Überstunden steuerfrei: Wann geht das?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wann Überstunden steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt sein können.
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 11.000 € (das ist der Betrag nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) sind auch darin enthaltene Überstunden und Überstundenzuschläge zur Gänze steuerfrei.
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 11.000 € werden bei Überstunden mit bis zu 50 % Zuschlag die ersten zehn Überstundenzuschläge im Monat steuerfrei belassen. Der steuerfreie Höchstbetrag ist dabei aber mit 86 € beschränkt.
Neben diesen zehn 50 % Überstunden-Zuschlägen können auch Überstundenzuschläge für die Arbeit an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht steuerbegünstigt sein. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis 360 € im Monat steuerfrei, Zuschläge bei überwiegender Nachtarbeit bis 540 € im Monat.
Steuerfreibeträge #
Da die Steuerfreigrenzen für Überstundenzuschläge und für Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen gemeinsam gelten, kann die Ausbezahlung solcher Zulagen die obigen Steuerfreibeträge für Überstundenzuschläge verringern. Es gilt daher, dass insgesamt nicht mehr als zehn 50 % Überstundenzuschläge (maximal 86 €) und 360 € oder 540 € im Monat steuerfrei belassen werden dürfen.
Stand: Dezember 2015
Autor: Mag Dr Klaus Mayr LL.M. ist Referent in der Kammer für Arbeiter und Angestellte OÖ (Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung), Mitglied der Selbstverwaltung der OÖ GKK, Lektor der Universitäten Linz & Wien, Fachkundiger Laienrichter beim OGH
Bildnachweis: alphaspirit / Quelle Shuttestock
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