Gem. §§ 8 und 9 des OÖ. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002, i.d.g.F. und § 2 des OÖ. Objektivierungsgesetzes 1994 wird folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Dienstantritt:
ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß:
40 Wochenstunden (auch Teilzeit möglich)
Unser vierzehnköpfiges Wirtschaftshofteam kümmert sich um alle handwerklichen Tätig-keiten im Gemeindegebiet (wesentliche Tätigkeiten siehe unten). Wir suchen grundsätzlich verlässliche, selbstständige und genaue Personen, mit handwerklichem Lehrabschluss, die sich stetig weiterbilden möchten. Wünschenswert wäre eine Ausbildung mit Schwer¬punkt Elektronik oder Gärtnerei (oder jeweils artverwandt). Es gilt jedoch immer, dass Ihnen alles bei uns beigebracht wird, was Sie können müssen.
Die Entlohnung erfolgt gem. Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 für GD 19.1 mit einer Gehaltszulage von 75 % auf GD 18. Zusätzlich wird gem. § 193c leg.cit ein Gehaltszuschlag in Höhe von 218,30 Euro gewährt. Gemäß § 193d leg.cit beträgt der Einstiegsgehalt jenem der Gehaltsstufe 5 (aufsaugend).
Das sind zusammen je nach anrechenbaren Vordienstzeiten mind. rd. 3.133,00 Euro brutto pro Monat bei 40 Wochenstunden.
Hinzu kommen noch in den Winterdienstmonaten bis zu ca. 200 - 300 Euro brutto Bereitschaftsdienstzulage im Rahmen des Winterdienstes. Ebenso wird ein Smartphone zur Verfügung gestellt. Stunden außerhalb der Regeldienstzeiten werden als Überstunden ausbezahlt (zB bei Veranstaltungsdiensten, Freibaddienst, …).
Das Auswahlverfahren erfolgt gem. den Bestimmungen des OÖ. GDG 2002 und den darin normierten Objektivierungskriterien. Die Stadtgemeinde Bad Hall behält sich die Möglichkeit vor, Hearings, Tests, Probearbeitstage und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen.
Allfällige im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.
Die Bewerbung ist schriftlich mittels Bewerbungsbogen und unter Anschluss der nachstehenden Unterlagen bis
spätestens Freitag, 10. Jänner 2025, 12.00 Uhr
an das Stadtamt Bad Hall, Hauptplatz 5, 4540 Bad Hall oder per smart bewerben zu übermitteln.
Bewerbungsbogen: www.bad-hall.ooe.gv.at/Bewerbungsbogen
Tabellarischer Lebenslauf mit Foto, kurzes Motivationsschreiben, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnisse und Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten (Dienstzeugnisse) sowie Nachweis eines abgeleisteten oder befreiten Präsenz-/Zivildienstes.
Alle Angaben, die im Bewerbungsbogen angegeben wurden, brauchen nicht nochmals angeführt werden.
Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Herr Amtsleiter Peter Preinfalk, MSc unter (07258) 7755-23 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister:
Mag. Bernhard Ruf