Studentenjobs: Ich bin jung und brauch' das Geld!
Arbeiten während des Studiums: Für rund 150.000 österreichische Studenten (zumindest Teilzeit-) Realität. Ob es nun der klassische Studentenjob zum Geldverdienen ist oder das Praktikum, mit dem man sich eine Rutsche für den späteren Berufseinstieg legen möchte, es gilt einiges zu beachten, um finanziell auch wirklich gut auszusteigen und böse Überraschungen zu vermeiden.
Steuerausgleich: Mit Nebenjobs Geld zurückholen!
Was viele nicht wissen: Auch berufstätige Studenten können eine Arbeitgeber-Veranlagung – umgangssprachlich „Steuerausgleich“ genannt – einreichen.
Die Arbeiterkammer bietet dazu sehr hilfreiche Artikel für Studierende an.
Fast jeder ehemalige Studierende weiß Geschichten und Anekdoten über sie zu erzählen: Studentenjobs. Während der nicht selten bescheiden entlohnten Arbeit oft verhasst – wer verteilt schon gerne völlig durchnässt Flyer für einen neuen Friseur an desinteressierte Passanten. Im Nachhinein werden diese oft romantisiert und verklärt à la: „Damit habe ich mir mein Studium und meine Interrail-Trips selbstverdient!“
Hilfreiche Tipps zum Thema Arbeiten und Studieren gibt es im Netz in vielfacher Ausführung, ebenso wie breit gefächerte Angebote von klassischen Studentenjobs. Egal welcher Studentenjob es letztlich ist – vom Sampling bis hin zur Vollzeit-Stelle – es sollte beachtet werden, dass sich Einkünfte aus den Tätigkeiten, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, auch empfindlich auf Stipendien oder etwa die Familienbeihilfe auswirken können.
Die häufigsten Anstellungsarten für Studenten #
Geringfügige Beschäftigung: Darunter fallen Beschäftigungen, die bei regelmäßiger Beschäftigung (also ein Dienstverhältnis für einen Monat oder unbestimmte Zeit) monatlich mit nicht mehr als 415,72 Euro brutto (Stand 2016) entlohnt werden. Bei nur fallweiser Beschäftigung (also wenn das Dienstverhältnis kürzer als einen Monat ist) gilt ein maximaler Tagesverdienst von 31,92 Euro. Weitere wichtige Informationen zum Thema Geringfügige Beschäftigung gibt es hier.
Freier Dienstvertrag: Gerade für häufig von Studenten ausgeübte Tätigkeiten wie die redaktionelle Mitarbeit bei Medien oder die Mitarbeit in Werbeagenturen findet oftmals das Modell des freien Dienstvertrags Anwendung. Im Unterschied zum Arbeitnehmer, garantiert der freie Dienstnehmer dem Arbeitgeber gegenüber keinen Erfolg der Tätigkeit, sondern nur, dass diese sorgfältig ausgeübt wird. Schwierig ist allerdings in vielen Fällen die Abgrenzung freier Dienstvertrag vom Arbeitsvertrag: Häufig wird dies am Ausmaß der Eingliederung in einen Betrieb festgemacht. Arbeitsrecht und Kollektivverträge finden auf freie Dienstverträge keine Anwendung, sozialrechtlich sind freie Dienstverträge seit 2008 Arbeitsverträgen gleichgestellt. Weitere Infos zum Thema dazu im Arbeitsrecht-Artikel.
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Redaktion
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