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Unzulässige Bewerbungsfragen

Welche Fragen sind im Jobinterview nicht erlaubt?

Bewerbung Erstellt am: 02. Juli 2024 8 Min.

Im Bewerbungsprozess gibt es bestimmte Fragen, die Arbeitgeber in Österreich nicht stellen dürfen. Diese gesetzlichen Bestimmungen schützen die Privatsphäre und verhindern Diskriminierung. Hier sind einige unzulässige Fragen und Tipps, wie du darauf reagieren kannst:

Rechtsgrundlage #

In Österreich regelt das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) unter anderem die Zulässigkeit von Fragen im Jobinterview. Warum gibt es "verbotene" Fragen im Bewerbungsgespräch? Fragen nach:

  • Schwangerschaft, Kinder, Familienstand
  • sexueller Orientierung
  • ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion, Weltanschauung
  • Alter
  • finanzieller Situation
  • politischer Einstellung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit
  • Vorstrafen

sind nicht erlaubt, weil sich dadurch Nachteile für die Bewerbenden ergeben würden. Damit werden diese Fragen vom Gesetzgeber auch als diskriminierend eingestuft. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die ebenfalls im Gleichbehandlungsgesetz beschrieben werden.

Ausnahmen bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch #

Ausnahmen bestehen nur, wenn die Frage direkt mit der Tätigkeit oder dem Job zu tun hat. Wie zum Beispiel:

  • Die Religionszugehörigkeit bei einer Anstellung in einer Kirche.
  • Die physische Fitness bei bestimmten Berufen, wie bei Feuerwehrleuten oder Polizist*innen.
  • Das Mindestalter für eine Tätigkeit in einem bestimmten rechtlichen Rahmen erforderlich ist, wie bei der Arbeit in einem Nachtclub.

Heirat, Familienstand und Kinderplanung #

Fragen wie „Sind Sie verheiratet?“ oder „Haben Sie Kinder?“ sind nicht erlaubt. Besonders junge Frauen werden bedauerlicherweise in Bewerbungsgespräche nach Plänen zur Familiengründung befragt. „Planen Sie in naher Zukunft eine Familie zu gründen?“ zielen darauf ab, private Lebensumstände zu erfahren, die keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation haben. Das gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer.

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Mögliche Reaktionen: #

  • „Ich bevorzuge es, über meine beruflichen Ziele und Qualifikationen zu sprechen.“
  • „Meine privaten Pläne beeinträchtigen meine berufliche Leistungsfähigkeit nicht.“
  • „Ich sehe mich in fünf Jahren als eine wertvolle Kraft in Ihrem Unternehmen, die zu dessen Wachstum beiträgt.“
  • "Ich bin nicht schwanger".

Falls du mit der Frage nach der Schwangerschaft konfrontiert wirst und du auf diese Frage antworten möchtest, ist es erlaubt absichtlich zu lügen, ohne drohende Konsequenzen.

Ausnahmen: #

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Schwanger im Bewerbungsgespräch

Du kannst im Bewerbungsgespräch leugnen, dass du schwanger bist.

Wenn die Ausübung des Jobs eine Tätigkeit erfordert, die für Schwangere und das ungeborene Kind gefährlich ist oder auch nicht ausgeführt werden darf (beispielsweise schwere körperliche Lasten), so muss die Schwangerschaft beim Jobinterview erwähnt werden. Das Mutterschutzgesetz gibt vor, dass Schwangere

  • keiner körperlich schweren Arbeit ausgesetzt sein,
  • keine Akkordarbeit leisten,
  • mit gefährlichen Chemikalien arbeiten dürfen.

Damit der Arbeitgeber in solchen Fällen dem Mutterschutzgesetz Folge leisten kann, ist die Frage nach der Schwangerschaft im Jobinterview berechtigt.

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Sexuelle Orientierung
#

Fragen zur sexuellen Orientierung sind ebenfalls unzulässig, da sie keinen Einfluss auf die berufliche Qualifikation haben. Eine versteckte Formulierung dieser Frage könnte sein: „Leben Sie mit jemandem zusammen?“.

Mögliche Reaktionen: #

  • „Meine private Lebensführung beeinflusst meine berufliche Leistung nicht.“
  • „Ich konzentriere mich darauf, wie ich meine beruflichen Aufgaben optimal erfüllen kann.“
  • "Ich lebe alleine." Auch bei dieser Fragstellung darf man im Bewerbungsgespräch lügen.

Wenn im Bewerbungsgespräch nach der sexuellen Orientierung gefragt wird, kann das bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft angezeigt werden und Schadenersatzansprüche mit sich ziehen.

Religion und Weltanschauung #

Fragen zur Religion oder persönlichen Überzeugungen, wie „Welcher Religion gehörst du an?“ oder „Wie verbringst du deine Feiertage?“, sind unzulässig. Auch hier gibt es Ausnahmen, wenn du dich beispielsweise für eine Position in einer Kirche bewirbst.

