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Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung als Vergütungsalternative: Was spricht dafür? Was dagegen?

Unternehmenskultur Erstellt am: 22. Oktober 2020 10 Min.

Die meisten Arbeitnehmer bekommen monatlich dasselbe Gehalt. Abhängig von ihrer Leistung dürfen sich manche noch über eine Provision freuen – am Unternehmenserfolg finanziell beteiligt sind aber nur wenige. Und stimmrechtlich beteiligt? Da muss man schon sehr lange suchen … Dabei spricht einiges dafür, Mitarbeiterbeteiligungen einzusetzen. Ein Gesellschaftsrechtler erklärt uns die Vor- und Nachteile.

Die Idee hinter Mitarbeiterbeteiligungen klingt simpel: Je erfolgreicher das Unternehmen ist, bei dem ich angestellt bin, umso mehr verdiene ich. Entsprechend engagiert bin ich, gute Arbeit zu leisten und mich einzubringen. Wenn ich dann auch noch bei strategischen Entscheidungen mitstimmen darf, steigen Motivation und Mitarbeiterbindung ins Unermessliche … So weit die Theorie. Dass es in der Praxis nicht ganz so einfach ist, erklärt uns Konrad Bechler, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, im Interview.

Warum Mitarbeiterbeteiligungen selten sind #

Mitarbeiterbeteiligungen sind nicht sehr verbreitet. Warum ist das so?

Konrad Bechler: Dazu muss man sich fragen: Warum sollen Mitarbeiter denn beteiligt werden? Je nachdem, was die Ziele eines Unternehmens sind, ist eine Mitarbeiterbeteiligung mehr oder weniger interessant. Ich denke, um das voll zu verstehen, müssen wir erst mal besprechen, was eine Mitarbeiterbeteiligung eigentlich ist. Das können Beteiligungen am Gewinn des Unternehmens sein oder aber Mitarbeiter erhalten auch ein Mitbestimmungsrecht.

„Unternehmen bevorzugen die rein wirtschaftliche Gewinnbeteiligung vor der rechtlichen Stimmbeteiligung.“

Konrad Bechler 300x181

Erfahrungsgemäß bevorzugen Unternehmen die rein wirtschaftliche Gewinnbeteiligung vor der rechtlichen Stimmbeteiligung – wobei man sagen muss, auch die wirtschaftliche Gewinnbeteiligung funktioniert nur dann so richtig, wenn zumindest in der Unternehmenskultur die Möglichkeit zur Mitbestimmung entsprechend gelebt wird. Häufig machen Mitarbeiter selbst dann, wenn sie stimmberechtigt sind, keinen Gebrauch von ihren Rechten, da sie nicht wissen, warum sie es tun sollten.

Vielleicht ist das nicht in jeder Branche gefragt …

Konrad Bechler: Die Verbreitung ist weniger Branchen-abhängig, sondern eher von der Organisationsform und dem Organisationsreifegrad. Bei Start-ups sind Mitarbeiterbeteiligungen sehr gängig. Da erhalten Mitarbeiter häufig einen Vertrag über ein ESOP, ein Employee Share Option Program. Das bedeutet: Wenn das Start-up so gut läuft, dass es verkauft wird, sollen die Mitarbeiter am Verkaufserlös beteiligt sein. Dies hat allerdings häufig zur Folge, dass dann gesagt wird: „Ihr dürft ja am Exit profitieren, dafür zahlen wir jetzt weniger Lohn.“

„Ihr dürft ja am Exit profitieren, dafür zahlen wir jetzt weniger Lohn.“

Es gibt aber auch andere Formen. In der Automobilbranche zum Beispiel ist es in börsennotierten Unternehmen üblich, dass Vorzugsaktien oder Aktienoptionen an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Mitarbeiter haben dadurch die Möglichkeit, zu einem deutlich geringeren Preis Aktionäre zu werden, als wenn sie sich die Aktien an der Börse direkt kaufen würden. Dadurch sind sie dann natürlich auch gewinnbeteiligt. Aber echte Gewinnbeteiligungen über stille Gesellschaften oder Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften oder aber ein alternatives Vergütungsmodell sind tatsächlich selten und dabei häufig der Management-Ebene vorbehalten.

Mitarbeiterbeteiligungen als alternative Vergütungsmodelle #

Wie kann so eine alternative Vergütung aussehen?

Konrad Bechler: Das kann sein: Wir haben einen Basislohn und einen variablen Lohn. Und die Höhe des variable Lohns entscheidet sich dann über den Gewinn des Unternehmens und vorab zu definierenden Kennziffern. In meinem Mandantenkreis ist das eine häufige Form, wobei hier wichtig ist, dass die Kennziffern eher den gemeinschaftlichen, als den individuellen Erfolg fördern sollen.

