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Direktor:in

  • Vollzeit
  • ab 3.185,30 € monatlich
  • Projekt-, Bereichsleitung
  • Bad Gleichenberg
  • vor 6 Tagen veröffentlicht
  • Über das Unternehmen
  • 31 - 50 Mitarbeiter*innen
  • Graz

STEIRISCHER HOTELFACHSCHULVEREIN

Körblergasse 111-113, A-8010 Graz

Direktor:in

Tourismusschulen Bad Gleichenberg

Die Tourismusschulen Bad Gleichenberg, eine renommierte Bildungseinrichtung im Bereich Hotel- und Tourismusmanagement, suchen ab sofort eine:n engagierte:n Direktor:in mit umfangreicher Erfahrung im Tourismus und einem Gespür für moderne Bildungsansätze für die Hotelfachschule, die Höhere Lehranstalt für Tourismus, des Kollegs sowie unser Privatgymnasiums.

Auf diese Aufgaben dürfen Sie sich freuen:

Mit der Funktion ist die Leitung einer Schule im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen (Pflichten der Vorgesetzten und Dienststellenleitungen gemäß § 45 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 [BDG 1979], und gemäß § 56 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472 [SchUG]), verbunden. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche:

  • Führung der Schule mit Fokus auf Reformen und innovativen Unterrichtsmethoden
  • zukunftsorientierte Ausrichtung des schulischen Bildungsangebotes, um die Schule zu einer der besten Tourismusschulen Europas zu machen
  • kontinuierliche Integration aktueller Trends und Entwicklungen in der Tourismusbranche in das Bildungsangebot
  • Erhöhung der Schülerzahlen und Weiterentwicklung des schulischen Rufs
  • Strukturierung und Organisation der Aufgaben und Prozesse
  • Auswahl, Führung und Entwicklung des pädagogischen Personals
  • Ausbau und Pflege des (internationalen) Netzwerks
  • Konflikt- und Krisenmanagement
  • Personal- und Sachmittelbewirtschaftung
  • interne und externe Kommunikation
  • Engagement in Selbstreflexion und persönlicher Weiterentwicklung

Ihr Profil:

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Z 23.1: (vorzugsweise nach Abs. 1 und 7) des BDG 1979 bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979 sowie mehrjährige Erfahrung im Tourismus- und Bildungsbereich
  • Absolvierung des ersten Teiles (20 ECTS) des Hochschullehrganges „Schulen professionell führen" oder inhaltlich gleichwertige Ausbildung erwünscht
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Die Erfordernisse gemäß Anlage 1 Z 23.1 zum BDG 1979 gelten auch als erfüllt, wenn die Zuordnungserfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 oder 3a VBG erfüllt werden, wobei eine zehnjährige erfolgreiche Lehrpraxis die Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 3 Z 2 und 3 bzw. § 38 Abs. 3a Z 2 und 3 VBG ersetzt.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • innovatives Denken und starke Führungsqualitäten
  • Begeisterung für die Ausbildung der nächsten Generation
  • internationale Erfahrung und exzellente Kommunikationsfähigkeiten
  • Organisationstalent und Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement sowie in für die Schulleitung einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 56 SchUG)
  • Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
  • Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Wir erfüllen gerne Ihre Erwartungen:

  • eine führende Rolle an einer renommierten Tourismusschule mit einem starken regionalen und internationalen Ruf
  • Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Gestaltung der Schulzukunft
  • ein dynamisches und motiviertes Team, das den Bildungsstandort aktiv prägt

Gehalt/Entgelt:

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 3.185,30 EUR gem. § 55 Abs. 1 GehG eine Dienstzulage, die zwischen 632,40 EUR gem. § 57 Abs. 2 lit. b GehG - und 2.034,90 EUR gem. § 46b Abs. 3 VBG - liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen. Alle genannten Beträge sind Bruttobeträge.

Möchten Sie gemeinsam die Zukunft der Steirischen Tourismusschulen gestalten? Dann übermitteln Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen inklusive persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, Führungs- und Managementkompetenzen sowie Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen bis spätestens 30. November 2024 an Frau Martina Möth, via smart bewerben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Steirischer Hotelfachschulverein
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz

Über den Job
Vollzeit
ab 3.185,30 € monatlich
Projekt-, Bereichsleitung
Bad Gleichenberg
vor 6 Tagen veröffentlicht
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Graz

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