Q&A zum Arbeitsmarktreport 2023
Für den Arbeitsmarktreport wurden über 500.000 Stelleninserate auf karriere.at ausgewertet um ein aktuelles Bild des österreichischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Ergebnisse wurden im Rahmen eines Webinars am 8. März vorgestellt. Fragen zum karriere.at Arbeitsmarktreport wurden zum Teil live und im Chat während des Webinars beantwortet. Die wichtigsten Fragen sind hier zusammengefasst und stehen als Nachlese zur Verfügung.
Soll ich die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten als Benefit im Stelleninserat angeben oder nicht? #
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Der aktuelle Arbeitsmarktreport steht hier zum Download bereit.
In Zeiten des Fach- und Personalkräftemangels sind freiwillige Zusatzleistungen von Arbeitgebern für Mitarbeitende keine Seltenheit mehr. Bei den Arbeitnehmer*innen besonders beliebt sind laut einer repräsentativen Studie des Meinungs- und Marktforschungsinstituts Marketagent im Auftrag von karriere.at
- 1) monetäre Zusatzleistungen (Gewinnbeteiligung, Loyalitätsprämie, Empfehlungsprämie etc.),
- 2) Benefits im Bereich Arbeitszeit (Flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Urlaubstage etc.) und
- 3) Benefits im Bereich Mobilität (Fahrtkostenzuschuss, Parkmöglichkeit, gute öffentliche Anbindung etc.).
Die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten ist demgegenüber aufgrund der coronabedingten Lockdowns in vielen Branchen zur Selbstverständlichkeit geworden und wird daher nicht mehr als Zusatzleistung wahrgenommen. Wenn diese vorhanden ist, sollte die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten zwar angegeben werden, jedoch nicht als Benefit (= Zusatzleistung).
Welche Benefits braucht meine Zielgruppe – gibt es Erkenntnisse aus Umfragen/Studien zu Unterschieden zwischen den Generationen? #
Die repräsentative Studie „So ticken Kandidat*innen“ vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent im Auftrag von karriere.at hat ergeben, dass Benefits insgesamt jüngeren Mitarbeitenden wichtiger sind als älteren. Die größten Unterschiede zwischen 18- bis 29-Jährigen zu den 50- bis 60-Jährigen gibt es im Bereich von gemeinsamen Unternehmungen wie Firmenfeiern, Betriebsausflügen und Sportmöglichkeiten für das Team und der Verpflegung vor Ort in Form von kostenlosen Snacks und einer Kantine – diese empfinden jüngere Befragte ansprechender als ältere.
- Weitere Ergebnisse aus der Studie finden Sie in den Whitepapers „So ticken Kandidat*innen – Teil 1“ und „So ticken Kandidat*innen – Teil 2“.
- Weitere Informationen zur Generation Z im Arbeitskontext finden Sie im Whitepaper „So tickt die Gen Z – Fach- und Führungskräfte von morgen verstehen“.
Um herauszufinden, welche Benefits in Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche besonders beliebt sind, empfehlen wir Ihnen, sich bei der bestehenden Belegschaft zu erkundigen, etwa im Rahmen einer Mitarbeiter*innenbefragung.
Soll Chancengleichheit, obwohl sie bei uns selbstverständlich ist, im Stelleninserat vermerkt werden? #
Ja.
„Wir stehen als Arbeitgeber für Chancengleichheit und alle qualifizierten Bewerber*innen werden ohne Rücksicht auf Ethnie, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Behindertenstatus berücksichtigt.“
Sätze wie dieser, zeigen Kandidat*innen, dass Sie auf Inklusion wert legen und das Thema Diversität und Chancengleichheit proaktiv ansprechen.
Chancengleichheit gehört zu jenen Themen, die insbesondere junge Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Dass Unternehmen in diesen Bereichen verantwortungsbewusst handeln, ist ein wesentliches Kriterium bei der Arbeitgeberwahl der Gen Z. Junge Menschen geben sich aber nicht mit Buzz Words zufrieden, sondern wollen genau wissen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber hier setzt und wollen für ein Unternehmen arbeiten, das ihnen mit Fairness, Respekt und Wertschätzung begegnet. Eine transparente Kommunikation der Unternehmenswerte, u.a. in Bezug auf Diversität und Chancengleichheit, ist daher unerlässlich - unter anderem im Stelleninserat.
Weitere Informationen zur Generation Z im Arbeitskontext finden Sie im Whitepaper „So tickt die Gen Z – Fach- und Führungskräfte von morgen verstehen“.
Thema Gehaltstransparenz in Inseraten: Welche Darstellung ist optimal, welche werden als negativ (oder sogar als nicht gesetzeskonform) empfunden? #
Die Gehaltsangabe in Form des kollektivvertraglich festgesetzten Mindestgehalts ist seit 2011 ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil von Stelleninseraten. Dass die tatsächliche Bezahlung häufig höher ausfällt, darauf wird in Stelleninseraten mit Sätzen wie „Überzahlung abhängig von beruflicher Qualifikation und Erfahrung möglich“ oder „Wir bieten ein wettbewerbsfähiges Gehalt, beginnend bei (…)“ hingewiesen. Wie viel sie tatsächlich in einem Job verdienen können bzw. werden, ist für Bewerber*innen häufig schwer einschätzbar. Dabei ist das höhere Gehalt aus Sicht der Kandidat*innen der wichtigste Grund für einen Jobwechsel, wie Umfragen der vergangenen Jahre immer wieder zeigen.
Ranges bei den Gehaltsangaben sind Von-Bis-Angaben, die sowohl das Mindestgehalt als auch den maximal angebotenen Betrag für die jeweilige Position darstellen. Sie bieten eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf Gehälter in Stelleninseraten und ermöglichen es Kandidat*innen einzuschätzen, mit welchem Gehalt sie rechnen dürfen. Weniger attraktiv sind Inserate, in denen nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben wird.
Das Whitepaper „Das perfekte Stelleninserat“ bietet weiterführende Informationen dazu, wie ein zeitgemäßes Inserat gestaltet sein soll.
Sarah Chlebowski
Content Managerin
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