Lohnnebenkosten - auch indirekte Arbeits- oder Personalzusatzkosten genannt - werden von Arbeitgebern zusätzlich zum Bruttolohn bezahlt. Neben den Arbeitgeberanteilen ist auch die Sozialversicherung enthalten. Folgende Posten zählen zu den Lohnnebenkosten:
Abhängig von der Branche können zusätzlich eine Schlechtwetterentschädigung und ein Nachtschwerarbeitsbeitrag dazu kommen. Die Entlohnung von Mitarbeitenden im Urlaub, an Feiertagen sowie im Krankheitsfall sind ebenfalls Lohnnebenkosten.
Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung macht mit über 20 % vom
Bruttobezug den größten Teil der Lohnnebenkosten aus. Darin sind die
Abgaben zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
enthalten sowie ein Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die
Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag.
Obwohl die einzelnen Posten der Lohnnebenkosten festgelegt sind, können diese im Einzelfall variieren. Warum? Ganz einfach: Die Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und auch die Unterscheidung zwischen Arbeitenden und Angestellten hat Auswirkungen darauf.
So gelten aktuell folgende Prozentsätze:
Die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fallen erst ab einer bestimmten Höhe des Bruttolohns an. Auch für ältere Arbeitnehmer*innen gelten teilweise andere Berechnungsgrundlagen.
Alle Informationen zur Höhe der Lohnnebenkosten hier nochmal im Überblick:
Um die gesamten Lohnkosten für den Arbeitgeber zu berechnen, werden Dienstgeber- und Dienstnehmerkosten addiert. Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Eine Angestellte bezieht ein monatliches Bruttogehalt von € 3.200,-:
Die Gesamtkosten für den Dienstgeber betragen somit € 58.208,-. Auf
ein Monat heruntergebrochen ergeben sich dadurch Kosten in Höhe von €
4.850,-.
Am einfachsten können Sie die für Sie anfallenden Lohnkosten berechnen, indem Sie die jeweiligen Daten ob in unseren Lohnkostenrechner eingeben.
Der Lohnkostenrechner für Österreich zeigt Ihnen, wie viel eine
Mitarbeitende Ihrem Unternehmen tatsächlich kostet. Berechnen Sie einfach
und übersichtlich alle anfallenden Kosten für Arbeitende und Angestellte.
Einfach den monatlichen Bruttobezug des Dienstnehmers eingeben und alle
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Ihre Dienstgeberkosten ergibt.
In die Berechnung fließen unter anderem folgende Werte ein: