Lügen im Lebenslauf: Diese Angaben werden am häufigsten geschönt
Die Herausforderung für Bewerber: Sich selbst gut vermarkten, dabei aber bei der Wahrheit bleiben. Eine Studie zeigt: Wer mit Lügen im Lebenslauf ertappt wird, fliegt aus dem Bewerbungsprozess.
Jeder Zehnte schwindelt bei der Gehaltsangabe #
Im Lebenslauf richtig dick auftragen, um den Job unbedingt zu bekommen? Sich von seiner besten Seite zu präsentieren oder dem HR-Verantwortlichen das sagen, was er hören möchte - grundsätzlich ja keine schlechte Idee. Problematisch wird es laut einer Arbeitsmarktstudie, wenn Kandidaten bereits im Lebenslauf lügen.
- Ertappt! 63 Prozent der HR-Verantwortlichen schließen Bewerber, die falsche Angaben machen, als zukünftige Mitarbeiter aus.
Mehr als 2.400 Personalverantwortliche haben für eine Studie von Robert Half Auskunft gegeben: In welchen Bereichen haben Bewerber im Lebenslauf bereits falsche Angaben gemacht?
Am häufigsten wird beim beruflichen Werdegang geschwindelt, auch falsche Angaben zu Kenntnissen und Ausbildungen werden oft gemacht. Jeder Zehnte macht unwahre Angaben zu seinem letzten Gehalt. Das sind die häufigsten Punkte, bei denen es Kandidaten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen:
- Berufserfahrung (52 Prozent)
- Fachkenntnisse (44 Prozent)
- Ausbildung/Qualifikationen (39 Prozent)
- Fremdsprachen (34 Prozent)
- Aufgabenbereiche früherer Positionen (28 Prozent)
- Führungskompetenz (25 Prozent)
- Praktika (16 Prozent)
- Projektmanagementfähigkeiten (15 Prozent)
- Früheres Gehalt (13 Prozent)
Robert Szvetecz, Country Manager bei Robert Half in Wien, über gute Gründe, bei der Wahrheit zu bleiben:
#1 HR-Manager haben ein Auge für Unwahrheiten #
Der kleinste Zweifel reicht für Personaler meist, dann wird gnadenlos nachgehakt. Im Vorstellungsgespräch setzen sie z.B. auf unscheinbare Fragen zu Nebensächlichkeiten, bringen lügende Bewerber aus dem Konzept und decken Unwahrheiten auf. Denn wer lügt, stolpert oft über Detailfragen.
#2 Falsche Angaben können zur Kündigung führen #
Trotz falscher Angaben den Job in der Tasche? Nicht zu früh darüber freuen! Stellt sich im Arbeitsalltag heraus, dass der Bewerber die angegebenen Kenntnisse gar nicht besitzt, kann das zur fristlosen Kündigung führen. Je nach angerichtetem Schaden kann das bis zur Schadensersatzforderung reichen.
#3 Die Ausnahme: Hier sind Lügen kein Vergehen #
Nicht auf jede Frage müssen Bewerber ehrlich antworten. Auf unzulässige Fragen kann man auch mit einer Lüge antworten. Dennoch ist es besser, die Antwort mit Hinweis auf die eigene Privatsphäre einfach nicht zu beantworten. Diese Fragen sind für Arbeitgeber übrigens tabu:
- Lebenspartner oder Heiratsabsichten
- Familienplanung, Kinderwunsch und Schwangerschaft
- Religion oder Konfession
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitliche Situation
#4 Keine Angst vor der berühmten Lücke #
Die Versuchung, eine Lücke im Lebenslauf mit Erfundenem zu stopfen, ist groß. Die Angst, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, vorschnell aussortiert zu werden, ist unter Bewerbern durchaus vorhanden. Trotzdem: Lücken im Erwerbsleben niemals mit Unwahrheiten schönen. Tipps für den Umgang mit der Lücke gibt es an dieser Stelle.
Redaktion
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