5 Tipps für die richtige Kündigung: Bewahre deinen guten Ruf!
Wer im Berufsleben zu neuen Ufern aufbrechen will, kommt in den meisten Fällen nicht um die Kündigung herum. In der Theorie sollte es ja einfach sein – Gespräch mit der Chef*in, Formalitäten klären, Unterschrift unters Kündigungsschreiben setzen und klären, wie lange man dann noch im Unternehmen werkt. Dass es oft aber nicht so easy geht, werden viele, die bereits einmal einen Dienstvertrag gekündigt haben, nur zu gern bestätigen. Denn in vielen Fällen stehen starke Emotionen dem Entschluss zur Kündigung im Weg.
Will man seinen Job kündigen, tut man dies am besten nicht im Affekt, sondern gut überlegt und vorbereitet. "Mir reicht´s, ich kündige!" macht sich nur in Filmen richtig gut. Fünf Tipps, wie du dich vom alten Job verabschiedest, ohne verbrannte Erde zu hinterlassen.
Was du bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses formal und arbeitsrechtlich beachten solltest, ist im folgenden Blogartikel zusammengefasst:
Kündigung: Gut vorbereitet und niemals im Affekt #
Formalitäten sind das eine, deine Psyche eine andere: Stresst dich der Gedanke an das bevorstehende Kündigungsgespräch bereits? Machen sich Schuldgefühle breit oder Angst vor der Reaktion von Freund*innen, Familie oder den Kolleg*innen? Nimm deinen Mut zusammen und zieh es durch! Hier sind Fünf Tipps, die dir bei einem "sauberen" Abgang helfen:
Ein Blick in deinen Dienstvertrag #
Ein Kündigungsgespräch sollte nie per Schnellschuss-Entscheidung vom Zaun gebrochen werden. Schon gar nicht im Streit mit der*dem Vorgesetzten. Wer sich schon länger mit dem Gedanken trägt, die Firma zu verlassen, sollte erst mit der optimalen Vorbereitung um einen Termin bei der direkten Führungskraft anfragen. Hier geht es nicht nur um das emotionale Rüstzeug, sondern auch um die Formalitäten:
- Welche Kündigungsfrist hast du zu beachten?
- Was passiert mit übrigem Urlaub oder Zeitausgleich?
- Musst du die Kosten für Weiterbildungen zurückzahlen?
- Kurz gesagt: Welche Rechte hast du und was bist du deinem Arbeitgeber noch schuldig.
Bitte stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu, um dieses Video anzuzeigen.
Zustimmung gebenEmotional abschließen
#
Sollten freundschaftliche Gefühle mit Kolleg*innen und Unternehmensführung oder schlechtes Gewissen eine längst fällige Kündigung blockieren, kann es helfen, mit Außenstehenden die Situation zu besprechen. Wichtig ist in dieser Situation dann auch, sich selbst immer wieder klar zu machen, dass es ein gutes Recht ist, das Dienstverhältnis zu beenden. Du kannst die Sache auch so sehen: Niemand sichert dir zu, dass die Lieblingskolleg*in oder die tolle Chef*in in naher Zukunft im Unternehmen bleiben. Eine gesunde Portion Egoismus ist hier durchaus angebracht.
Den richtigen Zeitpunkt wählen #
Gerade wenn man eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses anstrebt, sollte man auch den Zeitpunkt des Gespräches gut wählen. Hierbei gilt es abzuschätzen, wie gut das Verhältnis zu der*den Vorgesetzten ist und was menschlich erwartet wird. Mitten in einem von dir geleiteten Projekt mit einem bestimmten Stichtag zu kündigen und sich tags darauf in den Resturlaub zu verabschieden, das kommt selten gut und kann der weiteren Karriere auch vor allem in kleinen, überschaubaren Branchen im Wege stehen. Kommuniziere deine Kündigung der*dem Vorgesetzten zu einem Zeitpunkt, zu dem eine geregelte Übergabe der eigenen Agenden noch möglich ist. Kannst du dem Arbeitgeber vielleicht noch mit einem zusätzlichen Monat Anwesenheit entgegenkommen, ist dir Dankbarkeit sicher.
