
Zuverdienstgrenzen & Geringfügigkeitsgrenzen 2025
Ein Nebenjob kann eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern – sei es als Student*in, als Arbeitslose*r mit AMS-Bezug oder als Pensionist*in, die weiterhin beruflich aktiv bleiben möchte. Doch Achtung: Es gibt bestimmte Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen, damit keine finanziellen Nachteile entstehen.
In diesem Artikel erfährst du:
- Wie hoch die Zuverdienstgrenze für verschiedene Personengruppen ist (im Studium, arbeitslos, berufstätig, in der Pension).
- Was es mit der Geringfügigkeitsgrenze auf sich hat und ab wann Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
- Wann Steuern gezahlt werden müssen und welche Auswirkungen ein Nebenjob auf andere Leistungen wie AMS-Geld oder Pension haben kann.
- Praktische Tipps, um den Zuverdienst optimal zu gestalten und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Damit solche Situationen vermieden werden können, bietet dieser Artikel eine verständliche Erklärung der wichtigsten Regelungen – einfach und übersichtlich aufbereitet.
Was ist die Zuverdienstgrenze? #
Achtung!
Die Zuverdienstgrenze ist nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze zu verwechseln! Die Geringfügigkeitsgrenze bestimmt, ab wann Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Die Zuverdienstgrenze legt fest, wie viel zusätzlich zu bestimmten Leistungen oder Einkünften verdient werden darf, ohne dass finanzielle Nachteile entstehen. Sie ist besonders relevant für:
- Studierende (z. B. Familienbeihilfe)
- Arbeitslose (z. B. AMS-Bezüge)
- Pensionist*innen (z. B. Pension & Zuverdienst)
Beispiele aus der Praxis, warum die Zuverdienstgrenze relevant ist:
„Lisa, 23 Jahre alt, studiert in Wien und hat einen Nebenjob als Kellnerin. Sie verdient im Jahr 16.000 € brutto. Da die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe bei 15.000 € brutto liegt, muss sie die gesamte Familienbeihilfe für das Jahr zurückzahlen – eine unerwartete finanzielle Belastung.“
„Auch Max, der derzeit AMS-Geld bezieht, hatte eine unangenehme Überraschung. Er nahm eine geringfügige Aushilfsstelle an, überschritt aber einmalig die Grenze von 518,44 € brutto pro Monat – daraufhin wurde sein AMS-Bezug gestrichen.“
Unterschied zwischen Zuverdienstgrenze und Geringfügigkeitsgrenze #
Begriff | Bedeutung |
Zuverdienstgrenze | Definiert, wie viel zusätzlich zu einer bestimmten Leistung (z. B. AMS-Geld, Familienbeihilfe) verdient werden darf. |
Geringfügigkeitsgrenze | Bestimmt, ab welcher Einkommenshöhe Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. |
Zuverdienstgrenzen für verschiedene Personengruppen #
Je nach persönlicher Situation gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Gruppen und ihre jeweiligen Regelungen.
Schüler*innen: Wie viel dürfen sie verdienen? #
Für Schüler*innen gibt es keine allgemeine Zuverdienstgrenze, aber einige Regelungen sind zu beachten:
Familienbeihilfe:
- Schüler*innen unter 18 Jahren dürfen unbegrenzt verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren.
- Ab dem 18. Lebensjahr gilt die Zuverdienstgrenze von € 17.212 brutto pro Jahr (wie bei Studierenden).
Ferienjobs & Praktika:
- Kurzfristige Ferienjobs bleiben in der Regel unproblematisch.
- Steuerpflichtig wird es erst ab einem Jahreseinkommen von € 13.308 (Stand 2025).
Studierende: Wie viel darf man neben dem Studium verdienen? #
Studierende dürfen unterschiedlich viel dazuverdienen – je nachdem, welche Sozialleistungen sie beziehen.
Studierende mit Familienbeihilfe
- Die Zuverdienstgrenze liegt ab 1.1.2025 bei bis zu € 17.212 brutto pro Jahr (Quelle: oesterreich.gv.at).
- Wird diese Grenze überschritten, muss die Familienbeihilfe für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden.
Studierende mit Studienbeihilfe
- Hier gilt eine Zuverdienstgrenze von € 16.455 pro Jahr (Quelle: oesterreich.gv.at).
- Überschreitungen führen zur (teilweisen) Rückzahlung der Studienbeihilfe.
- ⚠️ Wichtig: Das gesamte steuerpflichtige Einkommen zählt – also auch etwaige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld).
Studierende ohne Sozialleistungen
- Keine spezifische Zuverdienstgrenze – jedoch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
- Bis zu einem Jahreseinkommen von € 13.308 fällt keine Einkommensteuer an (Quelle: arbeiterkammer.at).
