Wir suchen Verstärkung für unser engagiertes Kindergarten-Team!
Kinderbetreuer:in (m/w/d)
30,5 h pro Woche (Karenzvertretung)
Aufgaben
- Unterstützung der Kindergartenpädagogin und Betreuung der Kindergartenkinder unter Anleitung der gruppenführenden Pädagogin
- Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder
- Zusammenarbeit mit Kolleg:innen und der Kindergartenleitung
Anforderungen
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- Selbständigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität
- Besonderes Verantwortungsbewusstsein für die Beaufsichtigung der anvertrauten Kinder
Angebot
- Beschäftigungsausmaß von 76,25 %, d.s. 30,50 Stunden/Woche als Karenzvertretung
- Sehr gutes, freundliches Betriebsklima
Gehalt
Das Mindestgehalt beträgt 2.605,90 EUR brutto pro Monat (auf 40 Stunden Basis). Das tatsächliche Gehalt ist abhängig von Qualifikation und Erfahrung.
Voraussichtlicher Dienstantritt: ehestmöglich
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes (LGBl.Nr. 160/1962 i.d.g.F) i.V.m. dem Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer (LGBl.Nr.77/1985 i.d.g.F).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 28. März 2025 unter Beifügung der üblichen, aussagekräftigen Unterlagen an die Stadtgemeinde Spielberg Marktpassage 1/B1 8724 Spielberg.
Über den Job
Anstellungsart:
- Teilzeit (Festanstellung)
Gehalt:
ab 2.605,90 EUR monatlich
Positionsebene:
Dienstort:
Berufsfelder:
- Pharma, Gesundheit, Soziales
Offene Stellen:
1 Stelle offen für diese Position
Über das Unternehmen
Arbeitgeber:
Stadtgemeinde Spielberg
Mitarbeiter*innenanzahl:
51 - 100 Mitarbeiter*innen
Standorte:
Detaillierte Angaben zur Stelle
Teilzeit (Festanstellung)
- Montag bis Freitag
- 30,5 Stunden
Dienstort
Erforderliche Kenntnisse
- Geduld
- Kommunikationsfaehigkeit
- Einfühlungsvermögen
Nice-To-Have Kenntnisse
- Kreativitaet
- Organisationsfähigkeit
Alle Infos zur Bewerbung
Bewerbungszeitraum:
Bis 28.03.2025