Rechtliche Situation bei Mobbing am Arbeitsplatz
Das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ ist zwar in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus von Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen gerückt. Doch tun sich beide Seiten immer noch schwer, etwas dagegen zu unternehmen, weil bis dato noch wenig Aufklärung erfolgt ist. Welche rechtlichen Möglichkeiten Arbeitnehmer*innen haben, wenn sie in die Schusslinie von Kolleg*innen oder gar der Führungskräfte geraten, könnt ihr hier nachlesen.
Definition von „Mobbing“ #
Das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz wird von der Wirtschaftskammer Österreich folgendermaßen definiert:
„Mobbing ist ein Verhalten unter Arbeitnehmer*innen, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Mobbing kann auch von Vorgesetzten ausgehen oder sich gegen solche richten.“
Die psychischen und physischen Spuren, die Mobbing bei Betroffenen hinterlässt, sind oft so gravierend, dass sie irreparabel sind. Die dazukommende soziale Isolation am Arbeitsplatz belastet zunehmend. Mögliche Folgen sind beispielsweise:
- Konzentrationsprobleme
- Kopfschmerzen
- Angstzustände
- Schlafstörungen
- Depressionen
Je länger Mobbing nicht unterbunden wird, desto schwerwiegender die Auswirkungen. Eine Studie aus dem Jahr 2021 hat erhoben, dass 67 Prozent der Österreicher*innen bereits mit Mobbing am Arbeitsplatz in Berührung gekommen sind - jede*r Vierte selbst ist bzw. war Mobbingopfer am Arbeitsplatz (Quelle: Viking).
Ab wann besteht Handlungsbedarf? #
Die Toleranzgrenze ist bei jedem Menschen unterschiedlich hoch angesetzt. Während manche über mehrere Jahre hinweg die Zähne zusammenbeißen, knicken andere schon nach wenigen Monaten ein. Sinkt das Selbstvertrauen und hat man das Gefühl, die Konfliktsituation alleine nicht mehr bewältigen zu können, sollte man schnellstmöglich die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen.
Welche Möglichkeiten habe ich, um mich zu wehren? #
Wird man als Arbeitnehmer*in zur Zielscheibe von Kolleg*innen, sollte man sich zuallererst an den Betriebsrat wenden oder Kontakt zu Mobbingberatungsstellen aufnehmen, beispielsweise bei der Arbeiterkammer. Mobbing zählt gesetzlich übrigens nur dann als solches, wenn die Attacken über einen längeren Zeitraum hinweg andauern. Die Arbeiterkammer empfiehlt daher, ein Mobbing-Tagebuch zu führen – so hat man schriftliche Beweise gegen die Schikanen in der Hand und kann nachweisen, dass systematisch und anhaltend gemobbt wurde. Das erleichtert auch die spätere, objektive Beurteilung darüber, was tatsächlich geschehen ist.
Oft lassen sich Konflikte dieser Art nur dann lösen, wenn der Arbeitgeber am selben Strang zieht. Dazu ist er auch gesetzlich verpflichtet, ansonsten drohen ihm wegen Verletzung der Fürsorgepflicht Schadensersatzansprüche. Außerdem kann die Arbeitnehmer*in vorzeitig aus dem Unternehmen austreten, sofern sie*er sich mit den Mobbing-Vorwürfen an den Arbeitgeber gewandt hat und dieser untätig blieb. Der Anspruch auf Abfertigung alt und Urlaubsersatzleistung bleibt aufrecht, zudem besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Arbeitsrecht und Strafen: Wie wird gegen Mobbing vorgegangen?
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Wird der Arbeitgeber durch eine Arbeitnehmer*in auf Schikanen aufmerksam gemacht, die von Arbeitskolleg*innen ausgehen, muss er im Rahmen der ihn treffenden Fürsorgepflicht unverzüglich in angemessener Art Abhilfe schaffen. Die Wahl der Mittel steht ihm hierzu frei – es geht zunächst darum, das Mobbing wirksam zu unterbinden.
Zuallererst müssen die Vorwürfe natürlich überprüft werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gespräch mit den betroffenen Personen suchen sollte. Die mobbenden Personen müssen allenfalls gemahnt werden. Auch eine Versetzung dieser Mitarbeiter*innen ist möglich und wenn nichts anderes mehr greift, steht es dem Arbeitgeber auch frei, die Mobber*innen zu kündigen!
Für den Fall, dass der Arbeitgeber nicht auf die Probleme reagiert, die Gespräche mit den Täter*innen der Tortur kein Ende setzen oder der Arbeitgeber gar nur halbherzige oder gar keine Abhilfe schafft, wird er gegenüber der gemobbten Arbeitnehmer*in schadensersatzpflichtig:
- Schmerzensgeld für das zugefügte Leid (immaterieller Schadensersatz)
- Übernahme von Vermögensschäden (zum Beispiel Selbstbehalte bei Kosten für Ärzt*innen und Medikamente)
Mobbing seitens des Arbeitgebers #
Geht das Mobbing vom Arbeitgeber selbst aus, gibt es ebenfalls mehrere Strategien, um dagegen vorzugehen. Zum einen kann man Hilfe bei Kolleg*innen suchen, sie auf die Situation hinweisen und ihren Rat und ihre Unterstützung einholen. Wer den Mut aufbringt, kann zunächst direkt das Gespräch mit der Führungskraft suchen um herauszufinden, weshalb der Konflikt überhaupt erst entstehen konnte. Doch auch ein Gang zum Betriebsrat oder ein Anruf bei der Arbeiterkammer sind gute Möglichkeiten, um Schikanen, die vom Arbeitgeber ausgehen, ein Ende zu setzen. Auch hier wird er schadensersatzpflichtig.
Ein dezidiertes Gesetz zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz existiert bis dato noch nicht. Der Schutz vor Mobbing ergibt sich daher aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Mobbing gleicht Körperverletzung #
Ebenfalls interessant: 2013 bestätigte der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals das Urteil eines Landesgerichts, wonach Mobbing als Körperverletzung zu werten sei. Folge: Einer Arbeitnehmerin wurden 5.900 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Die Urteilsbegründung: Der Arbeitgeber habe nicht nur seine Fürsorgepflicht verletzt. Sein Verhalten komme sogar einer „Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe.“
Vorsorgearbeit leisten und Bewusstsein schaffen #
Hinsichtlich Prävention ist es wichtig, Informationen über Mobbing bereitzustellen und generell über das Thema aufzuklären. Da Mobbing-Attacken oft nicht von einer einzigen Person ausgeführt werden, sondern eine Art Gruppendynamik entsteht, liegt es an jedem Einzelnen, Mobber*innen in die Schranken zu weisen und die betroffene Kolleg*in seelisch zu unterstützen. Solidarität ist hier das A und O.
Redaktion
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