Sekretariat Bauabteilung/Baudirektion (m/w/d)
Die Stadtgemeinde in Klosterneuburg, der drittgrößten Stadt in Niederösterreich, beschäftigt als moderner Arbeitgeber ca. 500 Mitarbeiter. Die Bauabteilung/Baudirektion sucht für das ambitionierte Team im Sekretariat Verstärkung. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabengebiet. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Aufgaben:
- Sekretariatsarbeiten (Korrespondenz, Ablage und organisatorische Tätigkeiten)
- Erteilung von allgemeinen Auskünften im Rahmen des Parteienverkehrs
- Koordination und Verwaltung von Terminen
- Schrift- und Protokollführung
Ihr Profil:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung von Vorteil
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Büroorganisation von Vorteil
- Sehr gute EDV Kenntnisse (MS Office)
- Ausgezeichnete schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Rasche Auffassungsgabe sowie selbständiges, teamorientiertes Arbeiten
- Freundliches Auftreten im Umgang mit BürgerInnen und Behörden
- Selbständiges und strukturiertes Arbeiten
- Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit, Verlässlichkeit und absolute Diskretion
Wir bieten Ihnen:
- Vollzeitbeschäftigung mit Gleitzeit
- Arbeiten in einem offenen und angenehmen Betriebsklima
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit sich persönlich weiterzuentwickeln
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe V2 (Gehobener Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. EUR 3.099,00 (Vollzeit).
Bewerbung
Ihre schriftliche Bewerbung samt aussagekräftigen Unterlangen und Foto richten Sie bitte bis spätestens 31.03.2025 an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung
Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
bewerbung@klosterneuburg.at
oder per Online-Formular
Nähere Auskünfte erteilt der Baudirektor, Herr Ing. Peter Neubauer, Tel.: 02243/444-480.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.