Länger arbeiten? Was lange Arbeitszeit mit unserer Gesundheit macht
Erst kürzlich wurde der 12-Stunden-Arbeitsag und somit auch die 60-Stunden-Woche beschlossen. Das wirft auch einige Fragen auf: Was bedeutet das für Arbeitnehmer, wann dürfen Arbeitgeber den langen Arbeitstag einfordern und wie können sich lange Arbeitszeiten auf die Gesundheit auswirken? Außerdem: Ein Blick aufs Arbeitsrecht in Zusammenhang mit den neuen Regelungen.
Gesundheitliche Beschwerden durch lange Arbeitszeiten #
Mittlerweile existieren unzählige Studien, die den Zusammenhang zwischen körperlichen Leiden und zu vielen Arbeitsstunden belegen. Neben Schmerzen in den Beinen zählen Kreuzschmerzen, Muskelverspannungen, Einschlafstörungen und starke Erschöpfung zu den bekanntesten Symptomen. Es ist auch bewiesen, dass jene, die mehr als 55 Stunden pro Woche arbeiten, erhöht gefährdet sind, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck und Diabetes zu entwickeln. Auch die Wahrscheinlichkeit, einen Schlaganfall zu erleiden, steigt an. Allerdings gefährdet man im Zuge von Überarbeitung nicht nur sich selbst, denn das Unfallrisiko steigt bereits nach den üblichen acht Arbeitsstunden stark an. Ist die zwölfte Arbeitsstunde erreicht, verdoppelt sich das Risiko sogar.
Unvorhergesehene Überstunden besonders problematisch #
Bis zur Einführung des 12-Stunden-Arbeitstages waren Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Anordnung von Überstunden durch einen Arbeitsmediziner überprüfen zu lassen. Dadurch wurde gewährleistet, dass die Belastung keine Auswirkungen auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers haben würde. Nun ist das aber nicht mehr notwendig. Dr. Reinhard Jäger von der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin beurteilt das als problematisch, da Arbeitnehmer, die in puncto Arbeitszeit mitbestimmen können, sich wesentlich wohler fühlen.
Grenzwerte müssen neu definiert werden #
Um die Arbeitsbelastung zu minimieren, wurden Grenzwerte für Lärm, Vibrationen, klimatische Belastungen, schwere körperliche Tätigkeiten sowie bei Arbeit mit chemisch-toxischen, biologischen, krebserregenden und sensibilisierenden Arbeitsstoffen festgelegt. Diese Werte wurden aber auf Grundlage einer Arbeitsdauer von acht Stunden bzw. 40 Wochenstunden definiert.
Aus diesem Grund fordert die Arbeiterkammer nun eine adäquate Anpassung der Grenzwerte, wobei arbeitsmedizinische Erhebungen eingeholt werden sollen. Denn zu niedrige Grenzwerte können zu bleibenden Schäden bei den Arbeitnehmern führen, so AK-Präsident Kalliauer.
Die Anpassung der Grenzwerte ist jedoch nicht die einzige Forderung, die die Arbeiterkammer vorbringt. So wollen sie auch für folgende Punkte Bewusstsein schaffen:
- In Betrieben, die den 12-Stunden-Tag nutzen, muss die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der psychischen und physischen Belastungen neu durchgeführt werden. Eine Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat sei unablässig.
- Anpassung der Arbeitszeit an die Belastungsintensität (je anstrengender die Arbeit, desto kürzer die Arbeitszeit)
- Lange Arbeitsphasen ohne Ruhezeit sollen vermieden werden, um das Fehler- und Unfallrisiko zu reduzieren.
- Mitarbeitern muss ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitszeit eingeräumt werden, um auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
- Arbeitszeiten sollten vorhersehbar und planbar sein, die Arbeitsdauer sollte nur wenig schwanken. Eine geblockte Wochenendfreizeit ist einzelnen freien Tagen am Wochenende vorzuziehen.
Arbeitsrechtliche Situation #
Wie ist das jetzt mit Gleitzeit, Überstunden, All-In-Verträgen und der angekündigten Möglichkeit auf eine 4-Tage-Woche? Die Antworten auf die häufigsten Antworten zum 12-Stunden-Tag gibt es hier.
Bianca Schedlberger
Content Managerin
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