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Überwachung am Arbeitsplatz

Überwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Arbeitsrecht Aktualisiert am: 27. Januar 2025 3 Min.

Die Privatnutzung von Internet und Diensthandys wirft am Arbeitsplatz viele Fragen auf: Was ist erlaubt? Wo sind die Grenzen? Und darf der Arbeitgeber die Nutzung überwachen? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick darauf, welche Regelungen in Österreich gelten und was du über deine Rechte wissen solltest.

Ist die Privatnutzung von Internet und Diensthandys erlaubt? #

Die Antwort hängt davon ab, welche Regelungen dein Arbeitgeber getroffen hat. Grundsätzlich lassen sich drei Szenarien unterscheiden:

Der Arbeitgeber spricht ein Verbot aus #

Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung ausdrücklich untersagt, solltest du dich daran halten. Allerdings gibt es auch in solchen Fällen Situationen, in denen eine Nutzung gerechtfertigt sein kann. Das gilt zum Beispiel für:

  • Kontakt mit Behörden,
  • Schulangelegenheiten deiner Kinder,
  • Termine bei Ärzt*innen oder
  • Wartungstermine für dein Auto

In solchen Fällen überwiegt dein berechtigtes Interesse, da du in diesen Situationen häufig sogar einen wichtigen Verhinderungsgrund geltend machen könntest – und dein Arbeitgeber dich bei voller Bezahlung freistellen müsste. Oft ist es für den Arbeitgeber günstiger, wenn du diese Anliegen schnell über das Internet oder per Diensthandy erledigst.

Es gibt keine klare Regelung #

Wenn dein Arbeitgeber keine Regelung zur Privatnutzung getroffen hat, wird eine geringe private Nutzung in der Praxis häufig toleriert – sogar während der Arbeitszeit. Typische Beispiele sind das kurze Lesen von Nachrichten in Pausen oder private Telefonate nach Feierabend.

Ob eine Privatnutzung im Einzelfall zulässig ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Solange die Arbeit nicht darunter leidet, ist meist nichts dagegen einzuwenden.

Es gibt eine Vereinbarung #

Manchmal regeln Einzel- oder Betriebsvereinbarungen genau, wie weit die Privatnutzung erlaubt ist. Solche Vereinbarungen sind bindend und definieren oft klare Grenzen, etwa wie lange und in welchem Umfang eine private Nutzung gestattet ist.

Darf der Arbeitgeber die Nutzung überwachen? #

Die Überwachung der Internet- und Diensthandy-Nutzung ist ein sensibler Bereich. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die sowohl deine Privatsphäre als auch die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen.

Was darf der Arbeitgeber? #

Der Arbeitgeber darf Kontrollmaßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen einführen:

  • Es muss eine Zustimmung des Betriebsrates (falls vorhanden) oder deine persönliche Zustimmung geben.
  • Die Maßnahmen dürfen nicht die Menschenwürde verletzen.

Dazu gehört auch die Überwachung der Nutzung von Internetseiten oder Daten aus Diensthandys. Ohne Zustimmung sind solche Maßnahmen grundsätzlich unzulässig. Die EU-Bildschirmarbeitsrichtlinie schreibt klar vor, dass Kontrollmaßnahmen nur mit Wissen der Arbeitnehmer*innen durchgeführt werden dürfen.

Was ist absolut verboten? #

Manche Überwachungsmaßnahmen sind auch mit Zustimmung des Betriebsrates unzulässig, da sie die Menschenwürde verletzen. Beispiele hierfür sind:

  • Abhören von Telefongesprächen,
  • Überwachung des Privatlebens,
  • und Kameras in sensiblen Bereichen wie Toiletten.

Diese Maßnahmen sind in Österreich rechtlich verboten und können geahndet werden.

Erweiterte Rechte und Schutz durch die DSGVO #

Die Überwachung deiner Nutzung fällt auch unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier sind einige zusätzliche Schutzmechanismen festgelegt:

  • Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
  • Die Verarbeitung muss notwendig und verhältnismäßig sein.
  • Du hast ein Recht darauf, über die Art und den Zweck der Datenerfassung informiert zu werden.

Ohne klare Information und Transparenz kann die Überwachung unzulässig sein.

Stichprobenkontrollen und BYOD #

Stichprobenkontrollen #

Manche Unternehmen führen Stichproben durch, um die Nutzung von Internet oder Diensthandys zu überprüfen. Auch hier gelten klare Voraussetzungen:

  • Die Kontrollen dürfen nicht diskriminierend sein.
  • Sie müssen im Voraus geregelt sein und den Rahmen von Verhältnismäßigkeit und Transparenz wahren.

Bring Your Own Device (BYOD) #

Wenn du dein eigenes Gerät beruflich nutzt, darf der Arbeitgeber keine Software zur Überwachung darauf installieren. Die Kontrolle darf sich nur auf die berufliche Nutzung beschränken, etwa über spezielle Apps, die eine Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung ermöglichen.

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Konsequenzen bei unzulässiger Überwachung #

Falls du vermutest, dass dein Arbeitgeber dich unzulässig überwacht, hast du mehrere Möglichkeiten:

  1. Suche zunächst das Gespräch mit dem Betriebsrat oder einer Vertrauensperson im Unternehmen.
  2. Du kannst dich an die Datenschutzbehörde (DSB) wenden, um den Fall zu prüfen.
  3. Bei schwerwiegenden Eingriffen kannst du rechtlichen Beistand einholen und Schadensersatz fordern.

Fazit: Deine Rechte und Pflichten im Überblick #

Die Privatnutzung von Internet und Diensthandys am Arbeitsplatz ist oft erlaubt, solange sie im Rahmen bleibt. Prüfe, ob es eine Regelung in deinem Unternehmen gibt, und halte dich daran. Wenn du unsicher bist, sprich mit deinem Arbeitgeber, Betriebsrat oder der Arbeiterkammer.

Zur Überwachung gilt: Dein Arbeitgeber darf dich nicht ohne Zustimmung kontrollieren. Selbst wenn Kontrollmaßnahmen eingeführt werden, gibt es klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Dein Recht auf Privatsphäre und Würde bleibt stets geschützt.

Bleib informiert, setze deine Rechte durch und nutze die Möglichkeiten, die dir gesetzlich zustehen.

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Sarah Chlebowski
Content Managerin
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