Auch wenn das Stelleninserat individuell sein darf – rechtlich verbindliche Angaben sind nicht flexibel.
Seit 1. März 2011 sind Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler verpflichtet, in Stelleninseraten das im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegte Mindestgehalt anzugeben. Im Sinne der Gleichbehandlung sollten Sie zudem auf eine geschlechtsneutrale Formulierung in Ihren Stelleninseraten achten.
In diesem Factsheet zeigen wir Ihnen …
- … worauf Sie bei der Gehaltsangabe und der geschlechtsneutralen Formulierung im Stelleninserat achten müssen.
- ... welche Informationen zum Gehalt vorhanden sein müssen.
- ... aus welchen Formulierungsvarianten Sie wählen können.