- Wer die Geringfügigkeitsgrenze (€ 551,10 pro Monat) nicht überschreitet, bleibt von Sozialversicherungsabgaben befreit.
Arbeitslose: Was ist beim Zuverdienst zum AMS-Bezug erlaubt? #
Während des AMS-Bezugs darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 pro Monat dazuverdient werden.
⚠️ Achtung: Jeder Zuverdienst muss dem AMS gemeldet werden.
Wer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitnehmer*innen: Nebenjob & Zuverdienst – Was ist zu beachten? #
Ein Nebenjob kann für Arbeitnehmer*innen eine gute Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern. Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:
Grundsätzlich gibt es keine fixe Zuverdienstgrenze. Als Angestellte*r zahlst du bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf dein Haupteinkommen. Sobald du zusätzlich dazu einen Nebenjob hast, muss auch dieses Einkommen versteuert werden, außer wenn beide Jobs zusammen unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 pro Monat bleiben.
⚠️ Wichtig: Nachzahlungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung
Tipp
Nutze den Online-Zuverdienst Rechner der Arbeiterkammer, um die Höhe einer möglichen Nachzahlung zu berechnen.
- Wenn dein Nebenjob geringfügig ist, zieht dein Arbeitgeber keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge direkt ab.
- Du bekommst den gesamten Betrag ausbezahlt, musst aber nachträglich Steuern und Sozialversicherung zahlen.
- Diese Nachzahlung wird nach Ablauf des Kalenderjahres berechnet und hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen ab.
Pensionist*innen: Wie viel darf man zur Pension dazuverdienen? #
Bei der Alterspension gibt es keine fixe Zuverdienstgrenze mehr. Wer jedoch eine Frühpension oder eine Korridorpension bezieht, darf maximal € 551,10 pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze) verdienen, ohne Abschläge zu riskieren.
Geringfügigkeitsgrenze in Österreich #
Die Geringfügigkeitsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Wer geringfügig beschäftigt ist, zahlt keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Jedes Jahr wird diese Grenze angepasst. Im Jahr 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich.
Kann ich mehrere geringfügige Jobs kombinieren?
Ja, aber die Einkommen werden zusammengerechnet. Überschreitest du die Grenze, wirst du sozialversicherungspflichtig.
Erhöht sich Geringfügigkeitsgrenze, wenn ich zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen habe?
Nein. Es zählt die Summe deiner Einkünfte aus den geringfügigen Beschäftigungen.
Ist die Geringfügigkeitsgrenze brutto oder netto?
Bei einer geringfügigen Beschäftigung gibt es keinen Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt. Da keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen werden, erhältst du den vollen Betrag ausgezahlt. Das bedeutet: Was im Vertrag als Bruttogehalt steht, ist auch das Nettogehalt.
Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Sobald du mehr als 551,10 Euro im Monat verdienst, muss Sozialversicherung gezahlt werden.
„Max verdient als geringfügig Beschäftigter € 500 brutto pro Monat – er zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Nimmt er einen zweiten Job an und kommt insgesamt auf € 600 brutto, wird sein gesamtes Einkommen sozialversicherungspflichtig, und er muss Beiträge zahlen.“
Häufig gestellte Fragen zu Zuverdiensten #
Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?
Das hängt von der jeweiligen Situation ab. Studierende verlieren die Familienbeihilfe, Arbeitslose den AMS-Bezug, Pensionist*innen riskieren Pensionskürzungen.
Gilt die Zuverdienstgrenze pro Monat oder pro Jahr?
Das ist unterschiedlich. Bei Studierenden zählt das Jahreseinkommen, beim AMS und der Geringfügigkeitsgrenze das monatliche Einkommen.
Wie hoch ist die Nebenverdienstgrenze?
Es gibt keine einheitliche Nebenverdienstgrenze, sondern unterschiedliche Regelungen je nach Situation und Personengruppe (Studierende mit Familien- oder Studienbeihilfe, Arbeitslose, Personen in Karenz, Pensionist*innen).
Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?
Das hängt von der Art des Einkommens ab:
- Wenn du bereits ein Gehalt oder eine Pension bekommst, wird die Lohnsteuer automatisch abgezogen. In diesem Fall musst du keine zusätzliche Steuererklärung abgeben, solange keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind.
- Bei selbstständigen Nebeneinkünften (z. B. aus freien Dienstverträgen oder Werkverträgen) gibt es ein steuerliches Existenzminimum:
Für Selbstständige: € 13.308 brutto pro Jahr (2025, bis 2024: € 12.816).
Für Arbeitnehmer*innen mit zusätzlichen Einkünften: € 14.517 brutto pro Jahr (2025, bis 2024: € 13.981).
Solange dein gesamtes Jahreseinkommen unter diesen Grenzen bleibt, fällt keine Einkommensteuer an. Verdienst du mehr, kann eine Steuererklärung notwendig werden.