Zeige Größe und gehe mit Anstand #
Vermeide es im Kündigungsgespräch, deiner Chef*in die Meinung zu geigen. Böses Blut hilft dir weder persönlich, noch bringt es dich beruflich weiter. Denke daran, dass Personalverantwortliche und Unternehmensvertreter*innen sich immer wieder auf Messen oder Tagungen über den Weg laufen. Je überschaubarer die Branche, umso leichter verbreitet sich auch Klatsch und Tratsch über Personen. Und noch ein Tipp: Negative Meldungen über den Arbeitgeber machen auch außerhalb des Teams schnell die Runde - bis in die Führungsetage.
„Heute ist der erste Tag einer spannenden Zukunft!“
FAQs rund ums Kündigen #
Im Gespräch mit dem ehemaligen Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Johann Kalliauer haben wir die häufigsten Fragen rund ums Kündigen gestellt und Antworten erhalten:
Wie lange darf eine Kündigungsfrist längstens dauern? #
Dazu gibt es keine Beschränkungen. In der Praxis gibt es nicht wirklich längere Kündigungsfristen als sechs Monate. Die Bandbreite der Länge der Kündigungsfristen reicht von einem Tag bis zu fünf oder sechs Monaten. Für die Angestellten findet man die Bestimmungen überwiegend im Angestelltengesetz, für den Bereich der Arbeiterinnen und Arbeiter in den einzelnen Kollektivverträgen.
Verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch je nach Dienstdauer oder muss dies explizit im Arbeitsvertrag angeführt werden? #
Im Angestelltengesetz ist für den Bereich der Arbeitgeberkündigung eine automatische Verlängerung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses vorgesehen, für die Kündigung auf Seiten der Arbeitnehmer*innen nicht – dies müsste ausdrücklich vereinbart werden. Im Bereich der Arbeiter*innen gibt es unterschiedliche Regelungen, wobei Erhöhungen von Kündigungsfristdauern je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses durchaus in vielen Branchen geregelt sind.
Was können Arbeitnehmende tun, die fürchten, aufgrund einer langen Kündigungsfrist einen Job nicht zu bekommen? #
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Bei der einvernehmlichen Lösung einigen sich beide Vertragsseiten auf ein Datum, wann das Arbeitsverhältnis beendet ist. Das kann vor einer Kündigungsfrist liegen oder erst später. Die Form der Kündigung hängt auch mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen.
Die einzige Möglichkeit ist, den Arbeitgeber um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu ersuchen. Dabei hat man sich nur auf einen bestimmten Tag als Ende des Arbeitsverhältnisses zu einigen und ist an keine Fristen und Termine gebunden. Ein derartiges Einverständnis ist aber jedenfalls schriftlich festzuhalten, um keine Beweisprobleme im Nachhinein zu bekommen.
Wann kann eine Dienstfreistellung vereinbart werden? #
Eine Dienstfreistellung kann immer vereinbart werden bzw. kann diese auch einseitig von Arbeitgeberseite festgelegt werden. Ein Recht auf eine Dienstfreistellung gibt es nicht.
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen, wenn man sich als Arbeitnehmer*in nicht an eine Kündigungsfrist hält? #
Es könnte zwei Konsequenzen geben:
- Komme ich der Verpflichtung zur Einhaltung der Kündigungsfrist nicht nach, dann bleibe ich unberechtigt dem Dienst fern bzw. habe ich eine Pflichtverletzung begangen und könnte dies ein Grund für eine fristlose Entlassung sein.
- Erkläre ich als Arbeitnehmer*in dezidiert, dass ich mein Dienstverhältnis früher beenden will, als die Kündigungsfrist andauert, dann ist dies eventuell als unberechtigter vorzeitiger Austritt zu werten.
Es kann in beiden Fällen einerseits zum Verlust von Ansprüchen kommen, andererseits besteht auch die Gefahr von Schadenersatzforderungen von Seiten des Arbeitgebers. Die Arbeiterkammer ratet daher dringend, ohne einer einvernehmlichen Auflösung, Kündigungsfristen jedenfalls einzuhalten!
Bitte stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu, um dieses Video anzuzeigen.
Zustimmung gebenCheckliste für die richtige Kündigung #
- Kläre im Dienstvertrag und dem angewendeten Kollektivvertrag die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.
- Kündige in schriftlicher Form, um im Zweifelsfall eine Beweisgrundlage zu haben.
- Kündigst du ohne einen neuen Job in Aussicht, kläre beim Arbeitsmarktservice, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
- Vergiss nicht nach der Kündigung von deinem Arbeitgeber ein Dienstzeugnis einzuholen.
Sarah Chlebowski
Content Managerin
Mehr erfahren