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Krank und arbeiten

Was zählt als Krankenstand?

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 21. Dezember 2022 4 Min.

Hatschi! Zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen gehen auch krank zur Arbeit, obwohl sie eigentlich daheim im Bett bleiben sollten. Und wenn die eigene Fieberkurve ansteigt? Geht man dann in die Arbeit, oder soll man sich ausruhen? Wie geht man nochmal mit dem Thema Krankenstand um?

Wenn es draußen kälter und finster wird, beginnen sich Erkältungs- und Grippeviren auszubreiten, vom Corona Virus abgesehen. Obwohl wir in den letzten Jahren bereits darauf sensibilisiert worden sind bei Krankheitssymptomen zuhause zu bleiben, kommen trotzdem viele krank ins Büro. Laut einer Studie von hokify, war jede*r Dritte in den letzten vier Wochen krank im Büro. Die (gefühlte) Unsicherheit des eigenen Arbeitsplatzes und die Angst, dass zu viel Arbeit liegen bleibt, sind Gründe für diese Entwicklung. Dabei sind die kranken Kolleg*innen gar nicht so produktiv, stecken andere an und riskieren Folgeerkrankungen.

Wann ist man krank? #

Klar sind Husten, Schnupfen oder Halsweh nicht sofort ein Grund, die Füße hochzulegen. Rücksicht auf die anderen Mitarbeitenden ist aber angebracht. Außerdem fühlen sich die meisten Kolleg*innen unwohl, wenn du mit einer laufenden Nase und einen Berg von Taschentüchern im Büro sitzt. Trotzdem haben viele Personen das Gefühl nicht krank genug zu sein. Ist eine Erkältung Grund, um nicht zu arbeiten? Ab wann ist man „krank“ genug?

Letztendlich kennst du dich selbst am besten. Bist du zu krank für andere Aktivitäten, wie Einkaufen, Aufräumen, Kino-Besuch…, dann ist es auch naheliegend, dass du auch zu krank zum Arbeiten bist. Nimm Rücksicht auf deine Kolleg*innen. Hast du die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten? Falls nicht, solltest du genügend Abstand zu deinen Kolleg*innen halten und anderen auch nicht die Hand geben. Ganz anders sieht es mit Grippe, Angina und anderen ansteckenden Krankheiten aus. Sind ansteckende Keime im Spiel, sollte man sich unverzüglich krankschreiben lassen.

Krankenstand – welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmer*in #

Wer am Morgen merkt, dass der Körper streikt, sollte unverzüglich ihre Vorgesetzte*n kontaktieren und sich krankmelden. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf eine Begründung der Arbeitsverhinderung. Jedoch hat der Arbeitgeber durchaus das Recht, eine Bestätigung des Krankenstands zu fordern und das laut Gesetz schon ab dem ersten Tag des Nichterscheinens am Arbeitsplatz. Wird diese Bestätigung nicht erbracht, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlöschen – der Arbeitgeber muss das Gehalt nicht mehr zahlen. In der Regel ist eine verspätete Krankmeldung bei einer berechtigten Arbeitsverhinderung kein Entlassungsgrund. Daher ist es immer ratsam eine Ärzt*in aufzusuchen, die eine Diagnose stellt und die Unpässlichkeit offiziell bestätigt.

Verhalten im Krankenstand #

Im Krankenstand darf man sich – mit Ausnahme von Ärzt*in- und Apothekenbesuchen – normalerweise nicht im Freien aufhalten. Ob Spaziergänge erlaubt oder sogar Teil der Therapie sind (beispielsweise bei Depression), ist im konkreten Fall mit der Ärzt*in abzuklären. Grundsätzlich darf man als krankgemeldete Person nichts tun, das den Krankenstand verlängern könnte.

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Wie sieht es aus, wenn erkrankte Arbeitnehmer*innen längere Fehlzeiten hinter sich haben und wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten? Betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber bei der Rückkehr nach dem Krankenstand.

Krank im Urlaub #

Viele werden vor allem im Urlaub krank, wenn der Stress nachlässt. Wer im Urlaub krank wird, verliert nicht automatisch Urlaubstage. Wenn der Krankenstand länger als drei Tage dauert, ist das kein Urlaub mehr – auch in diesem Fall ist unbedingt eine ärztliche Bestätigung erforderlich.

Krank im Urlaub - Wann verfallen die Urlaubstage?

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Weitere Informationen zu deinen Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in im Krankenstand
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Portrait Sarah

Sarah Chlebowski
Content Managerin
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