Stellenanzeige richtig formulieren: 5 Dos und Don'ts im Jobinserat
Ein Stelleninserat ist schnell formuliert: fetzige Headline, Gehalt und fertig? Ein schwerer Irrtum. Denn schlecht oder gar falsch formulierte Stellenanzeigen werden von Jobsuchenden und Suchmaschinen gleichermaßen abgestraft. In diesem Artikel zeigen wir anhand von Beispielen, wie man es richtig macht und wie nicht.
Die Unternehmensbeschreibung holt man sich von der PR-Abteilung, die Anforderungsliste an Bewerber*innen von der Führungskraft. Alles in die Vorlage kopieren, ein paar Buzzwords wie „innovativ“ oder „erfolgreich“ einfügen und fertig ist das Stelleninserat.
Ganz so einfach ist es nicht, denn ein gutes Jobinserat zu erstellen, ist viel Arbeit. Erschwerend kommt hinzu, dass jede*r ein Wörtchen mitreden möchte: Die Unternehmenskommunikation darf keinesfalls vom offiziellen Wording abweichen, was die Arbeitgeberbeschreibung betrifft. Die verantwortliche Führungskraft stellt eine lange Wunschliste an die Bewerber*innen zusammen (sicher ist sicher) und HR muss letztendlich alles unter einen Hut bekommen. Klingt unmöglich? Ist es nicht!
Floskelfriedhof Stellenanzeige: Jobinserate ohne Aussagekraft #
„Wir bieten einen spannenden Aufgabenbereich mit attraktiver Vergütung und flexiblen Arbeitszeiten“. Das ist schön – das schreiben tausende andere Arbeitgeber in ihren Inseraten aber auch. Bei so wenig Aussagekraft kann man sich das Inserat gleich sparen, denn die richtigen Mitarbeiter*innen findet man damit höchstwahrscheinlich nicht.
Viele Unternehmen nutzen ihre Stelleninserate nicht, um Bewerber*innen zu begeistern und über eine vakante Stelle und das Unternehmen wirklich zu informieren. Fünf Fehlerquellen, auf die Arbeitgeber ihre Jobinserate untersuchen sollten:
Fünf Fehler in der Formulierung von Jobinseraten #
Hinweis: Mit den nachfolgend gezeigten Beispiele möchten wir veranschaulichen, wie Fehler im Jobinserat korrigiert werden können und was man dabei vermeiden soll. Bloßstellung liegt uns fern.
Fehler Nr. 1: Nichtssagender Titel #
Suchen Arbeitnehmer*innen nach einem Job, dann geben sie üblicherweise einen konkreten Beruf, eine Tätigkeit oder Branche ins Suchfeld ein. Nach „Mitarbeiter*in“ oder „Personal“ sucht niemand. Entsprechend schwer haben es Inserate, die diese Titel tragen. Sie werden in den Suchergebnissen schlicht nicht angezeigt.
Ein paar Beispiele:
- Creative Director*in statt „Kreativitäts-Guru“
- Social Media Manager*in statt „Social Media Wizard“
- Communications Manager*in statt „Kommunikations-Rockstar“
Je konkreter der Titel im Inserat formuliert ist, desto besser wird es gefunden und umso höher sind die Erfolgschancen. Arbeitgeber sollten sich in ihre Zielgruppe hineinversetzen: Was würden die Kandidat*innen, die angesprochen werden sollen, ins Suchfeld eingeben?
Wichtig ist auch ein guter Einstieg ins Jobinserat mittels einer Unternehmensbeschreibung. Damit wird ein kurzer Einblick in die Arbeitsrealität gegeben, was die Mitarbeitenden dort tun und wie sie arbeiten – Stichwort „Employer Branding“. Auch hier sind Adjektive wie „führend“ und „innovativ“ mittlerweile zu Buzzwords verkommen, denen sich so gut wie jeder Arbeitgeber bedient.
Stattdessen sollten Unternehmen sich auf das besinnen, was sie ausmacht:
- Branche
- Dienstleistungen und/oder Produkte
- Anzahl der Mitarbeiter*innen und Standorte
- Visionen und Ziele des Unternehmens
- Arbeitsatmosphäre und -klima
Den soften Aspekten wie Visionen und Zielen sowie dem Arbeitsklima sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die harten Fakten zum Unternehmen sind auf der Website oder im Arbeitgeberprofil besser aufgehoben.
Fehler Nr. 2: Zu wenig Information #
Anforderungen und Voraussetzungen, um den Job zu ergattern, dürfen im Jobinserat natürlich nicht fehlen. Wichtig ist, dabei nicht nur die fachlichen Qualifikationen zu bedenken, sondern auch die persönlichen. Und: Es sollte unbedingt zwischen Mindestanforderungen unterschieden werden und solchen, die „nice to have“, aber nicht zwingend notwendig sind. Essenziell ist dabei auch ein gesunder Realismus vonseiten des Arbeitgebers – wird das Inserat nur mit Idealvorstellungen gefüllt, kann das geeignete Kandidat*innen abschrecken.
Die Aufgaben im Job sollten ebenfalls so gut wie möglich beschrieben werden – bei Fehler Nr. 4 gehen wir hierzu mehr ins Detail.
Kandidat*innen möchten natürlich auch wissen, was ihnen geboten wird. Benefits und das Gehalt sind daher essenzielle Bestandteile des Stelleninserats. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Angabe des Mindestgehalts empfehlen wir, auch das Maximum für die jeweilige Position zu verraten, statt nur „Bereitschaft zur Überzahlung“ anzugeben. Das schafft gleich Klarheit darüber, ob man beim Gehalt auf einen grünen Zweig kommt und wird in dieser Form von Jobsuchenden bevorzugt.
