Probezeit und Befristung in Österreich erklärt
In Österreich ist es in manchen Branchen üblich, nach einer einmonatigen Probezeit noch zwei weitere, befristete Monate anzuhängen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in können sich dadurch besser kennenlernen. Wie es mit Probezeit und Befristung im Detail aussieht, liest du im Artikel.
Probezeit & Befristung: die Unterschiede #
Bevor beide Modelle genauer beschrieben werden, möchte ich zunächst die wichtigsten Unterschiede zwischen der Probezeit und der Befristung hervorheben:
Probezeit | Befristung |
Im Arbeitsvertrag festgehalten | Im Arbeitsvertrag festgehalten |
Maximal 1 Probemonat (oft gefolgt von zwei Monaten Befristung) - nur Lehrlinge haben eine Probezeit von 3 Monaten | Kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern (z.B. bei Praktika oder Karenzvertretungen) |
Kündigung während des Probemonats jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, nicht aber in der befristeten Zeit. | Während der Befristung kann weder der Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer*in einseitig kündigen - einvernehmliches Kündigen ist natürlich möglich. Sonderregelungen gibt es für Befristungen über mehr als fünf Jahre. |
Was ist die Probezeit? #
Die Probezeit ermöglicht Arbeitgebern und neuen Mitarbeiter*innen, sich besser kennenzulernen und herauszufinden, ob eine langfristige Zusammenarbeit beiderseits gewünscht ist. Laut Arbeitsrecht gilt sie aber nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurde und im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Häufig ist die Probezeit im Kollektivvertrag geregelt.
Wie lange dauert die Probezeit? #
Üblicherweise wird bei Vertragsunterzeichnung eine dreimonatige Probezeit vereinbart. Der erste Monat ist das Probemonat. Während diesem besteht kein Kündigungsschutz! Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jederzeit und unbegründet auflösen - es sei denn, die Person wird aus diskriminierenden Gründen gekündigt. In diesem Fall können Arbeitnehmer*innen binnen 14 Tagen die Auflösung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten.
Gut zu wissen!
In manchen Branchen bzw. Kollektivverträgen fällt die Probezeit auch kürzer aus, zum Beispiel im Hotel- und Gastgewerbe: Für Arbeiter*innen beträgt die Probezeit nur 14 Tage.
Diskriminierende Gründe sind ...
- Geschlecht
- Schwangerschaft
- Ethnische Zugehörigkeit
- Religion oder Weltanschauung
- Alter
- Sexuelle Orientierung
- Behinderung
Gehalt während der Probezeit #
In der Probezeit haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf jenes Entgelt, das im Dienstvertrag festgehalten wurde. Theoretisch besteht auch ein anteiliger Urlaubsanspruch, in der Praxis ist die Konsumation von Urlaub gleich zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses aber eher untypisch.
In manchen Unternehmen gibt es eine festgelegte Wartezeit (z.B. sechs Monate), ehe der gesamte Urlaub der aktuellen Urlaubsperiode beantragt werden kann. In den ersten Monaten kann daher nur anteiliger Urlaub verbraucht werden.
Befristung nach Probezeit #
Auf das Probemonat folgen häufig zwei Monate in einem befristeten Dienstverhältnis, ehe es ein unbefristetes wird. Damit für beide Seite Klarheit herrscht, ist es wichtig, solche Vereinbarungen schriftlich im Rahmen des Dienstvertrags festzuhalten.
Kettenarbeitsverhältnisse
Werden mehrere Befristungen aneinandergereiht, sollten Arbeitnehmer*innen die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Vielleicht liegt ein unzulässiges Kettenarbeitsverhältnis vor, das als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu deuten ist. In manchen Jobs bzw. Branchen ist eine zweite Befristung bereits unzulässig!
Wie lange dauert eine Befristung? #
In manchen Branchen ist es sogar üblich, dass das Arbeitsverhältnis nach dem Probemonat auf mehrere Monate befristet ist. Eine solche Entscheidung dient häufig dem noch intensiveren gegenseitigen Kennenlernen. Beide Seiten können sich über mehrere Monate hinweg ein authentisches Bild voneinander machen.
Ganz wichtig: Während einer Befristung können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer*in einseitig kündigen, außer es gibt anderweitige schriftliche Vereinbarung, Verstöße gegen das Arbeitsrecht oder die Mitarbeiter*in kommt ihren Verpflichtungen nicht nach.
Wenn eine Befristung länger als fünf Jahre dauert, greifen Sonderregelungen, die das Auflösen des Arbeitsverhältnisses – auch einseitig – jederzeit möglich machen. Ansonsten endet es mit Ablauf der Befristung. Eine einvernehmliche Auflösung ist immer zulässig! Außerdem können in Dienstvertrag individuelle Kündigungsfristen festgehalten werden.
Redaktion
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