Kündigung vor dem Sommer: Recht auf Urlaub?
Das Thema Kündigung ist für viele Arbeitnehmer*innen komplex und voller Fragen, insbesondere wenn sie vor dem Sommer erfolgt und es um den Resturlaub geht. Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kündigung und deinem Anspruch auf Urlaub.
Schriftliche Kündigung: Warum es wichtig ist #
Wenn du als Arbeitnehmer*in kündigst, solltest du dies immer schriftlich tun. Obwohl eine mündliche Kündigung ebenfalls gültig ist, solltest du die Kündigung aus Beweisgründen schriftlich übermitteln. Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann für dich als Arbeitnehmer*in vorteilhaft sein. Sie ist nicht an Kündigungsfristen gebunden und ermöglicht einen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld, während du bei einer regulären Kündigung eine vierwöchige Sperrfrist abwarten musst.
Anspruch auf Resturlaub: Zustimmung erforderlich
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Ein häufiges Anliegen bei einer Kündigung ist der Resturlaub. Der Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss vereinbart werden. Weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer*in können einseitig bestimmen, wann der Resturlaub konsumiert wird. Dies gilt auch während der Kündigungsfrist. Eine einseitige Urlaubsanordnung ist somit nicht möglich.
Berechnung des Resturlaubs #
Kalender- vs. Urlaubsjahr
Bei der aliquoten Berechnung ist die Unterscheidung zwischen dem Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr (ab 1.1.) und dem Urlaubsjahr (ab deinem individuellen Eintrittsdatum) wichtig.
Um deinen Resturlaub zu berechnen, ist es wichtig zu wissen, wie viele Urlaubstage dir für das gesamte Jahr zustehen und wie viele du bereits konsumiert hast. Angenommen, du kündigst am letzten Tag des Monats (zum Beispiel am 31. Mai) und hast eine Kündigungsfrist von vier Wochen, endet dein Arbeitsverhältnis am Monatsletzten des Folgemonats (30. Juni). Dann musst du dir folgende Fragen stellen:
- Wieviel Urlaub steht mir aliquot zu?
Das hängt auch davon ab, ob dein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr (also immer per Eintrittsdatum) oder per Kalenderjahr rechnet. Anhand eines Beispiels kann das erklärt werden:- Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr:
Du hast im Unternehmen am 1. September begonnen und dein letzter Arbeitstag ist am 30. Juni. Dann musst du deinen Urlaubsanspruch aliquot für 10 Monate ausrechnen:- Urlaubsanspruch berechnen: Teile den Jahresurlaub durch die Anzahl der Monate im Jahr.
Urlaub pro Monat = Jahresurlaub / 12 = 25 Tage / 12 = 2,08333 Tage - Urlaub für 10 Monate berechnen: Multipliziere den monatlichen Urlaubsanspruch mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Monate.
Urlaub für 10 Monate = Urlaub pro Monat x 10 = 2,0833 Tage/ Monat x 10 Monate = 20,8333 Tage - Runden auf sinnvolle Anzahl von Tagen: In der Praxis wird der Urlaubsanspruch in der Regel auf eine sinnvolle Anzahl von Tagen gerundet. Oft wird auf halbe oder ganze Tage gerundet. In diesem Fall:
20,8333 Tage ≈ 21 Tage
Der aliquote Urlaubsanspruch für 10 Monate beträgt 21 Tage.
- Urlaubsanspruch berechnen: Teile den Jahresurlaub durch die Anzahl der Monate im Jahr.
- Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr:
Unabhängig davon, wann du in das Unternehmen getreten bist, wird der Urlaubsanspruch immer pro Kalenderjahr berechnet, das heißt ab dem 1. Januar. Wenn dein Arbeitsverhältnis am 30. Juni endet, dann musst du den Urlaubsanspruch aliquot für 6 Monate ausrechnen.
Urlaub für 6 Monate = Urlaub pro Monat x 10 = 2,0833 Tage/ Monat x 6 Monate = 20,8333 Tage = 12,4998 Tage ≈ 13 Tage
Der aliquote Urlaubsanspruch für 6 Monate beträgt 13 Tage.
- Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr:
- Wieviel Urlaubstage habe ich bereits konsumiert?
