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Bereitschaft zur Überzahlung – Was heißt das eigentlich?

Gehalt Erstellt am: 06. Juli 2020 2 Min.

In vielen Stelleninseraten liest man, dass das ausschreibende Unternehmen auf Basis des Kollektivvertrags zu einer Überzahlung bereit ist. In diesem Artikel erfährst du, was das konkret bedeutet und wie viel mehr Geld in den meisten Fällen drin ist.

Die Gehaltsangabe im Stelleninserat #

Schon seit dem 1. März 2011 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, in ihren Stellenanzeigen das Mindestgehalt des jeweiligen Jobs anzuführen. Das kann entweder der Stunden- oder Monatslohn oder das Jahresgehalt sein. Diese Regelung ist nicht nur für Vollzeitstellen, sondern auch für Teilzeitstellen, geringfügige Beschäftigungen sowie bei kurzfristigen Aushilfstätigkeiten gültig. Ausgenommen sind jedoch Ausschreibungen für hohe Führungspositionen, wie beispielsweise Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder.

Welche Gehaltsbestimmungen sind in Kollektivverträgen geregelt? #

In Kollektivverträgen sind die Mindestgrundgehälter für Arbeitnehmer*innen festgehalten. Abhängig von der Ausbildung und der Berufserfahrung werden diese in Beschäftigungs- oder Verwendungsgruppen eingestuft. Auf Basis des Gruppenjahres wird dann ein bestimmtes Mindestgrundgehalt zugeordnet. Eine Bezahlung unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt ist nicht zulässig.

Was ist eine Überzahlung? #

In vielen Arbeitsverträgen ist ein höheres Gehalt vereinbart, als der Kollektivvertrag als Minimum vorschreibt. Ist der vereinbarte Betrag höher als das Mindestgehalt, wird dieses als „Ist-Gehalt“ oder „Ist-Lohn“ bezeichnet. Die Differenz zwischen dem „Ist-Gehalt“ und dem im Kollektivvertrag festgelegten Mindestgehalt wird als „Überzahlung“ bezeichnet.

Lohn oder Gehalt?

Nicht allen ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ganz klar. Das Gehalt wird in der Regel Angestellten ausbezahlt und ist ein fest vereinbartes monatliches Entgelt. Arbeiter*innen beziehen Löhne, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit orientieren und deshalb variieren können.

Die Möglichkeit zur Überzahlung besteht in vielen Fällen, sofern Berufserfahrung und etwaige Zusatzqualifikationen dies rechtfertigen. Wenn Unternehmen aufgrund von Fachkräftemangel händeringend nach qualifizierten Mitarbeitenden suchen, nehmen sie auch gerne etwas mehr Geld für die Entlohnung in die Hand.

Manchmal ist in einer Stellenanzeige auch die Rede von einer „kollektivvertraglichen Überzahlung“. Doch nicht immer wird dabei explizit klargestellt, auf welchen Kollektivvertrag sich das Unternehmen dabei bezieht. Im Zweifelsfall fragst du bei der angegebenen Kontaktperson einfach nach.

Wenn du wissen willst, ob ein Gehalt über- oder unterdurchschnittlich ist oder dem Durchschnitt entspricht, kannst du den Gehaltsrechner von karriere.at zu Rate ziehen. Der berechnet das Brutto-Monatsgehalt der unterschiedlichen Bundesländer und ermöglicht dadurch einen transparenten Vergleich.

Wie hoch kann die Überzahlung sein? #

Da die Gehaltsangabe im Stelleninserat als Untergrenze zu verstehen ist, liegt es an dir, in der Phase der Gehaltsverhandlung im Bewerbungsgespräch das meiste herauszuholen. Abhängig von der Branche (und deinem Verhandlungsgeschick) ist eine Überzahlung zwischen 10 und 20 Prozent üblich, bei besonders hoher Qualifikation kann sie aber auch deutlich höher ausfallen. Im Stelleninserat geben Unternehmen gerne Gehaltsspielräume an, also bis zu welchem Betrag sie maximal zu zahlen bereit sind. Das wichtigste ist, dass du beim Verhandeln deinen Wert nicht unterschätzt und dich im Vorhinein gut vorbereitet hast.


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Redaktion
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