Zum Seiteninhalt springen
Zurück zu Arbeitsrecht
Gleichstellungsgesetz

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 06. März 2023 1 Min.

Am 1.1.2018 ist das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat in Kraft getreten. Dieses gilt für börsennotierte Gesellschaften und sonstige Gesellschaften, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigen.

Eine bestimmte Geschlechterquote von mindestens je 30 % besteht dann, wenn mindestens 20 % Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt sind und der Aufsichtsrat aus mindestens 6 Kapitalvertretern besteht. Ist dies der Fall, so müssen mindestens 30 % Männer und mindestens 30 % Frauen im Aufsichtsrat vertreten sein. Wird diese Regelung nicht eingehalten, so bleibt das entsprechende Aufsichtsratsmandat unbesetzt.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die für Kapitalvertreter*innen und Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat geltende Geschlechterquote zu kombinieren, wenn nicht eine Seite dem widerspricht. Bei einem Aufsichtsrat mit 6 Kapitalvertreter*innen sind 3 Arbeitnehmervertreter*innen vom Betriebsrat zu entsenden. Getrennt gerechnet müssen bei den Kapitalvertreter*innen mindestens 2 Mitglieder eines anderen Geschlechts sein und bei den Arbeitnehmervertreter*innen eines, zB bei den Kapitalvertreter*innen 4 Männer, 2 Frauen, bei den Arbeitnehmervertreter*innen 2 Männer 1 Frau. . Sind auf Seite der Kapitalvertreter jedoch 3 Frauen vorhanden, so könnten die Arbeitnehmervertreter*innen auch 3 Männer entsenden. Ebenso wäre es, wenn die Arbeitnehmervertreter*innen 3 Frauen entsenden und es daher zulässig wäre, 6 Männer als Kapitalvertreter*innen zu entsenden.

EU-Richtlinie #

Nach über 10 Jahren wurde die EU-Richtlinie zur „Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ beschlossen. Bis Ende Juni 2026 muss sie in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. 40 % der nicht geschäftsführenden Direktor*innen bzw. 33 % aller Unternehmensleitungsposten sollen vom unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. Die Geschlechterquote ist eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.

Mythos Gleichstellung: Warum Frauen immer noch weniger verdienen

Aktualisiert am: 06. März 2023 3 Min.

Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männer liegt bei 18,8 % – das ist Realität in Österreich, einem Land, in dem die Geschlechter eigentlich gleichgestellt sind. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Lohnunterschied in der EU bei 12,7 % (Quelle: Statistik Austria 2022). Gesetze und Frauenquoten ändern in der Praxis leider zu wenig, wie Statistiken zeigen. Wir haben uns auf die (ernüchternde) Suche nach den Gründen gemacht.


Avatar Redaktion 2x

Redaktion
Mehr erfahren

Entdecke mehr zu diesem Thema

Begriffserklärungen zu Beruf & Nachwuchs

Erstellt am: 14. März 2023 10 Min.

Ein Kind zu erwarten, auf die Welt zu bringen und aufzuziehen ist kein Kinderspiel! Schwierig ist auch, wenn man sich durch den Begriffs-Dschungel des Beamtendeutsch kämpfen muss. Daher erklären wir hier auf einen Blick die wichtigsten Begriffe von F…wie Familienbeihilfe bis W…Wochengeld.

Wie rassistisch ist Österreich am Arbeitsplatz?

Erstellt am: 02. September 2024 8 Min.

Dieser Frage gehen Georg Konjovic gemeinsam mit Rita Isiba, Geschäftsführerin von ZARA - Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit, nach. Sie diskutieren über die verschiedenen Formen und Folgen von Rassismus, die Rolle von Diversität und Antirassismus in Unternehmen und die Möglichkeiten, die Arbeitswelt inklusiver und diskriminierungsfreier zu gestalten.

Abfertigung NEU

Erstellt am: 07. Mai 2018 6 Min.

Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) gilt seit 1.1.2003 für Arbeitsverhältnisse zu Privatunternehmen. Es gilt für alle automatisch, die seither ein neues Arbeitsverhältnis begonnen haben. Es gilt aber auch für diejenigen Arbeitnehmer, welche mit ihrem Arbeitgeber einen Umstieg in das neue Abfertigungssystem vereinbart haben (siehe dazu Näheres bei Umstieg).