Mögliche Reaktionen: #

  • „Meine persönliche Weltanschauung beeinflusst meine Arbeitsweise nicht.“
  • „Ich halte meine religiösen Überzeugungen privat und konzentriere mich auf meine beruflichen Fähigkeiten.“
  • „Diese Frage ist für meine Arbeit hier nicht relevant.“

Politische Einstellung, Gewerkschaftszugehörigkeit #

Die Frage nach der politischen Einstellung, zum Beispiel „Welcher Partei gehörst du an?“ oder „Wie stehst du zu aktuellen politischen Themen?“, darf nicht gestellt werden. Ähnlich wie bei der Frage zu Religionsbekenntnis gibt es eine Ausnahmen, wenn du dich für eine Anstellung bei einer Partei oder Gewerkschaft bewirbst.

Mögliche Reaktionen: #

  • „Meine politischen Ansichten sind privat und haben keinen Einfluss auf meine Arbeit.“
  • „Ich konzentriere mich auf meine beruflichen Aufgaben und lasse meine politischen Überzeugungen außen vor.“
  • „Meine politischen Ansichten sind irrelevant für meine Leistung in dieser Position.“

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Gesundheit und Behinderung #

Fragen wie „Hast du gesundheitliche Probleme?“ oder „Bist du behindert?“ sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie direkt mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun haben bzw. wenn sie eine Gefahr für dich bzw. andere Personen darstellt. Selten kann es vorkommen, dass ein Unternehmen ein ärztliches Attest von dir verlangt, darauf müssen nicht alle Krankheiten aufgelistet werden, sondern nur eine Info, ob du für die Ausübung des Jobs geeignet bist.

Versteckte Fragen können sein: „Wie oft warst du in den letzten Jahren krank?“ oder „Kannst du alle Aufgaben ohne Einschränkungen ausführen?“

Mögliche Reaktionen: #

  • „Ich bin in der Lage, alle Anforderungen dieser Position zu erfüllen.“
  • „Meine gesundheitliche Verfassung beeinträchtigt meine Arbeitsleistung nicht.“
  • „Ich habe keine Einschränkungen, die meine berufliche Leistungsfähigkeit betreffen.“

Finanzielle Situation: Schulden oder Vermögen #

Deine finanzielle Situation ist Privatsache. Fragen danach musst du nicht beantworten. Eine Ausnahme ist lediglich, wenn du dich für eine Vertrauensposition im Finanzbereich bewirbst.

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Vorstrafen #

Fragen nach Vorstrafen sind nur dann zulässig, wenn sie für die Stelle relevant sind, beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Berufen. Ein Beispiel für eine versteckte Frage könnte sein: „Gibt es etwas in deiner Vergangenheit, das wir über dich wissen sollten?“

Mögliche Reaktionen: #

  • „Meine Vergangenheit hat keinen Einfluss auf meine Qualifikationen und Fähigkeiten für diese Position.“
  • „Es gibt nichts Relevantes in meiner Vergangenheit, das meine Eignung für diese Position beeinträchtigen würde.“
  • „Ich bin bereit, mich auf meine beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen zu konzentrieren.“

Wer ist besonders betroffen? #

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Achtung vor Betrug!

Sei vorsichtig, wenn du im Bewerbungsgespräch nach sensiblen Daten gefragt wirst, wie beispielsweise deinem Reisepasse oder Kontodaten. Diese Informationen haben in einem Vorstellungsgespräch nichts zu suchen.

Besonders betroffen von solchen Fragen sind oft junge Frauen im gebärfähigen Alter, Menschen mit sichtbaren oder unsichtbaren Behinderungen und Personen mit Migrationshintergrund. Diese Gruppen können sich gegen solche Fragen „wehren“, indem sie die oben genannten Reaktionen verwenden und gegebenenfalls das Gespräch zurück zu ihren beruflichen Qualifikationen lenken.

Tipps für Bewerber*innen #

  1. Höflichkeit bewahren: Bleibe ruhig und sachlich, auch wenn die Frage unangemessen ist. Zum Beispiel, wenn gefragt wird: „Planst du in naher Zukunft eine Familie zu gründen?“, kannst du antworten: „Ich fokussiere mich momentan auf meine berufliche Weiterentwicklung und sehe in dieser Position eine großartige Gelegenheit dafür.“
  2. Rechtliche Grenzen kennen: Informiere dich über deine Rechte, um selbstbewusst und korrekt reagieren zu können. Wenn dir eine Frage gestellt wird, die du als unangemessen empfindest, kannst du sagen: „Meines Wissens nach ist diese Information nicht relevant für meine Qualifikation und Leistung in dieser Position.“
  3. Gespräch lenken: Versuche, das Gespräch zurück zu den beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen zu lenken. Wenn die Frage nach der privaten Lebenssituation kommt, könntest du antworten: „Ich möchte betonen, dass meine beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen mich für diese Position besonders qualifizieren. Lassen wir uns darüber sprechen.“

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Es ist wichtig, dass Bewerber*innen ihre Rechte kennen und wissen, wie sie unangemessene Fragen höflich, aber bestimmt abwehren können. So bleibt das Bewerbungsgespräch professionell und auf die beruflichen Fähigkeiten fokussiert.

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Portrait Sarah

Sarah Chlebowski
Content Managerin
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