Zu guter Letzt dürfen Kontaktmöglichkeiten und ein Call-to-Action im Inserat nicht fehlen. Mit dem Call-to-Action wird versucht, Jobsuchende zu einer Bewerbung zu animieren. Das gelingt, indem der Bewerbungsverlauf zuvor kurz umrissen und angegeben wird, welche Unterlagen auf welchem Weg eingereicht werden müssen. Idealerweise sind zum Schluss eine E-Mail-Adresse sowie der Name der Ansprechperson hinterlegt. Dadurch wissen Bewerber*innen gleich, auf wen sie bei Rückfragen zugehen können.
Beispiele für wirksame Call-To-Actions:
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Online Shop Inserat kaufenFehler Nr. 3: Buzzwords & Füllwörter #
Es gibt Dinge, die sollten Jobsuchende besser nicht in die Bewerbung schreiben. Das gleiche gilt auch für Arbeitgeber. Neben geläufigen Floskeln wie team(fähig), kommunikativ oder interessant gibt es noch Buzzwords und Füllwörter, für die HR noch weniger sensibilisiert ist:
- „unter anderem“: Je mehr „u.a.“ im Inserat, desto weniger Klarheit. Welche Tätigkeiten erwarten Bewerber im Job wirklich? Vage Angaben in der Tätigkeitsbeschreibung lassen viel Raum für Spekulation, was Bewerber*innen abschrecken kann.
- „Bereich“: Bei Arbeitgebern wimmelt es nur so von Bereichen: Marketingbereich, Produktionsbereich, Bereich der Qualitätsüberprüfung. Für Bewerber*innen erklärt das nicht, was sie im Job wirklich erwarten wird – es umreißt höchstens grob, in welche Richtung die Reise gehen wird.
Gerade bei der Jobbeschreibung gilt: Je mehr Unternehmen in die Tiefe gehen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die richtige Kandidat*in angesprochen fühlt.
Ein anderes Beispiel: Beschreibt sich ein Unternehmen als „familienfreundlich“, können sich Jobsuchende darunter nicht viel vorstellen. Was bedeutet „familienfreundlich“ in der Praxis? Gibt es einen betriebsinternen Kindergarten oder Betreuungsmöglichkeiten in den Sommerferien? Angaben dieser Art sollten für ein besseres Verständnis klar ausformuliert werden.
„Was macht man im Job und was soll das Ergebnis sein?“
Fehler Nr. 4: Nominalstil – die volle Gönnung für HR
#
Wird der Nominalstil verwendet, werden Sachverhalte oder Vorgänge mithilfe von Nomen beschrieben. Ziel ist, sich möglichst kurz auszudrücken, vor allem im Rahmen von politischen, amtlichen oder wissenschaftlichen Texten. Auch in Bildungseinrichtungen, Verwaltungsbehörden oder Großkonzernen bedient man sich gern des Nominalstils.
In Stellenausschreibungen ist seine Verwendung aber eher weniger angebracht. Einige Beispiele:
- nicht optimal: Betreuung von Datenbanken
- besser: Sie betreuen Datenbanken.
- optimal: Sie halten unsere Datenbanken aktuell und fehlerfrei.
- nicht optimal: Verfassen von Pressmitteilungen
- besser: Du verfasst spannende Pressemitteilungen.
- optimal: Du verfasst spannende Pressemitteilungen und kreativen Content, den wir sowohl für Social Media als auch für Journalist*innen und unsere Partner-PR-Agenturen nutzen können.
Sprachlich ansprechender und persönlicher ist es, wenn wir Kandidat*innen als handelnde Subjekte beschreiben und Aufgaben mit Verben erklären. Im besten Fall schwingt noch das erwartete Ergebnis mit.
Tipp: Keine Angst vor umfangreichen Beschreibungen! In Online-Inseraten ist genug Platz vorhanden – und kein Zeichen kostet extra. In der Art der Formulierung schwingt idealerweise schon die Unternehmenskultur mit (siehe Beispiel 2: Das Unternehmen ist schon im Inserat per Du.)
Fehler Nr. 5: Das Online-Inserat falsch ausfüllen #
Eine Vorlage für ein Online-Stelleninserat schnell zwischen zwei Terminen und während eines Telefonats ausfüllen ist eher nicht empfehlenswert. Dabei passieren Fehler, die sich leicht vermeiden ließen. Füllt man Online-Vorlagen selbst aus, gibt es normalerweise eine Erklärung zu jedem Textfeld. Befolgt man diese, ist wirklich jede Information an der richtigen Stelle und bringt mehr Recruiting-Erfolg.
Nur wenn die richtigen Angaben beim richtigen Textfeld eingegeben werden, können sie in Filterfunktionen miteinbezogen werden. Sucht eine Kandidat*innen also nach bestimmten Tätigkeitsbereichen, Arbeitsorten oder filtert nach Gehalt, werden nur die Inserate angezeigt, die diese Infos an der vorgegebenen Stelle bieten.
Unser Tipp: Die angegebenen Anweisungen befolgen.
Ebenso wichtig: Ein Stelleninserat darf niemanden diskriminieren, dafür sorgt das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). „Ausschlusskritieren“ wie Alter, Geschlecht oder gar Konfektionsgröße gehören dementsprechend nicht in die Anzeige – und haben im Berufsleben ganz grundsätzlich nichts verloren. Jeder Bewerber verdient eine Chance!
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Redaktion
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