Die Marktgemeinde Offenhausen schreibt gemäß §§ 8 und 9 OÖ Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, idgF. folgenden Dienstposten für die Verwaltungsgemeinschaft Offenhausen Pennewang zur Besetzung öffentlich aus:
Amtsleitung der Verwaltungsgemeinschaft Offenhausen - Pennewang
Karenzvertretung (befristet auf die Dauer der Karenz)
Dienstbeginn: ehestmöglich
Dienstverhältnis: Vertragsbedienstete/r, 25 - 40 Wochenstunden, befristet auf die Dauer der Karenz, dies ist voraussichtlich bis Mai 2027, Übernahme nach Ende der Karenz möglich
Einstufung und Entlohnung: GD 9.1 EUR 5.006,40 brutto bei Vollzeitbeschäftigung, gemäß OÖ. GDG 2002 idgF (je nach anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine entsprechend höhere Entlohnung möglich)
Für Bewerber/innen ohne Erfahrung im Gemeindedienst ist eine dreimonatige bis sechsmonatige Einschulungsphase, je nach Qualifikation, als Vertragsbedienstete(r) in der Funktionslaufbahn GD 12.1 vorgesehen.
Wir bieten:
- Übernahme nach Ende der Karenz möglich, gegebenenfalls geteilter Dienstposten
- Krisensicherer und verantwortungsvoller Arbeitgeber
- Förderung von Aus- und Weiterbildungen
- Selbständige und flexible Arbeitseinteilung
- Attraktives Versicherungsangebot der KFG (Krankenfürsorge für Gemeindebedienstete)
Aufgabengebiet:
- Leitung der Gemeindeämter der Verwaltungsgemeinschaft und Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinden mit ca. 20 Mitarbeiter/innen
- Ansprechpartner/in für Bürgermeister/in, Gemeindeorgane und Bevölkerung
- Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse beider Gemeinderäte und Gemeindevorstände sowie Teilnahme an Sitzungen
- Aufgabenerledigung nach dem Geschäftsverteilungsplan oder über Auftrag der Bürgermeister
- Hauptverantwortlich für:
Personalmanagement
Finanzplanung der Gemeinden
Bauvorhaben und Projekte der Gemeinden
- Vertrags- und Rechtsangelegenheiten
- Planung und Weiterentwicklung des digitalen Amtsbetriebes
- Abwicklung sämtlicher Wahlen
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR bzw. EU-Angehörige
- Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
- persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
- abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Nachweis der Befreiung
- Führerschein der Klasse B
Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
- Abschluss einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder eines anderen Bildungsabschlusses mit Matura oder Berufsreifeprüfung
- Abgeschlossene Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 (sofern noch nicht abgelegt, hat diese innerhalb von drei Jahren ab Dienstantritt zu erfolgen)
- Sehr gute IT-Kenntnisse sowie schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Bereitschaft zu Mehrleistungen und Weiterbildung sowie hohe Flexibilität
- Sozial-, Führungs- und Managementkompetenz
- Freude und Geschick im Umgang mit Menschen und Leidenschaft am Beruf als Amtsleiter/in
Wünschenswerte Fähigkeiten und Kenntnisse:
- mehrjährige relevante Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung bzw. im öffentlichen Dienst
- Erfahrung in der Führung von Mitarbeiter/innen
- Gutes und sicheres Auftreten, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
- Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen
- Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV-Anwendungen
Senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens Mittwoch, 26. März 2025, 12:00 Uhr unter Beilage des ausgefüllten Bewerbungsbogens (www.offenhausen.at) und den dazugehörigen Unterlagen an die Marktgemeinde Offenhausen via smart bewerben .
Für Fragen und nähere Auskünfte steht Ihnen Amtsleiterin Lisa Zauner 07247 61 55, lisa.zauner@offenhausen.ooe.gv.at gerne zur Verfügung.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des OÖ GdG 2002 unter den normierten Objektivierungskriterien. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, selbst oder durch externe Einrichtungen mit einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen Kontaktgespräche zu führen, sowie Tests, Hearings und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Eine Vorauswahl ist aus verwaltungsökonomischen Gründen möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallende Kosten werden nicht ersetzt.
Die Bürgermeisterin
Martina Schmuckermayer
Marktgemeinde Offenhausen
Lisa Zauner
Gemeindeplatz 1
4625 Offenhausen
Web: https://www.offenhausen.at/