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Homeoffice Gesetz

Homeoffice-Gesetz: Was bedeutet es für mich?

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 14. März 2022 4 Min.

Erst lange erwartet, kam es plötzlich schneller als gedacht: Das neue Homeoffice-Gesetz schafft nun endlich verbindliche Rahmenbedingungen fürs Arbeiten von zuhause. Aber was bedeutet es für Arbeitnehmende und Arbeitgeber konkret? Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Nun, um bei der Wahrheit zu bleiben, so ganz "da" ist es noch nicht, das neue Gesetz, denn noch wird an Details gearbeitet und der final gültige Gesetzestext wurde noch nicht veröffentlicht. Wir haben das Internet aber nach den bisher bekannten Informationen abgegrast und sind tatsächlich fündig geworden. Die nachfolgenden Informationen orientieren sich an den Websites der GPA, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer.

Homeoffice-Q&A: Was das Homeoffice-Gesetz regelt #

Was steckt nun aber hinter den Überschriften und Paragraphen? Wir haben versucht, die brennendsten Fragen rund ums Homeoffice anhand des neuen Gesetzes zu beantworten. Manche Details können sich noch ändern - in diesem Fall werden wir auch diesen Artikel entsprechend updaten. Die aktuellen Regelungen gelten vorerst übrigens bis 2023 und werden dann evaluiert.

Wie immer gilt: Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Rechts- oder Steuerberater*in. ;)

Wann spricht man von Homeoffice? #

Von Arbeiten im Homeoffice (auch Homeworking) spricht man, wenn die Arbeit von zuhause aus erledigt wird. Arbeitet man von unterwegs oder abwechselnd von verschiedenen Orten, spricht man von Mobile oder Remote Work.

Wer darf / wer muss Homeoffice machen? #

Es gibt auch weiterhin weder ein Recht auf Homeoffice noch die Verpflichtung dazu. Zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber muss die Möglichkeit, von zuhause aus zu arbeiten, schriftlich vereinbart werden. Diese schriftliche Vereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist gekündigt werden.

Was muss schriftlich vereinbart werden? #

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für Homeoffice müssen in der schriftlichen Vereinbarung fixiert werden:

  • Wer kann Homeoffice in welchem Ausmaß machen?
  • Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten im Homeoffice?
  • Welche Arbeitsmittel (Laptop, Handy …) stellt der Arbeitgeber zur Verfügung?
  • Wie hoch ist der Aufwandersatz, wenn private Arbeitsgeräte verwendet werden müssen?
  • Gibt es einen Kostenersatz für Strom- und Internetkosten?

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice? #

Hier macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen Homeoffice und Büro: Es gelten die Arbeitszeiten, die auch für die Anwesenheit im Büro vereinbart wurden.

Sind im Homeoffice flexiblere Arbeitszeiten möglich? #

Wie flexibel sich Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten einteilen können, hängt vom jeweiligen Unternehmen und der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. Wer im Büro Gleitzeit hat, darf diese auch im Homeoffice nützen, es gelten aber dieselben Arbeits- und vor allem Ruhezeiten wie im Büro: 11 Stunden durchgehende Ruhezeit zwischen Dienstende und Dienstbeginn muss jede*r Arbeitnehmer*in einhalten, ebenso 36 Stunden durchgehende Ruhezeit am Wochenende, die den Sonntag einschließen muss. Wer also im Homeoffice auch in der Nacht oder am Wochenende arbeitet, sollte darauf achten, diese Ruhephasen auch wirklich einzuhalten oder Ersatzruhe mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Wer kontrolliert, ob ich mich im Homeoffice an die Regeln halte? #

Weder Arbeitgeber noch das Arbeitsinspektorat haben zum Homeoffice zutritt. Ob die ergonomischen Erfordernisse vorhanden und Ruhezeiten eingehalten werden, kann damit grundsätzlich niemand kontrollieren. Was Arbeitszeiten angeht, so ist jede Arbeitnehmer*in aber auch im Homeoffice dazu verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu dokumentieren, zum Beispiel über ein digitales Zeiterfassungstool.

