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Zulagen und Zuschläge

Zulagen und Zuschläge 2024 in Österreich

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 04. Januar 2024 5 Min.

Neben den Lohn- und Gehaltstabellen enthalten Kollektivverträge in unterschiedlichem Ausmaß auch Regelungen über Zulagen und Zuschläge. In diesem Artikel kannst du Beispiele für Zulagen und Zuschläge nachlesen, die in Kollektivverträgen festgehalten sind.

Was sind Zulagen und Zuschläge? #

Im Kontext von Arbeitsverhältnissen beziehen sich Zulagen und Zuschläge auf finanzielle Zusatzleistungen, die über das reguläre Gehalt hinausgehen. Diese Begriffe werden oft im Zusammenhang mit Kollektivverträgen verwendet. Hier sind die grundlegenden Unterschiede:

Zulagen:

  • Definition: Zulagen sind zusätzliche Geldbeträge, die einer Arbeitnehmer*in aufgrund bestimmter Umstände oder Bedingungen gewährt werden.
  • Beispiele: Schichtzulagen, Gefahrenzulagen, Erschwerniszulagen, Familienzulagen.

Zuschläge:

  • Definition: Zuschläge sind zusätzliche prozentuale Aufschläge auf das Grundgehalt und werden ausbezahlt, wenn Mitarbeitende mehr als die Normalarbeitszeit leisten. Sie sind steuerlich begünstigt.
  • Beispiele: Überstunden-/ Mehrarbeitszuschläge, Nachtarbeitszuschläge, Sonntags- bzw. Feiertagszuschläge.

Im Kollektivvertrag werden sowohl Zulagen als auch Zuschläge festgehalten, damit die Arbeitnehmer*in für besondere Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeiten angemessen entschädigt wird. Die genaue Ausgestaltung ist von der Branche, Region und dem Kollektivvertrag abhängig.

Werden Zulagen brutto oder netto berechnet? #

Zulagen und Zuschläge werden brutto gewährt. Du profitierst von diesen Zahlungen also nicht in vollem Umfang, sondern „nur“ netto.

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Du willst deinen KV nachlesen?

Auf der Seite der WKO hast du die Möglichkeit, Einblick in alle Kollektivverträge zu nehmen: zu den Kollektivverträgen

Welche Zulagen und Zuschläge gibt es? #

Alle Zulagen und Zuschläge, die wir hier angeführt haben, sind Beispiele. Daher gibt es keinen Anspruch an Vollständigkeit. In manchen Branchen werden im Kollektivvertrag zusätzliche Vereinbarungen festgehalten! Bei Bedarf liest du am besten direkt in deinem Kollektivvertrag nach!

Zulagen #

  • Schichtzulage (Schichtarbeit)
  • Gefahrenzulage (z.B. Arbeit mit giftigen Dämpfen)
  • Erschwerniszulage (z.B. schwere Lasten heben oder tragen)
  • Schmutzzulage (z.B. Arbeit mit Teer)

Zuschläge #

  • Überstundenzuschläge
  • Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge
  • Mehrarbeitszuschläge
  • Schichtzuschläge

Zulagen & Zuschläge nach Kollektivvertrag #

Zulagen & Zuschläge im Handel #

Handelsangestellte

  1. Überstunden zwischen 6 bis 20 Uhr: + 50 Prozent
  2. Überstunden zwischen 20 bis 6 Uhr: + 100 Prozent
  3. Sonn- und Feiertage: + 100 Prozent
  4. Überstunden bei erweiterten Öffnungszeiten: + 70 Prozent
  5. Nachtzuschlag: + 50 Prozent

Handelsarbeiter*innen

  1. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Handelsangestellte.
  2. Erschwernis- und Schmutzzulage liegt zwischen 10 und 15 Prozent.
  3. Für Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr gibt es einen Zuschlag von mindestens 1,38 € pro Stunde.
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Aufgepasst!

Die genannten Zulagen und Zuschläge beziehen sich auf das gesetzliche Minimum. Durch individuelle Betriebsvereinbarungen und freiwillige Zusatzleistungen vonseiten des Arbeitgebers können sie erhöht werden. Eine Unterschreitung ist nicht gestattet!

Zulagen & Zuschläge im Handwerk und Gewerbe #

Angestellte

  1. Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen: + 100 Prozent
  2. Arbeitsstunden in der Nacht zwischen 22 bis 6 Uhr: + 15 Prozent

Arbeiter*innen

  1. Überstunden zwischen 6 bis 20 Uhr: + 50 Prozent
  2. Überstunden zwischen 20 bis 6 Uhr: + 100 Prozent
  3. Sonntage: + 100 Prozent (nur zulässig bei gesetzlich vorgesehenen Fällen)
  4. Nachtarbeit: Mindestens 2,26 € pro Stunde

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Zulagen & Zuschläge im Baugewerbe und Bauindustrie #

Angestellte

  1. Überstunden zwischen 20 und 5 Uhr: + 100 Prozent
  2. Sonntage: + 100 Prozent
  3. Feiertage: + 50 Prozent, in der Zeit von 20 bis 5 Uhr + 100 Prozent

Arbeiter*innen

  1. Überstunden zwischen 5 bis 20 Uhr und Mehrarbeit: Zuschlag von + 50 Prozent
  2. Überstunden zwischen 20 bis 5 Uhr: + 100 Prozent
  3. Schichtarbeit von 22 bis 6 Uhr: + 50 Prozent
  4. Überstunden in Anschluss an Nachtschicht: + 100 Prozent
  5. Sonntage: + 100 Prozent
  6. Feiertage: zwischen + 50 und + 100 Prozent
  7. Erschwerniszulagen: abhängig von der ausgeführten Tätigkeit

Zulagen & Zuschläge im Hotel und Gastgewerbe #

Im Hotel- und Gastgewerbe ist die Höhe für Zulagen und Zuschläge abhängig vom Bundesland. Ziehe daher die Lohntabellen für Gastronomie und Hotellerie zur heran. Die findest du hier.

Eine Besonderheit am Hotel- und Gastgewerbe ist, dass Mitarbeitende für jede verlangte Fremdsprache einen Zuschlag erhalten. Für Arbeiter*innen gelten die gleichen Regelungen wie für Angestellte.

Zulagen & Zuschläge für Arbeiter*innen im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe #

  1. Überstunden zwischen 6 und 20 Uhr: + 50 Prozent
  2. Überstunden zwischen 20 und 6 Uhr: + 100 Prozent
  3. Schichtarbeit: + 25 Prozent für die dritte Schicht
  4. Wenn Normalarbeitszeit zwischen 20 und 5 Uhr geleistet werden muss: + 25 Prozent

Lohnkosten berechnen #

Welche Kosten entstehen einem Arbeitgeber durch Mitarbeiter*innen? Das lässt sich mithilfe unseres Lohnkostenrechners ganz einfach visualisieren: zum Lohnkostenrechner.

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