Du hattest bereits 5 Urlaubstage, dann musst du diese vom aliquoten Urlaubsanspruch abziehen. Um bei den obigen Beispielen zu bleiben:- Urlaubsanspruch pro Urlaubsjahr: Dir stehen aliquot 21 Urlaubstage zu, minus den bereits konsumierten 5 Urlaubstagen = Du hast noch 16 Tage Resturlaub.
- Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr: Dir stehen aliquot 13 Urlaubstage zu, minus den bereits 5 konsumierten Urlaubstagen = Du hast noch 8 Tage Resturlaub, die du mit deinem Arbeitgeber vereinbaren oder dir ausbezahlen lassen kannst.
Urlaubsersatzleistung: Resturlaub auszahlen lassen #
Bei der Konsumation von Urlaubstagen wird meist auf ganze Tage aufgerundet. Falls der Resturlaub ausbezahlt werden sollte (Urlaubsersatzleistung), dann findet eine Rechnung auf Kommastellen genau statt. Die Höhe dieser Auszahlung richtet sich nach deinem Bruttomonatsgehalt und der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage. Bei Fragen kannst du dich an deine Personalabteilung bzw. an die Buchhaltung wenden.
Achtung
Bitte beachte, dass die Beispielrechnung eine vereinfachte Erklärung darstellt, wie man Urlaubsersatzleistung ausrechnen kann. Je nach individueller Vereinbarung kann sich das unterscheiden.
Beispielrechnung
Angenommen, du verdienst ein Brutto-Monatsgehalt von 3000 Euro und hast noch 12 Urlaubstage, die du nicht nehmen konntest. Zur Berechnung der Urlaubsersatzleistung wird dein Monatsgehalt auf einen Tagesbetrag umgerechnet.
- Berechnung des Tagesgehalts: Monatsgehalt / Arbeitstage pro Monat
3000 Euro/20 Tage=150 Euro pro Tag
- Berechnung der Urlaubsersatzleistung: Tagesgehalt * Anzahl der verbleibenden Urlaubstage
150 Euro∗12 Tage=1800 Euro
In diesem Beispiel würde dir also eine Urlaubsersatzleistung von 1800 Euro zustehen.
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt: Wichtige Unterschiede #
In Österreich gibt es zwei Begriffe, die oft verwechselt werden: Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt. Es ist wichtig, diese beiden Begriffe zu unterscheiden.
- Urlaubsgeld: Auch bekannt als das 14. Monatsgehalt, Urlaubszuschuss oder Urlaubshilfe, ist eine Sonderzahlung, die meist im Juni ausgezahlt wird. Urlaubsgeld ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern ist im Kollektivvertrag geregelt.
- Urlaubsentgelt: Hierbei handelt es sich um das Entgelt, das dir während deines Urlaubs zusteht, obwohl du in dieser Zeit keine Arbeit leistest. Das Urlaubsentgelt umfasst deinen Grundlohn oder -gehalt sowie andere Entgeltbestandteile wie Prämien, Provisionen, Akkordlöhne, Zulagen und Überstunden, berechnet als Durchschnitt der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen.
Dienstfreistellung: Rechte und Pflichten
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Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Dienstfreistellung einseitig auszusprechen. Das bedeutet, dass du von der Arbeit freigestellt wirst, jedoch weiterhin dein volles Gehalt erhältst. Während dieser Zeit kannst du aufgefordert werden, Firmencomputer und -handys zurückzugeben.
Umgang mit Überstunden und Minusstunden #
In deinem Arbeitsvertrag steht, wie Überstunden geregelt sind:
- Hast du einen All-In Vertrag?
- Gibt es eine Überbezahlung?
- Gibt es eine Grenze bei der Überbezahlung?
Falls offene Überstunden ausbezahlt werden, muss das spätestens mit der Endabrechnung passieren. Falls du zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden hast und der Arbeitgeber dich sofort freistellt, dürfen diese nicht von deinem Endgehalt abgezogen werden. Du hattest keine Möglichkeit, diese Minusstunden abzuarbeiten. Wenn Minusstunden aufgrund mangelnder Arbeit entstanden sind, können sie dir nicht angelastet werden.
Sarah Chlebowski
Content Managerin
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