Gem. §§ 8 und 9 des OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, i.d.g.F. und § 2 des OÖ. Objektivierungsgesetzes 1994 wird folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Dienstantritt:
ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß:
40 Wochenstunden
Sie als künftiger umsetzungsstarker Leiter unseres Wirtschaftshofes managen mit Ihrem handwerklichen und technischen Sachverstand alle anfallenden Wirtschaftshofaufgaben (siehe unten). Dabei führen und motivieren Sie mit Ihrem Stellvertreter ein tatkräftiges dreizehnköpfiges Team und nutzen bzw. managen einen modernen Fuhrpark. Als moderner Leader legen Sie auch gerne bei Gelegenheit mit Hand an die Arbeit.
Leiter:
Die Entlohnung erfolgt gem. Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 für GD 17.3. Zusätzlich wird gem. § 193c leg.cit ein Gehaltszuschlag in Höhe von 218,30 Euro gewährt. Gemäß § 193d leg.cit entspricht der Einstiegsgehalt jenem der Gehaltsstufe 5 (aufsaugend).
Das sind zusammen je nach anrechenbaren Vordienstzeiten mind. rd. 3.312,00 Euro brutto pro Monat bei 40 Wochenstunden.
Einarbeitungszeit:
Die Entlohnung erfolgt gem. Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 für GD 19.1 mit einer Gehaltszulage von 75 % auf GD 18. Zusätzlich wird gem. § 193c leg.cit ein Gehaltszuschlag in Höhe von 218,30 Euro gewährt. Gemäß § 193d leg.cit beträgt der Einstiegsgehalt jenem der Gehaltsstufe 5 (aufsaugend). Das sind zusammen je nach anrechenbaren Vordienstzeiten mind. rd. 3.138,00 Euro brutto pro Monat bei 40 Wochenstunden.
Ebenso wird ein Smartphone zur Verfügung gestellt. Stunden außerhalb der Regeldienstzeiten werden als Überstunden ausbezahlt (zB bei Veranstaltungsdiensten, …).
Das Auswahlverfahren erfolgt gem. den Bestimmungen des OÖ. GDG 2002 und den darin normierten Objektivierungskriterien. Die Stadtgemeinde Bad Hall behält sich die Möglichkeit vor, Hearings, Tests, Probearbeitstage und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen.
Allfällige im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.
Die Bewerbung ist schriftlich mittels Bewerbungsbogen und unter Anschluss der nachstehenden Unterlagen bis
spätestens Freitag, 10. Jänner 2025, 12.00 Uhr
an das Stadtamt Bad Hall, Hauptplatz 5, 4540 Bad Hall oder per smart bewerben zu übermitteln.
Bewerbungsbogen: www.bad-hall.ooe.gv.at/Bewerbungsbogen
Tabellarischer Lebenslauf mit Foto, kurzes Motivationsschreiben, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnisse und Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten (Dienstzeugnisse) sowie Nachweis eines abgeleisteten oder befreiten Präsenz-/Zivildienstes.
Alle Angaben, die im Bewerbungsbogen angegeben wurden, brauchen nicht nochmals angeführt werden.
Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Herr Amtsleiter Peter Preinfalk, MSc unter (07258) 7755-23 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister:
Mag. Bernhard Ruf