Lügen im Lebenslauf: Bloß nicht schwindeln!
Die Herkulesaufgabe beim Bewerbungsgespräch: Sich selbst gut vermarkten, ohne dabei in eine Lügenfalle zu tappen. Denn Schwindeleien werden erfahrungsgemäß ziemlich schnell aufgedeckt – und wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Wir erklären dir, worüber am häufigsten geflunkert wird und warum das eigentlich gar nicht nötig ist.
Finger weg von Beschönigungen! #
Hier ein bisschen tricksen, da ein bisschen aufpolieren … Beschönigte Lebensläufe sind in der Praxis keine Seltenheit, die Methoden reichen von Informationsvorenthaltung über das Erfinden von Ausbildungen bis hin zum Schwindeln beim Ausprägungsgrad der eigenen Fähigkeiten. Doch egal, für wie raffiniert du dich selbst hältst – erfahrene Recruiter haben ein Auge für Unwahrheiten und haken im Bewerbungsgespräch gnadenlos nach, sobald sie die Spur einer Lüge aufgenommen haben. Sie wissen, dass jedes Lügengebilde früher oder später einknickt, deines eingeschlossen – und dann kannst du dir sicher sein, als zukünftiger Mitarbeiter ausgeschlossen zu werden.
Erfahrungsberichte zeigen, dass bezüglich des beruflichen Werdegangs, der Kenntnisse und absolvierten Ausbildungen oft geflunkert wird. Auch die Höhe des letzten Gehalts wird gern ein bisschen adaptiert. Bei den folgenden Punkten nehmen es die Kandidaten mit der Wahrheit am häufigsten nicht ganz so genau:
- Berufserfahrungen
- Fachkenntnisse
- Ausbildung bzw. Qualifikationen
- Fremdsprachen
- Aufgabenbereiche früherer Positionen
- Führungskompetenz
- Praktika
- Projektmanagementfähigkeiten
- Früheres Gehalt
Besonders in puncto Fremdsprachen- und Fachkenntnisse wird man deinen Lügen rasch auf die Schliche kommen. Erstere lassen sich durch einen Sprachenwechsel bereits im Bewerbungsgespräch überprüfen. Und dein mangelndes Fachwissen wird, solltest du den Job bekommen, innerhalb der ersten Wochen auffallen.
Argumentation sticht Lüge #
Perioden der Arbeitslosigkeit oder eine ausgedehnte Auszeit in Form einer Weltreise müssen dich als Bewerber nicht unbedingt ins Aus bugsieren. In den meisten Fällen stecken schlüssige Gründe dahinter. Deswegen solltest du davon absehen, Lücken in deinem Lebenslauf mit fadenscheinigen Erklärungen zu verstecken.
Arbeitslosigkeit ist beispielsweise nicht immer selbstverschuldet. Wurde dein ehemaliger Arbeitgeber von einer wirtschaftlichen Krise erfasst und musste aufgrund von Umstrukturierungen Stellen abbauen, lässt sich die Schuld nicht dir zu Füßen legen. Hast du die Zeit der Arbeitssuche sinnvoll genutzt, indem du Kurse, Aus- und Weiterbildungen besucht hast, kann man dir keine Faulheit unterstellen.
Auch Krankheiten können dich über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig machen. Das ist kein Grund zur Schande, immerhin ist deine Gesundheit dein wichtigstes Gut. Außerdem kannst du den Erwartungen deines neuen Arbeitgebers nur dann gerecht werden, wenn du Top-Leistung bringen kannst. Dennoch solltest du im Lebenslauf nicht die konkrete Krankheit anführen, sondern auf „Karriereunterbrechung aufgrund gesundheitlicher Gründe“ verweisen. Sollte das Thema im Bewerbungsgespräch aufkommen und dein Gesprächspartner Details fordern, kannst du dich im persönlichen Rahmen erklären.
Zu Auszeiten kommt es in der Regel zwischen verschiedenen Lebensabschnitten, so etwa nach der Matura, zwischen Wehr-/Zivildienst und Studienbeginn oder nach dem Studienabschluss. Immer mehr junge Menschen nutzen diese Möglichkeit, um ihre Freiheiten noch einmal ganz ungeniert genießen zu können. Positiv argumentieren lassen sich solche Auslandsaufenthalte, indem man beispielsweise die Sprachkenntnisse hervorhebt, die man sich in dieser Zeit aneignen hat können. Längere Reisen zeigen aber auch, dass du verantwortungsbewusst, organisiert und offen für Neues bist – drei Merkmale, die dich als Bewerber interessant machen.
Wo ist Lügen zulässig? #
Geht es um den Schutz der Privatsphäre eines Bewerbers, ist das Arbeitsrecht besonders streng. Auf Fragen, die eben diese Privatsphäre betreffen, musst du keine wahrheitsgemäße Antwort geben. Folgende Lebensbereiche sind für Recruiter absolut tabu:
- Religionsbekenntnis
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitliche Situation (nur dann zulässig, wenn Kollegen deswegen in Gefahr geraten könnten)
- Familienstand, Kinder(wunsch), Schwangerschaft, Partnerschaft
Die Konsequenzen: Ist lügen strafbar? #
Solltest du es durchs Bewerbungsgespräch schaffen, ohne dass deine Lügen auffliegen, und den Job bekommen: Freu dich bloß nicht zu früh! Stellt sich im Arbeitsalltag heraus, dass du gelogen hast und beispielsweise essenzielle Fähigkeiten gar nicht beherrschst, kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Was in der Praxis zwar so gut wie nie vorkommt, dir aber dennoch drohen kann, ist darüber hinaus eine Anzeige wegen Betrugs. Ist es zu Schäden gekommen, hat das Unternehmen auch ein Recht auf Schadensersatz.
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