STELLENAUSSCHREIBUNG Stadtamt Braunau am Inn
Saisonarbeitskräfte Stadtgärtnerei (m/w/d)
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
- Einsatz in allen von der Stadtgärtnerei zu betreuenden Parks und Grünanlagen,
- Pflege Verkehrsinseln, Heckenschnitt, Mäharbeiten, Auspflanzungen, Jät-Arbeiten;
- Bei Bedarf: Mitarbeit in anderen Bereichen des Wirtschaftshofs (Bauhof, Wasserwerk);
- Im Fall einer vorhandenen Ausbildung zum Facharbeiter zusätzliche Aufgaben:
- Floristik, Pflanzenaufzucht und Betreuung Glashaus, Anlage Blumenbeete, Baumpflege;
Worauf Sie sich freuen können:
- 6 befristete Vollzeitstellen als Hilfskraft, m/w/d, 40 Wochenstunden und 2 befristete Vollzeitstellen als Facharbeiter, m/w/d, 40 Wochenstunden jeweils von März/April bis November/Dezember 2025 mit der Option, im nächsten Jahr wieder als Saisonarbeitskraft eingestellt zu werden; Arbeitszeiten: Montag - Donnerstag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr & 12.30 - 16.00 Uhr Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
- Funktionsbezogenes Gehalt:
- Hilfskraft: Funktionslaufbahn GD 25; Einstiegsgehalt (Basis 2025) in Höhe von mind. 2.398,60 Euro brutto monatlich; je nach anrechenbaren Vordienstzeiten ist ein höheres Einstiegsgehalt möglich); Nach 2 Dienstjahren erfolgt die Einstufung in Funktionslaufbahn GD 23 (Basis 2025): Einstiegsgehalt in Höhe von mind. 2.542,90 Euro brutto monatlich;
- Facharbeiter:in (z.B. Gärtner:in, Landschaftsgärtner:in, Florist:in): Funktionslaufbahn GD 19 (Basis 2025); Gehalt in Höhe von 3.242,70 Euro brutto monatlich;
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (sportliche Aktivitäten, Massagen, Betriebsarzt) und weitere Benefits;
- Attraktive Sozialversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG);
Was Sie mitbringen müssen:
- Schön, wenn Sie bereits einschlägige Praxis haben;
- Sie sind körperlich und gesundheitlich fit, um im Freien und bei jeder Witterung zu arbeiten;
- Führerschein der Gruppe B ist von Vorteil;
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines von § 2 Z. 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes erfassten Staates (z.B. EWR);
Womit Sie uns begeistern:
- Sie arbeiten gerne im Freien und haben einen „grünen Daumen".
- Sie haben ein ruhiges und freundliches Auftreten.
- Sie sind zuverlässig, teamfähig und pünktlich.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Gerne laden wir Sie ein, uns hier Ihre Bewerbungsunterlagen bis 20. Jänner 2025 zu übermitteln (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse, Dienstzeugnisse).
Sie wollen mehr wissen?
Lesen Sie nach unter www.braunau.at oder fragen Sie direkt bei:
Bettina Muckenhumer, Stadtplatz 38, 5280 Braunau am Inn
E-Mail: bettina.muckenhumer@braunau.ooe.gv.at, Tel: +43 7722 808 216
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Eine Vorauswahl auf Basis der vorgelegten Bewerbungsunterlagen wird vorbehalten. Allfällige Kosten (Fahrtspesen etc.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, Funktionslaufbahn GD 25 bzw. GD 19.
Der Bürgermeister:
Mag. Johannes Waidbacher e.h.
angeschlagen am: 16.10.2024
abgenommen am: 21.01.2025
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