Arbeitgeber und Führungskräfte sollten Ihre Mitarbeiter*innen daran erinnern, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Das betrifft vor allem auch die Erreichbarkeit im Homeoffice: Nach Dienstschluss muss niemand mehr beruflich erreichbar sein. Ist das dennoch nötig, muss Rufbereitschaft vereinbart werden. Auch hier gelten dieselben Regeln wie bei der Arbeit im Büro.

Kontinuierliche Überwachung, beispielsweise über die Laptopkamera, ist ohnehin verboten. Werden Kontrollprogramme verwendet, die die Arbeitsleistung sicherstellen sollen, müssen diese ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

Hier gibt es Infos zu Überwachung am Arbeitsplatz.

Wer zahlt die Einrichtung meines Homeoffice? #

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer*innen über die ergonomische Einrichtung des Homeoffice aufklären. Für die Anschaffung von entsprechenden Büromöbeln und die entsprechende Umsetzung der Empfehlungen sind Arbeitnehmer*innen aber selbst verantwortlich und müssen diese auch selbst bezahlen. Jedoch sind Kosten für ergonomische Büromöbel wie z. B. Drehstühle oder höhenverstellbare Schreibtische bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.

Welche Homeoffice-Kosten kann ich steuerlich absetzen? #

Arbeitnehmer*innen können Kosten für ergonomische Büromöbel steuerlich absetzen. 300 Euro sind das Maximum, das durch etwaige Kostenzuschüsse durch den Arbeitgeber sowie durch eine „hybride Arbeitsweise“, also wechselweise im Homeoffice und im Büro, reduziert wird.

Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sowie Kostenzuschüsse sind ebenfalls bis zu 300 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Das kommt wiederum Arbeitnehmer*innen zugute, da sie die Aufwandsentschädigung somit ohne Abzüge erhalten.

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Steuerfragen

Aufgrund der Komplexität werden hier Informationen zu Steuern, Kostenzuschüssen & Co nur oberflächlich behandelt. Falls du mehr Informationen möchtest, lass es uns wissen: redaktion@karriere.at

Wer zahlt Strom und Internet? #

Der Kostenersatz für Arbeiten im Homeoffice ist grundsätzlich nur für private, digitale Arbeitsmittel vorgesehen, darunter fallen aber auch das private Handy und Internet, wenn diese zum Arbeiten nötig sind. Hier muss der Arbeitgeber also etwas dazuzahlen.

Für höhere Strom- oder Heizungskosten, die durch das Arbeiten von zuhause aus entstehen, kann der Betrieb ebenfalls aufkommen, muss es aber nicht. Dazu kann eine Pauschale vereinbart werden, die ebenfalls in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wird.

Bin ich bei Unfällen im Homeoffice versichert? #

Passiert während der vereinbarten Arbeitszeit im Homeoffice ein Unfall, dann gilt dieser als Arbeitsunfall. Das gilt für den gesamten privaten Haushalt, in dem gearbeitet wird, aber auch am Weg vom Homeoffice zum Arbeitsplatz (bei hybrider Arbeitsweise), am Weg zum Arzt, einer Behörde oder am Weg vom Kindergarten zurück ins Homeoffice.

Wer haftet bei Schäden an Arbeitsgeräten im Homeoffice? #

Beschädigt man zuhause unabsichtlich ein Arbeitsgerät, das vom Arbeitgeber fürs Homeoffice zur Verfügung gestellt wurde, so muss man nicht in vollem Umfang für den Schaden haften. Diese Regelung wurde nun auch auf andere Haushaltsangehörige (z. B. Kinder) ausgeweitet.

Zählen Arztbesuche im Homeoffice als Arbeitszeit? #

Private Dienstverhinderungen wie Arztbesuche oder Behördengänge fallen entsprechend dem Angestelltengesetz (§ 8, Abs. 3) auch im Homeoffice – salopp formuliert – unter die Arbeitszeit. Heißt: In dieser Zeit hat man ganz normal Anspruch auf Bezahlung.

Darf ich während des Krankenstands im Homeoffice arbeiten? #

Das entscheiden in erster Linie Ärzt*innen. Bei einer Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit darf auch im Homeoffice nicht gearbeitet werden.

Bildnachweis: shutterstock/fizkes


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