter*innen 3 Frauen entsenden und es daher zulässig wäre, 6 Männer als Kapitalvertreter*innen zu entsenden.

EU-Richtlinie #

Nach über 10 Jahren wurde die EU-Richtlinie zur „Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ beschlossen. Bis Ende Juni 2026 muss sie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. 40 % der nicht geschäftsführenden Direktor*innen bzw. 33 % aller Unternehmensleitungsposten sollen vom unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. Die Geschlechterquote ist eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.

Mythos Gleichstellung: Warum Frauen immer noch weniger verdienen

Aktualisiert am: 06. März 2023 3 Min.

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männer liegt bei 18,8 % – das ist Realität in Österreich, einem Land, in dem die Geschlechter eigentlich gleichgestellt sind. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Lohnunterschied in der EU bei 12,7 % (Quelle: Statistik Austria 2022). Gesetze und Frauenquoten ändern in der Praxis leider zu wenig, wie Statistiken zeigen. Wir haben uns auf die (ernüchternde) Suche nach den Gründen gemacht.


Avatar Redaktion 2x

Redaktion
Mehr erfahren

  • Beitrag teilen:

Entdecke mehr zu diesem Thema

Sexuelle Belästigung: Wann und wie Arbeitgeber handeln müssen

Erstellt am: 14. November 2017 3 Min.

Von der Bewerberin, deren Chancen auf den Job nach einem Abendessen mit dem Chef steigen würden über den Lehrling, den die Kundin an der Wange streichelt bis hin zur Kollegin, die Avancen ihres Teamleiters nur schwer abwehren kann: Sexuelle Belästigung findet auch am Arbeitsplatz statt und Unternehmen müssen dagegen angehen. Diese Schritte können und müssen Arbeitgeber unternehmen, wenn es im Betrieb zu Belästigungen kommt:

Steuerausgleich: So holst du dir dein Geld zurück

Erstellt am: 11. April 2022 3 Min.

Zu Beginn des Jahres kann die Arbeitnehmer*innenveranlagung bzw. der Steuerausgleich gemacht werden. Obwohl der Ablauf eigentlich gar nicht kompliziert ist, schenken viele Arbeitnehmer*innen dem Finanzamt jedes Jahr Geld, das ihnen eigentlich zusteht. Wir verraten dir, wie du ganz einfach zu deinem Steuerausgleich kommst.

Kälte im Büro: Wie sehr muss man bei der Arbeit frieren?

Erstellt am: 29. November 2022 3 Min.

Die Energiekrise dringt in unterschiedliche Bereiche. Im Zuge der Kampagne „Mission 11“ möchte die Bundesregierung 11 Prozent an Energie einsparen. Zwei Empfehlungen daraus sind, die Raumtemperatur zu senken und vermehrt Kaltwasser zu benutzen. Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitsleben? Muss man jetzt für die Sparmaßnahmen in Büros frieren? Wie kalt darf es eigentlich bei der Arbeit werden? Und wie sieht es mit weiteren Energiesparmaßnahmen aus?