Die rein finanzielle Beteiligung ist häufiger als die rechtliche Stimmbeteiligung. Wieso?

Konrad Bechler: Die große Sorge bei den echten Stimmrechten ist, dass die Entscheidungsfähigkeit sinkt, weil Prozesse zu komplex werden oder aber Maßnahmen nicht umgesetzt werden, die zwar für das Unternehmen oder den Markt gut wären, aber nicht für die einzelnen Mitarbeiter. Da ist es natürlich schwierig, die unterschiedlichen Perspektiven und Wissensstände alle auf einen Nenner zu bringen.

„Die große Sorge bei echten Stimmrechten ist, dass die Entscheidungsfähigkeit sinkt.“

Damit besteht auch die berechtigte Sorge, dass die marktwirtschaftliche Stellung in Gefahr gebracht wird. Daher bevorzugen die meisten Unternehmen die rein wirtschaftliche Beteiligung oder grenzen die stimmrechtliche Beteiligung auf bestimmte Themen ein, auf die Bereiche, in denen die Mitarbeiter wirklich mitreden können und sollen.

Pros: Das sind die Vorteile der verschiedenen Mitarbeiterbeteiligungen #

Was sind die Vorteile der jeweiligen Formen von Mitarbeiterbeteiligung?

Konrad Bechler: Das klassische Bild von Unternehmen ist ja nach wie vor: Jemand macht eine Firma auf, stellt Leute ein, die ihm helfen, dass die Firma erfolgreich wird, und sagt ihnen, was sie zu tun und zu lassen haben. Ich zeichne dazu gern ein anderes Bild: Da gibts einen Haufen Menschen mit unterschiedlichsten Kompetenzen, die bilden zusammen eine Organisation, mit dem Ziel, am Markt bestmöglich zu bestehen. Und genau dieser Markt wird immer komplexer – wie schnell ganze Unternehmensmodelle plötzlich hinfällig werden, haben die letzten Monate gezeigt. Daran müssen sich Organisationen extrem schnell anpassen können.

„Wie schnell ganze Unternehmensmodelle plötzlich hinfällig werden, haben die letzten Monate gezeigt. Daran müssen sich Organisationen extrem schnell anpassen können.“

Wenn jetzt eine Situation eintritt, wie wir sie momentan erleben, kann ich als Unternehmer sagen: „Okay, mein Modell funktioniert nicht mehr so gut, ich entlasse fünfzig Prozent meiner Mitarbeiter.“ Oder aber, ich sage: „Wir haben in den letzten Jahren so viel miteinander aufgebaut, so viel in die Weiterentwicklung unserer Fähigkeiten investiert, wir lassen uns etwas Neues einfallen.“ Und gerade dann ist das Wissen der Mitarbeiter gefragt. Mitarbeiter sind im Normalfall näher am Markt als die Geschäftsführung. Letztere ist sich häufig nicht bewusst, was aktuell wirklich gefragt ist, was die Zielgruppen, die Kunden wollen. Dementsprechend ist es sinnvoll, wenn mit den Mitarbeitern gemeinsam entschieden wird, was der veränderte Markt jetzt braucht. Gerade in Krisenzeiten funktioniert für mich das Bild von der gemeinsamen Organisation besser als der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Gegensatz aus dem klassischen Bild.

„Mitarbeiter sind im Normalfall näher am Markt als Geschäftsführer.“

Der große Vorteil von Mitarbeiterbeteiligungen ist, dass Innovationen, Markt-gemäße Weiterentwicklungen besser funktionieren, weil alle daran interessiert sind, dass das Unternehmen wirtschaftlich gut dasteht. Bei der stimmrechtlichen Beteiligung kommt noch dazu, dass einerseits Demotivation vermindert wird, weil der Chef, selbst wenn er Mehrheitseigentümer ist, ein Bewusstsein dafür entwickeln muss, welche Meinungen noch entscheidungserheblich sind. Die Meinungen der Mitarbeiter erhalten dadurch sehr viel mehr Gewicht. Andererseits dringt die Komplexität des Marktes auch in die Unternehmensentwicklung ein, denn unterschiedliche Meinungen und berechtigte Zweifel dürfen geäußert und müssen bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Das macht die Entscheidungsfindung zwar sehr viel schwieriger und es bedarf hierfür geeigneter Enscheidungsverfahren, aber die Qualität der Entscheidung wird gesteigert.

