Krank im Urlaub - Wann verfallen die Urlaubstage?
Urlaub ist die Zeit der Erholung und Entspannung. Doch was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst? Was bedeutet es aber aus rechtlicher Sicht, im Urlaub krank zu werden? Verfallen die Urlaubstage und wie sieht es bei freien Zeitausgleichstagen aus? In diesem Artikel beantworten wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema und klären auf, welche Rechte und Pflichten du hast, wenn du im Urlaub krank wirst.
Krankenstand ab vier Tagen
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Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird?
Wird man im Urlaub krank, ändert sich vorläufig nichts an der Urlaubsvereinbarung. Dauert die Erkrankung allerdings länger als drei Kalendertage (sprich mindestens 4 Tage), dann zählen sämtliche Tage des Krankenstandes nicht mehr als Urlaub, sondern als Krankenstand. Daher ist es notwendig, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben, wenn man im Urlaub krank wird, um abzuklären, wie lange der Krankenstand voraussichtlich dauern wird. Dauert er nämlich länger als drei Tage, dann muss man dem Arbeitgeber eine Krankenstandsbescheinigung vorlegen. Diese kann die Ärzt*in aber nur ausstellen, wenn es vorher eine zeitgerechte Krankmeldung gegeben hat.
Krank im Ausland: Darauf muss man achten #
Tipp
Wenn du im Ausland im Urlaub bist, lass dir das ärztliche Attest in einer Sprache ausstellen, die dein Arbeitgeber versteht, idealerweise auf Deutsch oder Englisch.
Die Arbeitnehmer*in muss dem Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer die Erkrankung unverzüglich mitteilen und nach Ende des Krankenstandes eine Krankenstandsbescheinigung übermitteln. Erkrankt man während eines Urlaubes im Ausland, so kann es sein, dass manche Unternehmen zusätzlich zur ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung benötigen aus der hervorgeht, dass die behandelnde Ärzt*in tatsächlich eine zugelassene Ärzt*in ist. Wird man in einem Krankenhaus im Ausland stationär oder ambulant behandelt, dann braucht man lediglich die Behandlungsbestätigung. Am besten du informierst du dich vorab!
Wird mein Urlaub gutgeschrieben, wenn ich krank bin?
Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, gibt es gute Nachrichten: Die Krankheitszeit wird nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Du musst jedoch einige wichtige Schritte beachten, um sicherzustellen, dass deine Urlaubstage gutgeschrieben werden. Dazu gehört, dass du deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich meldest und ein ärztliches Attest vorlegst.
Dauert der Krankenstand im Urlaub maximal drei Tage, dann wird der Urlaub nicht unterbrochen. Dauert der Krankenstand aber mehr als drei Kalendertage, dann verbraucht man während der Zeit des Krankenstandes keinen Urlaub.
Maximal 3 Tage krank | Mehr als 3 Tage krank |
Urlaubszeit wird nicht unterbrochen. | Urlaubszeit wird unterbrochen und als Krankenstandstage vermerkt. |
Keine Urlaubsverlängerung durch Krankheit #
Endet der Krankenstand noch vor Ende des vereinbarten Urlaubs, dann geht der Urlaub ganz normal bis zum vereinbarten Ende weiter. Die quasi verlorengegangenen Urlaubstage können nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers angehängt werden; sie werden der Arbeitnehmer*in auf dem Urlaubskonto wieder gut geschrieben.
Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn ich krank werde?
Die Tage, an denen du krankgeschrieben bist, gelten als Krankenstand und nicht als Urlaub. Dies bedeutet, dass deine freien Tage, die du aufgrund der Krankheit nicht nutzen konntest, später nachgeholt werden können. Es ist wichtig, dass du dich mit deinem Arbeitgeber abstimmst, um die verbleibenden Urlaubstage zu planen.
Rechte und Pflichten bei Krankenstand während der Urlaubszeit im Überblick #
Rechte
- Du hast das Recht, dass Krankentage nicht als Urlaubstage angerechnet werden.
- Dein Urlaub kann nicht verfallen, wenn du krank wirst.
Pflichten
- Du musst deine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich deinem Arbeitgeber melden.
- Ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
- Du solltest alle Dokumente und Atteste sorgfältig aufbewahren.
Krankheitstage im Zeitausgleich gelten nicht als Krankenstand #
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes ist es leider so, dass der Verbrauch des Zeitausgleiches durch einen Krankenstand nicht unterbrochen wird - es bleibt also beim Zeitausgleich.
Tipp, wie Zeitausgleich durch Krankheit nicht verfällt
In der Grundsatzvereinbarung über die Abgeltung von Überstunden durch Zeitausgleich ist es ratsam mit aufzunehmen, dass ein wichtiger Dienstverhinderungsgrund oder eine Arbeitsunfähigkeit den Zeitausgleich unterbricht. Mit einer derartigen Vereinbarung wäre dann im Falle eines Krankenstandes die Zeitausgleichsvereinbarung hinfällig und die Abgeltung der Überstunden demnach noch offen.
Fazit #
Krank im Urlaub zu werden, ist ärgerlich, aber als Arbeitnehmer*in in Österreich bist du gut geschützt. Deine Urlaubstage verfallen nicht, und du kannst dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren. Wichtig ist, dass du deine Rechte und Pflichten kennst und die notwendigen Schritte unternimmst, um deine Krankheit korrekt zu melden.
Zusatzinformationen
- Gesetzliche Grundlagen: Informiere dich über die genauen gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).
- Betriebsvereinbarungen: Prüfe, ob in deinem Unternehmen spezielle Regelungen gelten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
- Weitere Unterstützung: Bei Unklarheiten kannst du dich an die Arbeiterkammer wenden.
Sarah Chlebowski
Content Managerin
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