Die männliche Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.
Auf Basis des Kollektivvertrages für Lehrlinge für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe beträgt die Lehrlingsentschädigung ca. EUR 932 im 1. Lehrjahr, EUR 1.085 im 2. Lehrjahr, EUR 1.410,50 im 3. Lehrjahr und EUR 1.886,50 im 4. Lehrjahr.