„Stimmrechtliche Beteiligungen können Demotivation vermindern.“

Stimmrecht ist auch eine Frage der Unternehmenskultur #

Das funktioniert doch aber auch in einer entsprechenden Unternehmenskultur, oder?

Konrad Bechler: Ja, genau. Wenn ich rein wirtschaftliche Mitarbeiterbeteiligungen einführe, dann muss das Stimmrecht zumindest in der Unternehmenskultur verankert sein. Ansonsten erreiche ich diese Wirkung nicht.

Kennen Sie auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter rein stimmrechtlich beteiligen, aber nicht wirtschaftlich?

Konrad Bechler: Nein, der Weg führt für Mitarbeiter normalerweise vom Geld zum Stimmrecht. Deshalb spielen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und vergleichbaren Gremien auch weiterhin eine wichtige Rolle. Eine andere Diskussion findet aktuell aber zum Thema „Verantwortungseigentum“ in Deutschland statt. Hier werden die Stimmrechte im Rahmen des Eigentums an einem Unternehmen von der Gewinn- und Wertbeteiligung abgetrennt. Hier ist das Ziel nicht eine Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen, sondern der Versuch, dass Entscheidungen im Unternehmen im Sinne des Unternehmens getroffen werden und nicht im Sinne der persönlichen Gewinninteressen der Eigentümer.

Aber sowohl bei der vorher genannten Mitarbeiterbeteiligung und auch bei der wirtschaftlichen Entwertung des Unternehmenseigentums im Rahmen des „Verantwortungseigentums“ wird am Begriff des „Eigentums“ am Unternehmen geschraubt. Es ist also durchaus möglich, dass eine wirtschaftliche Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter an einem Unternehmen in „Verantwortungseigentum“ der nächste Schritt ist, um dem oben genannten Bild von der gemeinsamen Organisation näher zu kommen.

Das Geld teilt man offenbar bereitwilliger als die Verantwortung …

Konrad Bechler: Ja, wobei es ja eigentlich um die Verantwortung geht … Ich will ja als Unternehmer, dass meine Mitarbeiter Verantwortung für unseren Erfolg übernehmen und versuche das übers Gehalt zu erreichen. Wenn ich aber will, dass meine Mitarbeiter Verantwortung übernehmen, muss ich auch Verantwortung abgeben.

„Wenn ich will, dass meine Mitarbeiter Verantwortung übernehmen, muss ich auch Verantwortung abgeben.“

Natürlich ist das eine Herausforderung, aber die lässt sich durch neue Organisationsstrukturen sehr gut lösen: Lineare Hierarchien werden ja schon häufig durch kreisförmige Organisationsmodelle abgelöst.

Contras: Welche Nachteile Mitarbeiterbeteiligungen mit sich bringen können #

Ein Nachteil kann aber sein, dass Unternehmen entscheidungsunfähig werden. Welche Nachteile haben Sie sonst erlebt?

Konrad Bechler: Schwierig werden Stimmrechtsbeteiligungen in Unternehmen, deren Entwicklung von einer einzigen Person vorangetrieben wird. Diese Person wird sich natürlich damit schwer tun, wenn plötzlich auch andere Menschen Ideen einbringen dürfen und diese dann umgesetzt werden. Oftmals gehts da auch um Vertrauen und Zutrauen. Ich höre dann manchmal: „Dieser und jener Kollege ist ja kein richtiger Unternehmer.“ oder „Ich trau denen nicht zu, dass sie die richtigen Entscheidungen treffen.“

„Ich muss mir vorab gut überlegen, wer welche Rechte erhält.“

Im schlimmsten Fall bereuen es die Geschäftsführer dann, bestimmten Mitarbeitern Stimmrechte verliehen zu haben, weil tatsächlich falsche Entscheidungen getroffen wurden. Aber genau deshalb muss ich mir vorab gut überlegen, wer welche Rechte erhält, und – ganz wichtig – ich muss Beziehungspflege betreiben. Denn manchmal wird das Vorankommen nicht durch mangelnde Kompetenz verhindert, sondern durch zwischenmenschliche Probleme.

Über die Person #

Konrad Bechler ist Musiker, Organisationsentwickler und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Als solcher berät er Unternehmen in der Nachfolgeberatung sowie zum Thema „Neues Arbeiten“. In diesem Kontext beschäftigt er sich mit Mitarbeiterbeteiligungen als alternative Vergütungsmodelle und hilft Organisationen dabei, die für sie passende Beteiligungsform zu finden.

Bildnachweis: shutterstock/Stock-Asso; Konrad Bechler


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