Mitarbeiter in der Personalabteilung (m/w/d)
Die Stadtgemeinde in Klosterneuburg beschäftigt rund 500 Mitarbeiter. Die Personalabteilung sucht für ihr engagiertes Team Verstärkung. Es erwartet Sie ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in der Personalverwaltung und Personalentwicklung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Aufgabenbereich:
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in der Personalverwaltung (Aufnahmeverfahren, Erfassung von Personalveränderungen, Führen von Personalakten und Personalstatistiken, Zeiterfassung, Erstellung Dienstverträge)
- Projektbezogene Mitarbeit bei der Personalentwicklung
- Personalrecruiting
- Unterstützung bei der Personalverrechnung
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Ausbildung mit Matura
- Abgeschlossene Personalverrechnungsprüfung von Vorteil
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)
- Genauigkeit, Verlässlichkeit, Eigenständigkeit und Diskretion
- selbständiges, teamorientiertes und problemlösungsorientiertes Arbeiten
Wir bieten:
- Vollzeitbeschäftigung mit Gleitzeit mit der Möglichkeit zum Homeoffice
- Ein vielseitiges Aufgabengebiet mit der Möglichkeit sich persönlich weiterzuentwickeln
- Arbeiten in und mit einem engagierten Team
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- Attraktive Benefits, Vergünstigungen und ein umfangreiches Weiterbildungsangebot
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe V2 (Gehobener Dienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. EUR 3.099,00 (Vollzeit).
Bewerbung
Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2025 an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung
Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg
bewerbung@klosterneuburg.at
oder per Online-Formular
Nähere Auskünfte erteilt die Abteilungsleiterin, Frau Mag. Irene Kern, Tel.: 02243/444-207.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.