Die KFA wurde mit Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 13. Jänner 1922 zur Versorgung der Bediensteten der Stadt Wien im Krankheitsfall errichtet.
Sie präsentiert sich heute als vollwertiges Sozialversicherungsinstitut, welches nach den für die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung geltenden Grundsätzen geführt wird.