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Kälte am Arbeitsplatz

Kälte im Büro: Wie sehr muss man bei der Arbeit frieren?

Arbeitsrecht Erstellt am: 29. November 2022 3 Min.

Die Energiekrise dringt in unterschiedliche Bereiche. Im Zuge der Kampagne „Mission 11“ möchte die Bundesregierung 11 Prozent an Energie einsparen. Zwei Empfehlungen daraus sind, die Raumtemperatur zu senken und vermehrt Kaltwasser zu benutzen. Welche Auswirkungen hat das auf das Arbeitsleben? Muss man jetzt für die Sparmaßnahmen in Büros frieren? Wie kalt darf es eigentlich bei der Arbeit werden? Und wie sieht es mit weiteren Energiesparmaßnahmen aus?

Aktuelle Situation: sinkende Temperaturen, steigende Energiekosten #

Noch nie haben wir so bewusst am Temperaturregler gedreht. Die Preissteigerungen und die knappen Energieträger spürt man besonders in den kalten Wintertagen. In manchen öffentlichen Gebäuden wie Universitäten, Schulen und Verwaltungen wird die Raumtemperatur auf 19 Grad begrenzt und man verzichtet teilweise auf Warmwasseraufbereitungen. Können diese Strategien auch in privaten Unternehmen durchgesetzt werden? Gibt es Kälte-Richtlinien an Österreichs Arbeitsplätzen?

Richtlinien für Raumtemperaturen in Büros #

Auch abseits einer Energiekrise bergen Büros mit mehr als einer Person im Winter ein vorhersehbares Konfliktpotenzial. Da kämpft die Frischluftfanatikerin für jeden Millimeter offenes Fenster, der Warmduscher murmelt in seinen Wollschal und nippt im Sekundentakt anklagend an seinem Tee. Gesetzlich gesehen hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht. Unzumutbare Temperaturen dürfen daher nicht herrschen. Doch was bedeutet unzumutbar in Büroräumen?

Laut der Arbeitsstättenverordnung gilt:

  • Büroräume in denen Mitarbeitende hauptsächlich vor den Computern sitzen, müssen mit 19 bis 25 Grad Celsius eine Temperatur deutlich über dem Gefrierpunkt aufweisen. Der regelmäßige Gang zum Kopierer gilt nicht als hohe körperliche Belastung und ist keine Indikation für ein generelles Absenken der Raumtemperatur.
  • Arbeitnehmende, die sich mehr bewegen, haben ein Anrecht auf eine Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad.
  • Stärker körperlich arbeitende Personen dürfen bei mindestens 12 Grad ins Schwitzen kommen.

Weitere potenzielle Energiesparmaßnahmen seitens des Unternehmens #

Warmwasser im Unternehmen #

Wie die Raumtemperaturen ist auch die Ausstattung mit Warmwasser am Arbeitsplatz in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. In dieser steht:

„Es ist dafür zu sorgen, dass Waschplätze und Duschen mit fließendem, nach Möglichkeit warmen Wasser ausgestattet sind“

§ 34. Abs.7

Wobei gibt es Duschen nur für jene Arbeitnehmer*innen, „deren Arbeitsbedingungen eine umfassendere Reinigung als die der Hände, der Arme und des Gesichts erforderlich machen […].“ (§ 34. Abs.2).

Kochen im Betrieb #

Betriebe sind nicht verpflichtet, als Teil der Infrastruktur Küchen zur Verfügung zu stellen. Jedoch sind sie gesetzlich verpflichtet, entsprechende Aufenthaltsräume zur Erholung und zu Einnahme von Mahlzeiten bereit zu stellen [§ 36). Darüber hinaus muss es an geeigneten Plätzen Einrichtungen zum Wärmen und Kühlen von Speisen und Getränken geben (§ 28 Abs. 2 Arbeitnehmer*innschutzgesetz).

Private Geräte in der Firma aufladen #

Ob man private Geräte im Betrieb nutzen und/oder aufladen darf, hängt von den individuellen Bestimmungen der Firma ab. Das kann entweder ausdrücklich festgehalten oder auch am Verhalten erkannt werden.

Homeoffice: Energiekosten dem Arbeitgeber weiterverrechnen? #

Prinzipiell ist es nicht gesetzlich geregelt, ob Energiekosten im Homeoffice vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Für höhere Strom- oder Heizungskosten, die durch das Arbeiten von zuhause aus entstehen, kann das Unternehmen aufkommen, muss es aber nicht. Dazu kann eine Pauschale vereinbart werden, die in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden muss.

Für Arbeitnehmer*innen, die (manchmal) von zuhause arbeiten, ergeben sich jedoch steuerliche Vorteile:

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Gemeinsam bewusst Energie nützen #

Allein schon der Umwelt zuliebe sollte man Energie sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Bereich effizient nützen. Das bedeutet beispielsweise, nicht das Fenster offenzuhalten und gleichzeitig die Heizung maximal aufzudrehen oder im Winter in den beheizten Räumen in T-Shirt und kurzen Hosen zu sitzen. Die Wohlfühltemperaturen sind subjektiv. Daher muss die Raumtemperatur – vor allem in Büros, die von mehreren Personen benutzt werden, – ein Kompromiss geschaffen werden.

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